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vielleicht defendens machen und dies für custodiens einsetzen, Man vermißt den bestimmten Ausdruck des Subjekts; aber dieses läßt sich teils aus dem vorhergehenden regiis praesidis, teils aus dem gegensätzlichen hostium ergänzen.

44, 10, 2 bezeichnet N. als eine nachlässige Ausdruckweise, die dem Schriftsteller unmöglich zugetraut werden dürfe; er vermutet, daß etwas ausgefallen sei, und will lesen: id ipsum quod accidit providens et) paenitentiae relinquens locum. Sehr beachtenswert; und doch habe ich das Gefühl, daß die vorliegende Ungenauigkeit bei Livius hingenommen werden darf. Oder könnte man an paenitendi[ae] denken?

45, 7, 2 steht ein merkwürdiges tunc, das man für unrichtig hält und wohl auch halten muß, weil die Erwähnung des Zeitpunktes unpassend ist. Nicht besser aber steht es mit tamen, was H. A. Koch, und mit etiam, was Hartel dafür vorgeschlagen hat, und man würde N., der es streicht, gern beipflichten, wenn man für die Entstehung des Wörtchens eine probable Erklärung hätte; er selbst meint extitisse tunc praecepta parte vocis punici, quae sequitur'.

45, 25, 13 steht im Kodex ein unerklärliches adipsos, dessen überzeugende Verbesserung noch nicht geglückt ist. et ipsi (Grynaeus) ist eine starke Änderung und ein nichtssagender Zusatz, selbst wenn man annimmt, daß eine Vereinigung der Kaunier und Cibyraten erfolgt sei. adversus) ipsos (Hartel) aber ist ungeeignet; denn wer gekommen ist Euromensium provinciam ademptum, von dem kann unmöglich obendrein gesagt werden, daß er adversus ipsos (näml. Euromenses) gekommen sei, noch dazu ipsos. Hier wendet nun N. wieder das Allerweltsheilmittel der Streichung an; 'fortasse locus dittographia corruptus est et scribendum: provinciam ademptum [adepto] coniuncto exercitu venerant'. Es soll also adipsos ursprünglich adepto gewesen sein.

45, 26, 3 will N. bloß dedita lesen, nicht dedita est, weil sich nicht annehmen lasse, daß est in tot (so hat der Kodex) verschrieben worden sei. Er nimmt folgenden Vorgang an: der Schreiber habe zunächst, durch ei veranlaßt, dedito geschrieben und dann zur Verbesserung ta über to gesetzt; hieraus sei deditato und dann deditatot entstanden. 1st das nicht ein recht kompliziertes Verfahren? Nach Vahlens Kollation, die sich bisher als zuverlässig bewährt hat, steht im Kodex bloß dedidat, und das wird man wohl zu dedita est vervollständigen dürfen (est ist an dieser Stelle doch sehr erwünscht).

45, 26, 12 streicht N. das et vor castellis, um das Asyndeton, welches man erwarte, herzustellen. Da im Kodex nicht et, sondern est geschrieben steht, so hat der Vorschlag viel für sich; doch verlangt der Punkt eine zusammenfassende Untersuchung (vgl. WBb. zu 3, 1, 5). Die an unserer Stelle vorkommenden Begriffe finden sich häufiger ohne Verbindungspartikeln nebeneinander ge

stellt; s. 37, 56, 6; 38, 38, 4; 38, 39, 14; 45, 29, 6. Novák sagt: 'dittographia est castellis subesse potest'.

45, 40, 8 fällt das Kompositum praedestinare auf, da Livius dieses sonst nie gebraucht und in der hier vorliegenden Verbindung sonst immer das Simplex angewandt hat (z. B. 45, 39, 9). 'fortasse etiam 1. 1. simplex verbum primitus fuerat, et prae exaratum est scriba retro ad praetextato aberrante'. Das kommt mir sehr wahrscheinlich vor.

7) R. Novák, Liviana. České museum filologické IX (1903) S. 81–87.

3, 16, 4 bezeichnet der Verf. die La. quiesse (Mg.) oder quiescere (Liesmayer) als nicht sicher, da die überlieferten Wörter que esse auch aus dem fälschlich wiederholten quiete entstanden sein könnten. Er selbst zieht die Streichung vor, da der Begriff der Ruhe schon in sopitum liege. Er verweist auf 3, 63, 5, wo alle Hsgb. mit Recht que est gestrichen hätten, und erklärt die Entstehung aus wiederholtem 'freques'. Daß solche Wiederholungen in den Liviushandschriften nicht selten sind, steht fest, und es können dabei aus Unachtsamkeit auch kleine Veränderungen vorgekommen sein. So ist es möglich, daß an der zweiten Stelle que est aus flüchtigem Lesen hervorgegangen ist; an der ersten Stelle aber fehlt es an äußerer Wahrscheinlichkeit. Und wenn auch der Begriff der Ruhe in sopitum schon genügend zum Ausdruck gebracht ist, so liegt doch in der Zusammenstellung der beiden Begriffe m. E. kein Anstoß; sagt doch Livius 9, 37, 9 sopita quies und Lukrez 1, 30: effice, ut interea fera moenera militiai. . sopita quiescant. Ich könnte mir eher denken, daß, wie auch sonst zuweilen, ein que hinzugesetzt worden sei (also: tum[que] esse peregrino terrore sopitum videbatur); am besten wird es aber wohl sein, an quiescere festzuhalten. 44, 6 bezeichnet N. das Fehlen einer Kopulativpartikel als hart und schlägt vor: manum iniecit (et)... appellans sequi iubebat. Für mich hat das Asyndeton nichts Anstoßiges; anderen wird es vielleicht sogar wirkungsvoll scheinen. Aber ich glaube nicht, daß man berechtigt ist, die La. des V als alleinige Überlieferung anzusehen, und die Nicomachiani, die von den Herausgebern als die grundlegenden codices betrachtet werden, enthalten die vermißte Verbindung. Die Überlieferung der Nicomachiani ist einwandfrei, nur muß ein, wie es scheint, aus Dittographie hervorgegangenes esse eliminiert werden. Das se vor iubebat ist recht brauchbar, und der Partizipialsatz wird dem Sinne nach wohl besser zu manum iniecit gezogen.

4, 31, 2 nimmt N. den Wortlaut der Hss. (aperuerunt ad occasionem locum hosti) in Schutz unter Hinweis auf 4, 54, 6 und mit der Erklärung: aperuerunt locum, quo occasio fieri fortasse posset'. Obgleich man zunächst zu der Annahme neigt, daß neben occasionem noch ein Genitiv stehen müßte (vgl. 24, 37, 5),

so wird man sich nach Tac. Agr. 14 doch wohl mit der gegebenen Erklärung zufrieden geben können.

9, 37, 2 hat N. schon früher vorgeschlagen, den Satz bei delata zu schließen und mit acies einen neuen Satz zu beginnen. Er begründet diese Abteilung jetzt durch den Hinweis darauf, daß Livius wohl castra deferre (conferre, proferre, referre, transferre) sagt, aber nicht aciem deferre. Ganz stehend heißt es anderseits bei ihm agmen (exercitum, equos, Afros) demittere und als Gegenteil davon aciem (agmen, dextrum cornu) erigere.

33, 2, 3 vermẞt N. mit Recht die Angabe eines Ortes, wohin man den ohnmächtig gewordenen oder von einem Schlaganfall getroffenen König Attalus brachte. Er vermutet den Ausfall der Wörter (in hospitium), was sehr zu beherzigen ist (vgl. 1, 6). Er will die Wörter, wohl um den Ausfall äußerlich zu erklären, hinter captum einsetzen; für mein Ohr stehen sie besser hinter perferuntque.

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42, 21, 3 schreiben die Herausgeber paratos ad rebellandum incitasset. Da aber die Hs. rebellium hat, ist von Wesenberg die Ansicht geäußert worden, es sei vielleicht ad rebellionem zu lesen. Dies verwirft N., indem er darauf hinweist, daß sich die Verbindung ad rebellionem compellere (incitare) nur an einer Stelle der ersten Dekade finde (9, 41, 9), sonst aber von Livius stets ad rebellandum compellere (incitare) gesagt worden sei, auch in der ersten Dekade; vgl. 1, 54, 2; 8, 21, 5; 34, 46, 4. 60, 5; 40, 35, 12; 42, 52, 7. 37, 7 erklärt N. für die beste, von dem Sinn und dem Sprachgebrauch des Livius empfohlene La.: fremitum in contionibus movebant (Fügner). 61, 3 schlägt N. vor: haec per se (magna) amplaque; 'nam cum in hoc codice saepius singulae voces una aut altera syllaba auctae deprehendantur, illud ampletaque amplaque esse potest'. Daß sich die Verbindung amplus laetusque bei Livius nicht findet, wohl aber magnus laetusque und magnus amplusque, hat doch wohl gar keine Beweiskraft, und der palãographische Vorgang ist wesentlich einfacher, wenn wir annehmen, es sei eine ganz ähnlich lautende Silbe übersehen worden. Ich balte an amp<la) laetaque fest. 64, 4 versucht N. folgende Heilung der schwer verderbten Stelle: et [in] cons(pecta difficulta)te oppugnationis castrorum [et] extemplo circumegit aciem; das gestrichene in sei aus instructus wiederholt, et schon von Mg. getilgt worden. Er verweist u. a. auf 28, 6, 12.

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44, 16, 3 ist mit N. zu schreiben: equis. . . opus esse, maxime Numidicis); vgl. 30, 6, 9. 36, 8. Den Volksnamen Numidae verbindet Livius nur mit Männerbezeichnungen wie equites und jaculatores.

45, 1, 10 hält N. domus für einen bloßen Schreibfehler und verlangt domos. Ebenso 3, 29, 5 und 6, 36, 12.

3, 2 stellt N.

die gewöhnliche Form triduum her; die Hs. biete zwar mitunter

Formen mit vo statt vu (parvom, volgus u. a.), aber nicht mit

uo statt uu.

8) A. Zingerle, Zur fünften Dekade des Livius. S.-A. aus Wiener Studien XXIV (1903), 2. Heft. 3 S. gr. S.

Anknüpfend an seine früheren Erörterungen über Wortwiederholungen und Veränderungen, die unter dem Einflusse vorhergehender oder nachfolgender Wörter entstanden sind, erklärt sich der Verf. für folgende drei Lesarten.

43, 2, 6 werde recuperatores egerunt (Novák) vom Sprachgebrauch gefordert. Mit Recht weise N. auf das folgende sumpserunt (Hs.: su/serunt) hin; die Abirrung auf einen Zeilenschluß sei besonders leicht erklärlich. Auch ich glaube, daß egerunt das allein geeignete Verb ist und die WBb.sche Erklärung (nach Mg.) sich nicht halten läßt. Das folgende sumpserunt mag die Korruptel veranlaßt haben; aber dann liegt ein merkwürdiger Zufall vor, da sumpserunt gar zu viel später folgt.

43, 20, 3 erwarte man das maxime vor captivos eigentlich nicht. Vergleiche man die von Drak. zu 27, 4, 2 und 40, 13, 4 gesammelten Stellen, so ergebe sich ein Unterschied zwischen diesen und 43, 20, 3. Darum glaubt Z., daß maxime aus dem Vorhergehenden fälschlich wiederholt und von Heusinger in der Übersetzung mit Recht außer acht gelassen worden sei. Es scheint mir so, als wenn nun tum etwas in der Luft schwebe und man eher eine Ortsbezeichnung (wie ibi) erwarte. Ist maxime hier wirklich anstößig, dann ist vielleicht die Annahme nicht zu kühn, daß der Abschreiber IAM MAXIME fälschlich wiederholt und dabei zugleich die ersten drei Buchstaben unrichtig gelesen oder, entsprechend der ihm geläufigen Verbindung tum maxime, verändert habe.

44, 22, 2 consul sum creatus (Pluygers); die Hs. hat: conpulsus consulatus, d. b. conpul sei aus consul, sus aus sum entstanden, und die Wiederholung des Wortes consul habe die Anfangssilbe von -alus verdrängt. Die nächstliegende Herstellung sei creatus. 9) F. Fügner, Berliner philologische Wochenschrift 1903 Sp. 333-336.

Fügner bespricht an dieser Stelle die kritische Ausgabe des 43. Buches des Livius von A. Zingerle. Aus dieser Rezension verdienen zwei Bemerkungen herausgehoben zu werden, weil sie für die Liviuskritik von allgemeinerer Bedeutung sind.

1. Fügner weist darauf hin, daß die Stelle 15, 1-2 hinsichtlich der Verwendung der Kopula auffällig sei, da Livius in solchen Angaben die betreffenden Formen von esse mindestens doppelt so oft weglasse als setze und hier eine ,,böse Häufung" vorliege. Darum sagt er von Zingerles Vorschlag, sunt hinter legiones zu streichen, daß diese Tilgung an sich nicht nötig, aber aus dem vorher angegebenen Grunde nicht ohne weiteres verwerflich sei.

Seine eigene, früher geäußerte Ansicht, daß sunt hinter provincias unecht sei, gibt er jetzt auf, aber doch nur widerstrebend; denn er bemerkt, daß er ,,auf 80 Seiten der fünften Dekade" keine andere Stelle gefunden habe, an der ein akkusativisches Objekt zwischen dem Partizip und der sog. Kopula stehe. Sind das Gründe, die es rechtfertigen, die Überlieferung anzutasten? Ich sage: nein; ja ich gehe weiter und sage, daß an solchen Stellen, wie der besprochenen, die Häufung eher für als gegen die Richtigkeit des Wortlauts spricht. Man denke an die Aufzählung der Prodigien, wo Livius bald das Asyndeton, bald das Polysyndeton anwendet; ganz ebenso kann ihm gelegentlich, wie hier, die gleichmäßige Anwendung der vollen Formen angemessen erschienen oder unbewußt in die Feder gekommen sein. Wenn der Schriftsteller § 1-3 scriptae legiones sunt, dilectus est perfectus, sortiti provincias sunt, sortiti erant, Figulus est sortitus, extemplo est profectus sagt, so würde es sicher auffällig sein, wenn an einer von diesen Stellen die sog. Kopula fehlte. Es ist denkbar und naheliegend anzunehmen, daß sich der Schriftsteller in der Gestaltung des Wortlauts vom Wohlklang hat leiten lassen, und das ist etwas Individuelles. Somit darf nach meinein Urteil an die Streichung von sunt hinter legiones unter keinen Umständen gedacht werden; ebensowenig an die Streichung des sunt hinter provincias, zumal auch sonst, wie ich schon früher betont habe (es kommt aber m. E. darauf gar nichts an), ein Objekt im Akkusativ an der gleichen Stelle wie hier gefunden wird, z. B. 10, 24, 10 consules sortitos provincias esse; 40, 1, 1 consules praetoresque sortiti provincias sunt; 40, 44, 6 Scaevola urbanam sortitus provinciam est.

Im Gegensatz zu unserer Stelle heißt es 1, 5-9 ingressum hoc iter consulem cognovit, responderunt Cassium Aquileiam profectum, credere Histris bellum inlatum, adfirmare frumentum militi datum et duces... conquisitos abductosque, indignari consulem ausum (überall ohne esse). Im Hinblick hierauf bezeichnet Fügner das esse hinter Macedoniam (1, 7) als nicht einwandfrei, weil im Kodex bloß se stehe, und damit hat er recht. Aber die Entstehung dieses Wörtchens läßt sich nicht erklären, wenn es unecht ist, und die Verbesserung in esse ist an sich wahrscheinlich; darum muß es m. E. beibehalten werden.

2. Fügner hebt die schon von Novák beobachtete Abneigung des Livius gegen kretischen Satzschluß hervor, die, wie er sagt, ausgeprägt genug sei, um auch für die Kritik wertvoll zu werden; sie müsse einmal in vollem Umfange geprüft werden. Auf diesem Grunde beruhe die Wortstellung 2, 6 absolutus est reus (aber hier ist der Creticus wenigstens in der Mitte stehen geblieben, was sonst ebenfalls beanstandet wird), ferner 1, 4 est conatus (vgl. 7, 5. 15, 1. 15, 3. 18, 7. 19, 11 u. s. w.), sodann 5, 5 sint facta (vgl. 11, 1. 13, 2 u. s. w.), desgleichen die häufige Auslassung von

Jahresberichte XXX.

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