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schienen, die dem Berichterstatter nicht vorgelegen haben) den Schüler mit ihren Wörterverzeichnissen getreulich von Kapitel zu Kapitel, von Buch zu Buch, von Obertertia bis an die Schwelle von Obersekunda. Daß die Unterstützung in den späteren Heften allmählich spärlicher wird, ist von dem Standpunkte ihrer Verfasser nur dann zu billigen, wenn die Lektüre stets mit Buch I begonnen wird. Das geschieht aber nicht immer. Auch Buch IV macht nicht selten den Anfang, und da bietet Köhler z. B., wie mir scheinen will, nicht ausreichendes Material.

Nur Sickinger, zu welchem ich mich nun zuletzt wende, hat den wenigstens annehmbaren Grundsatz ausgesprochen und durchgeführt, daß nur für die Anfangslektüre eine gedruckte Prȧparation zu empfehlen sei. So ist seine Bearbeitung von Buch I entstanden (ebenso die von Buch IV, welche ich nicht gesehen habe). Sie ist reichhaltiger und vornehmer ausgestattet als die übrigen, hat es in wenigen Jahren bis zu der eben erschienenen fünften Auflage und besonders in Baden zu einer Art kanonischer Geltung gebracht (vgl. Wendt in Baumeisters Hdb. d. Erz. u. Unterr. I 2 S. 177). Demjenigen, der gedruckte Präparationen liebt, kann die vorliegende als die beste empfohlen werden. S. hat den Text von Gemoll zugrunde gelegt, zeigt die Vokabeln möglichst in lebendiger Verbindung, knüpft an Bekanntes an, sucht überall Zusammenhänge herzustellen und will so den Schüler energisch und allseitig fördern. Eine Anzahl der wichtigsten syntaktischen Regeln (mit Recht sparsam bemessen, zwölf bis zum Anfang von Kap. 3) werden herausgearbeitet und durch die Druckeinrichtung noch besonders hervorgehoben. Mir will freilich der vom Verf. gebotene Stoff viel zu reichlich erscheinen, und H. Fritzsche, der sich 1888 eine ähnliche Aufgabe gestellt hatte, scheint mir in seiner Beschränkung mehr zu geben. Leider hat seine Bearbeitung von Buch I (Mülheim a. d. Ruhr, H. Bädeker) nicht die Verbreitung gefunden, die sie verdiente. Sickinger meint nun (S. V), nach Durcharbeitung seines Heftes werde der Schüler,,in höherem Grade als durch manches andere Mittel die Fähigkeit erworben haben, nunmehr selbständig an die Lektüre des zweiten oder eines anderen Buches der Anabasis heranzutreten, vorausgesetzt natürlich, daß er bei besonderen Schwierigkeiten die nötigen Winke und Erläuterungen im voraus erhält". Von einem Lexikon scheint der Verf. (seine Bemerkung darüber S. III wird hinfällig, wenn in der oben S. 103 angedeuteten Weise verfahren wird) auch dann freilich noch nichts wissen zu wollen. Aber wird man es im Ernst entbehren können? Der Lehrer kaun doch eben nur einige Winke im voraus geben, über Zusammenhang, Konstruktion, Anspielungen und ähnliche Dinge; für alle Einzelbeiten wird er den Schüler auf das Lexikon verweisen müssen. Und ist das Lesebuch in U. I und O. III zweckmäßig eingerichtet, hat der grammatische Unterricht in U. III auch in

bezug auf die einfachsten syntaktischen Dinge, besonders soweit sie an das Lateinische sich anknüpfen lassen, seine Schuldigkeit getan, so wird der Schüler, nachdem er in O. III noch einige Wochen bei dem Lesebuche verweilt hat, so wohlausgerüstet an die Lektüre der Anabasis herautreten, daß er bei gleichzeitiger Gewöhnung an den rechten Gebrauch eines Lexikons durch den Lehrer erheblich früher auch selbständig präparieren kann (S. will das nur gelegentlich als Ausnahme gelten lassen, S. IV), als bis er ein ganzes Buch mit Hilfe einer gedruckten Präparation durchgearbeitet hat.

In Sachsen hat 1899 die Direktorenkonferenz (Spreer a. a. O. S. 632) den Satz angenommen: „Gedruckte Präparationen sind von O. III an verderblich. Es sind alle Mittel anzuwenden, ihre Benutzung zu verhindern". Ich meine, diese Mittel werden, abgesehen von dem Verbot ihres Gebrauches, am wirksamsten darin bestehen, daß die Lehrer selbst sich den ,,ehrenvollen Aufforderungen" zur Abfassung solcher Zusammenstellungen von seiten der Verlagshandlungen, die damit augenscheinlich ein ebenso gutes Geschäft machen wie die Schüler es zu machen glauben, sich widerstandsfähiger zeigen, damit der Eindruck, ,,das erregende Moment liege nicht in der Schule, sondern anderswo" (Spreer S. 635), nicht aufs neue entstehe.

21) Wörterbuch zu Xenophous Anabasis.

Für den Schulgebrauch bearbeitet von Ferdinand Vollbrecht. Neunte, verbesserte Auflage, besorgt von Wilhelm Vollbrecht. Mit 68 Abbildungen im Texte, 2 Tafeln und einer Übersichtskarte. Leipzig 1899, B. G. Teubner. IV u. 252 S. gr. 8. geb. 2,20 M.

Anzeigen J. Sitzler, WS. f. klass. Phil. 1899 Sp. 1142.

J. Golling, Ztschr. f. d. öst. Gymn. 1900 S 123f. Gymnasium 1901
Sp. 245 f.

Das seit mehr als 30 Jahren rühmlichst bekannte Wörterbuch (die erste Auflage erschien 1866) bedarf keiner besonderen Empfehlung mehr. Während die letzten Auflagen von den beiden Vollbrecht, Vater und Sohn, gemeinsam herausgegeben waren, hat diese neunte nach dem Tode des Vaters der Sohn allein bearbeitet.

Äußerlich zeigt sich das Buch jetzt bedeutend stattlicher. Der Druck ist zwar etwas kleiner, aber schärfer als in der achten Auflage; dafür sind die Zwischenräume zwischen den Zeilen größer geworden, so daß das Auge trotzdem weniger angestrengt wird. Das Format ist in Höhe wie Breite etwas gewachsen; das Ganze ist dadurch um 12 Seiten kürzer geworden.

Der Inhalt ist im wesentlichen der gleiche geblieben; Erweiterungen an dieser oder jener Stelle, soweit neue Forschungen dazu nötigten, sind durch knappere Fassungen an anderen Orten wieder ausgeglichen worden. Die Textausgabe Gemolls (1896, vgl. u. Nr. 23), die sich von der Hugschen bekanntlich recht er

heblich unterscheidet, ist gebührend berücksichtigt. Der Verf. würde übrigens vielen einen Dienst erweisen, wenn er in künftigen Auflagen die bedeutsameren Änderungen kurz verzeichnen wollte. (vgl. oben S. 97).

Besondere Aufmerksamkeit ist diesmal den Abbildungen zugewendet worden, die von jeher einen besonderen Vorzug des Buches gebildet haben, schon zu einer Zeit, als man in Schulbüchern auf Anschauungsmittel noch wenig Wert legte. Der Berichterstatter gedenkt noch heute dankbar des Nutzens, den ihm s. Z als Obertertianer die Vollbrechtschen Illustrationen gewährt haben. Eine Anzahl kleinerer Abbildungen der früheren Auflagen (vgl. z. Β. ζώνη, θύω, ἱστίον, νεωκόρος, οινοχόος, vyμn u. a.) sind weggefallen oder durch größere und schönere ersetzt worden (ἀμφορεύς, Αμαζόνες, δαρεικός, δίφρος, θρόνος, κλίνη, κῆρυξ, κριός, πάλη, πηδάλιον, πυρρίχη, σχεδία, χλαμύς u. a.), ganz neu hinzugekommen sind u. a. einige charakteristische Darstellungen auf Münzen u. ä. (vgl. z. B. σaτqáñηs, tiάqα); besonders hervorheben möchte ich die Vollbilder (auf S. 95 und 182) der sog. Diana von Versailles (Art. ε"Swvos) und der Alexander-schlacht (Art. légons). An die Stelle der früheren drei lithographierten Tafeln, die mit der Menge des Dargestellten leicht verwirrten, sind die zwei Tafeln der neunten Auflage von Vollbrechts erklärender Anabasisausgabe getreten, die wenige, aber charakteristische Bilder (darunter auch z. B. den Apoxyomenos) in solider Technik bieten.

Πέρσης).

Notwendig ist es aber, daß man bei den einzelnen Figuren der Tafeln einen kurzen Hinweis auf den betr. Artikel des Wörterbuchs findet, nicht bloß umgekehrt, ev. auf einem besonderen Blatte, damit die Tafeln nicht bei jeder Auflage neu zu drucken sind. Ein strebsamer Schüler betrachtet auch wohl einmal die Tafeln für sich und wird, wo die Beziehung nicht ganz deutlich ist, nach Aufklärung verlangen. Vielleicht gibt auch der Verf. in der nächsten Auflage ein Verzeichnis aller Abbildungen mit Bezeichnung der Herkunft und, wo nötig, mit kurzer Beschreibung. Ich glaube, daß damit nicht nur dem Schüler, sondern vielleicht auch manchem Lehrer ein Dienst erwiesen würde.

Die neue Auflage, die in einen schönen, für Schüler viel leicht zu zarten, grauen Ganzleinenband gekleidet ist, vorn geschmückt mit einem Ausschnitt aus der ,,Alexanderschlacht", legt rühmliches Zeugnis davon ab, wie Verfasser und Verleger bestrebt sind, ein seit langem bewährtes Buch nach Inhalt und Ausstattung stets auf der Höhe zu erhalten, und wird gewiß auch der jungen Generation von heute bei rechter Anleitung (s. o. S. 103) gute Dienste leisten.

22) Xenophontis Expeditio Cyri. Recensuit Guilelmus Gemoll. Editio maior. Lipsiae 1899, in aedibus B. G. Teubneri. VIII u. 305 S. kl. 8. 1,20 M, geb. 1,60 M.

Anzeigen: F. Reuß, WS. f. klass. Phil. 1899 Sp. 1217-1226.

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H. G., Rev. des ét. gr. 1899 S. 435 f. E. Richter, DLZ. 1899 Sp. 1789-
1791. K. Hude, Nord. Tidskr. f. Fil. 1900 S. 185-188. D. Bassi,
Riv. di fil. 1900 S. 129 f. A. Martin, Rev. crit. 1900 S. 62f.
B., Lit. Zentralbl. 1900 Sp. 274f. F. Golling, Ztschr. f. d. öst.
Gymo. 1900 S. 122f. W. Nitsche, Berl. phil. WS. 1900 Sp. 897-
903. G. Valletot, Rev. de phil. 1901 S. 72 f.

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Gemolls Ausgabe ist die bedeutendste Leistung auf dem Gebiete der Anabasisliteratur der letzten Jahre; sie wird für lange Zeit die Grundlage der Forschung bilden müssen. Denn sie faßt nicht nur alles zusammen, was von anderer Seite seit Hugs Ausgabe (1878) für die Anabasis geleistet worden ist, sondern stellt sich auch als die reife Frucht langjähriger eigener Arbeit des Herausgebers auf diesem Gebiete dar. Und wer immer ihre Bedeutung ganz würdigen will, muß vor allem Gemolls Arbeiten zu Rate ziehen, deren Ergebnisse hier verwertet sind. Da auch im folgenden mehrfach auf sie Bezug genommen ist, stelle ich sie hier zusammen. Es sind: 1) Beiträge zur Kritik und Erklärung von Xenophons Anabasis (Progr. Kreuzburg 1888). 2) Dsgl. Teil II (Progr. Kreuzburg 1889). 3) Dsgl. Teil III (In,,Kritische Blätter, Festschr. z. 25 jähr. Jubil. d. Gymn. in Jauer; Striegau 1890). 4) Xenophons Anabasis, Textausgabe f. d. Schulgebrauch, Leipzig 1896 (vgl. Nr. 23). 5) Bemerkungen zu Xenophons Anabasis (23. Supplementband d. Jahrb. f. klass Phil. 1897 S. 539-578). Die letzte Abhandlung enthält das Wichtigste, was nach Ansicht Gemolls für die Feststellung des Textes in Betracht kommt, in übersichtlicher Zusammenstellung. Ursprünglich zur Erläuterung der Textausgabe bestimmt, leistet sie auch für die Würdigung der editio maior, welche nur wenig abweicht (doch vgl. praef. p. VII) die wesentlichsten Dienste. Hier hat G. auch viele der in die Ausgabe übergegangenen Änderungen kurz begründet; es sei daher auf diese Abhandlung ein für allemal verwiesen.

Der Wert der Ausgabe beruht besonders auf vier Vorzügen: I. Die beste Handschrift C (Parisinus 1640) ist neu verglichen worden; das Ergebnis war, daß eine Reihe falscher Lesarten der früheren Herausgeber berichtigt werden konnte. II. Im Gegensatz zu L. Dindorf und A. Hug ist Cpr. (erste land des Cod. C) entschiedener zugrunde gelegt worden; die übrigen Handschriften (,,nulla ratione familiae, sed opis habita, quae inde ad textum scriptoris constituendum redundaret" praef. p. V) sind nur im Notfalle herangezogen. So konnten an vielen Stellen die guten Lesarten von Cpr. wieder eingesetzt, Streichungen oder Konjekturen der Herausgeber beseitigt, andrerseits Zusätze der anderen Hss. gestrichen werden. Zugleich hat G. auf Grund von Cpr. auch willkürliche Änderungen des Sprachigebrauchs, den man seit Cobet

(,,sedulo dedi operam, ut Xenophon årriziorì loqueretur") moglichst attisch hatte gestalten wollen, wieder beseitigt. III. Da selbst die beste Handschrift Cpr. manche Mängel aufweist, hat G. fremde und eigene Konjekturen aufgenommen. Die Auswahl konnte nach meiner Meinung hier noch strenger sein. IV. Für Orthographie und Grammatik sind die Ergebnisse der attischen Inschriftenforschung (vgl. auch schon den Schultext vom Jahre 1896) in sehr glücklicher Weise verwertet.

I. Durch Vermittlung des Unterrichtsministeriums hat G. die Handschrift C an seinem Wohnorte im Sommer 1898 aufs neue vergleichen können. Diese Vergleichung war insofern lehrreich, als sie deulich zeigte, daß selbst bei einer so viel gelesenen Schrift, von deren hs. Nachprüfung man kaum noch erhebliche Ergebnisse erwartete, Männer wie Dübner (der für L. Dindorf s. Z. eine Vergleichung besorgt hatte) und Hug dem,,errare humanum est" in vielen Fällen nicht entgangen sind. Freilich bereitet die Lesung von C große Schwierigkeiten. Doch hat G. nach Cpr. u. a. folgende Lesungen sichrer festgestellt bzw. sichrer ergänzt: 1 3, 17 ὃν δοίη (Hug ᾧ δοίη); 1 8, 21 ἤδη ὡς βασιλεὺς (Η. ἤδη om. cet.); II 5, 7 ύποχα (Η. ὑποχείρια uach Dindorfs Konjektur; vgl. G. z. St.); III 1, 9 (Druckf. 19 bei G. p. VI) άлолéμεr (Dübner ἀποπέμψειν); ΙΙΙ 1, 30 ἀναθέντας (1). ἀναθέσθαι); IV 5, 4 λñ§αι (H. wegen unrichtiger Lesung D.s coni. ávrīvai); VII 3, 22 τοὺς ἑαυτῷ παρακειμένους ἄρτους (D. τοὺς παρακειμένους αὐτῷ ἄρτους). Hierzu hätte auch IV 3,1 (ἀνέπνευσαν) gefügt werden können, was G. als Konjektur H.s gelten lassen will (Сpr. άvεn..σav). Dagegen hätte er II 5, 28 (lάłoą), wozu weder die hs. La. noch der Sinn Anlaß bietet (ovyɣEYEVYMévov (C) allein gibt den Zusammenhang völlig ausreichend), nicht so bereitwillig mit H. aufnehmen sollen, ebensowenig IV 6, 19 ἐθέλοντες ἀγαθοὶ statt des hs. ἐθελούσιοι (so mit Recht Schenkl), ein Wort, das auch sonst gerade bei X. hinreichend belegt ist, und [V 7, 12 άντηγωνίζοντο statt διηγωνίζοντο (so zwar nur C, — über die Sigla vgl. praef. VIII, doch dem alkýlovs αλλήλους gemäßer). Die Bemerkungen zu II 4, 3 und II 6, 10: „H. fortasse recte σύνταγμα et συντάγματος μια στράτευμα et στρατεύματος" entbehren genügend sichrer Grundlage; G. hat daher (anders als 1896 in der Textausgabe) auch die Formen von orgάrevua im Texte belassen. Vgl. auch I 8, 1 xonoros (Hug las in Cpr., praef. p. XV, τριστός und vermulete ἄριστος), was G., der 1896 ἄριστος aufgenommen hatte, jetzt nach Cpr. wieder anerkennt.

II. Mit Recht sind wieder eingesetzt die besten hs. Laa. von Cpr. II 5, 13 yıɣvooxw (H. viv C, i. marg. οἶδα);

γιγνώσκω νῦν

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Η 6, 2 πείσας (so auch Dind. u. Sch. Η. αναπείσας); ΙΙΙ 1, 21 Υποψία (Η. ασάφεια, vgl. G. z. St.); III 2, 13 μαρτύριον (Η. μνημεῖον); IV 5, 4 λῆξαι (Η. ἀνεῖναι; s. oben); IV 8, 6 ὅτι ὑμεῖς . . . . ἔρχεσθε (Η. add. και ante ὑμ. et pro έρχεσθε coni.

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