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est und sunt bei Partizipien wie factus und audita; ein Zufall scheine hier fast ausgeschlossen. Im ganzen 43. Buche blieben folgende,,reine Cretici" bestehen 1): 11, 13 mortuus est ,,mitten im Satze, in einer übrigens zweifelhaften Umgebung". Die Stelle ist ganz unsicher, und die Schwierigkeit liegt gerade in dem gewiß unrichtigen mortuus est. Die Stelle verdiente schon deshalb nicht, erwähnt zu werden, weil mortuus est kein Creticus ist. -14, 1 edicta sunt,,,in der Handschrift edictas uN geschrieben"; vielmehr edictas || uN, d. h. bei edictas ist am Zeilenende abgebrochen worden; N ist das gewöhnliche Kompendium für nt, so daß also edicta sunt überliefert ist, was natürlich nicht angetastet werden darf. 18,7 conatus est, wofür die Hs. conatum est hat. Fügner sagt: „Es wäre wohl zu erwägen, ob man nicht in conatum est eine Glosse zu est adortus sehen und lesen darf: oppugnare <urbem) est adortus et corona eam capere". Die Einfügung von urbem hat Mg. angeraten, damit eam eine Beziehung habe; aber das ist stilistisch nicht unbedenklich, und die Beziehung auf Uscanam scheint, wenigstens mir, trotz der dazwischenstehenden Sätze nicht unmöglich zu sein. Der Leser konnte eam kaum mißverstehen. Livius hat an dieser Stelle etwas nachlässig geschrieben, obwohl daran festzuhalten ist, daß est adortus und conatus est keineswegs dasselbe besagen, also an ein Glossem nicht ohne weiteres gedacht werden kann. conatum ist gewiß nur Schreibfehler statt conatus. Da nun oppugnare absolut stehen kann, halte ich alle weiteren Änderungen für unnötig (et,,und zwar"). 21, 6 profectus est et ,,mitten im Satze, wo ich trotzdem am liebsten est streiche"; dazu aber haben wir, meine ich, kein Recht.

Aus dem Gesagten ergibt sich, daß Livius weder inmitten des Satzes noch auch am Satzende den Creticus vermieden hat. Wollte man das ganze Werk daraufhin durchmustern, so würden sich wahrscheinlich viele Beispiele zusammenfinden. Bedenkt man ferner, daß Livius das Partizip von der sog. Kopula auch sonst oft trennt, wie z. B. 1, 3 fatigatus miles esset; 21, 5 relictus a Perseo erat (vgl. 2, 9. 4, 1. 4, 5. 5, 2. 7, 1. 11, 6. 11, 7. 11, 8. 11, 12. 15, 1. 15, 2. 17, 6. 21, 5 u. a.), oder das Verbum finitum

1) Ausdrucksweisen wie facta est (4, 1. 19, 10) und responsum est (5, 4. 7, 2. 11, 13. 14, 5. 19, 7) sollen, wie ich vermute, factast und responsumst gelesen werdeu, da sie in der Aufzählung keine Stelle gefunden haben. Vgl. 2, 7 est orta; 18, 9 victa pertinacia est.

Ich wundere mich, daß Kreyßigs Ergänzung der ersten Zeile dieses Buches haec gesta sunt nicht beanstandet worden ist, da ebensogut haec sunt gesta hätte geschrieben werden können; allein das 44. Buch fängt ebenso an.

Auch an dem recht auffälligen" adortus oppugnare est (21, 4) ist nichts zu verändern; es entspricht ja genau der Theorie. Wenn der Schriftsteller oppugnare adortus est nicht sagen wollte, so blieb ihm doch nur die obige Stellung oder oppugnare est adortus (18,7) übrig. Fügner möchte lieber mit Grynaeus et statt est lesen.

vom Ende des Satzes zurückstellt, wie z. B. 1, 10 tris ex senatu nominet legatos und qui eo die proficiscantur ab urbe (vgl. 2, 4. 2, 9. 2, 12. 3, 6. 4, 9. 5, 4. 5, 6. 6, 3. 6, 4. 6, 13. 7, 7. 7, 9 u. s. w.), so wird man Bedenken tragen, der Theorie von der Abneigung gegen kretischen Satzschluß Glauben zu schenken. Meiner Ansicht nach schrieb Livius so, wie es seinem Ohre gut klang, vielleicht mit einer gewissen Manier, die er sich angewöhnt hatte, zuweilen aber auch, um durch ungewöhnliche Wortstellung einzelnen Wörtern einen größeren Nachdruck zu geben. Hatte er in der Rhetorenschule wirklich gelernt, gewisse Wortfolgen zu vermeiden, so wird ihm dieser Brauch gewiß oft in die Feder gekommen sein, aber unbewußt und ohne daß er sich von einem Zwange beherrscht fühlte. Kurz, ich glaube nicht, daß diese Theorie für die Kritik von rechtem Nutzen sein wird, am ehesten noch, wenn es sich um Ausfüllung von Lücken handelt. Fehlt z. B. in einem Satze das Verbum in der Bedeutung,,er brach auf", so habe ich nichts dagegen, wenn man am Satzende lieber est profectus als profectus est (21, 6) ergänzt; aber man darf nicht sagen, daß Livius die Wörter sicher so geordnet haben würde. 10) W. Heraeus, Wochenschrift für klass. Philologie 1903 Sp. 680-694. Der Verf. bespricht an dieser Stelle Zingerles kritische Ausgabe des 43. Buches des Livius und nimmt zu vielen von Z. teils aufgenommenen, teils verschmähten Lesarten Stellung.

4, 1 sei vielleicht mit Umstellung von extitit vor tantum zu helfen und pavor in pavorem (so die Vulgata) oder pavoris zu ändern. 7, 10 vermutet er: (manubias) sacrilegi sui (oder eius) unter Hinweis auf 29, 8, 9; 33, 47, 3.

11, 11 glaubt er, daß acceperunt durch das vorhergehende acceptam verdorben sei. Bei dieser Annahme brauche der Emendator nicht ängstlich auf Buchstabenähnlichkeit zu sehen; anderseits habe die Erwägung mitzusprechen, ob als Subjekt patres oder, was ihm wahrscheinlicher dünke, die referierenden Gesandten zu denken seien. Er ist geneigt zu schreiben: elevare eo (apud> patres studuerunt, quod ..

13, 3 vermutet er eine größere Lücke mit etwa folgendem Wortlaut: bovem feminam locutam; publice alimenta ei praeberi haruspices iusserunt); vgl. 35, 21, 5. Gewöhnlich treffe der Senat Anordnungen zur Sühnung eines solchen Prodigiums.

15, 8 genüge es vielleicht, stipendiis, das hinter causas keine Stelle haben könne (vgl. 14, 9), hinter cuius zu stellen, so daß cuius άπò xoιov zu stipendiis (,,nach seinen Dienstjahren": tuis stipendiis nondum mittendus eras) und zu missio gehōre.

b) Zerstreute Beiträge.

23, 2, 1 schlägt G. Lupi im Boll. di fil. class. IX (1903) S. 231-233 vor, maxime tum (statt maxime tamen) zu schreiben.

23, 17, 4 nimmt W. Heraeus, WS. f. klass. Phil. 1903 Sp. 597, die Überlieferung postquam obstinatos inde videt in Schutz (inde wird von den Herausgebern entweder getilgt oder an eine andere Stelle gesetzt).,,Das Ungewöhnliche der Stelle besteht m. E. nur darin, daß der Satz mit primum partizipial gegeben ist statt in einem Hauptsatze (er suchte zunächst sie zu verlocken, als er sie dann verstockt sah u. s. w.)".

43, 2, 6 nimmt W. Heraeus, Arch. f. lat. Lex. XIII (1903) S. 288-290 die überlieferte La. cum M. Titinio primum . . recuperatores sumpserunt gegen alle Änderungen in Schutz. Er stimmt der von WBb. (nach Mg.) gegebenen Erklärung zu und findet eine entsprechende Parallele bei Val. Max. 8, 2, 1 in einer ganz ähnlichen technischen Wendung: Catonem ... arbitrum cum Claudio adduxit. ,,Vielleicht verdiente dieser eigentümliche Gebrauch der Präposition cum zur Angabe der Gegenpartei eine nähere Untersuchung. Es ist im Grunde, wie Mg. erkannt hat, derselbe wie in den Wendungen agere, queri, expostulare cum aliquo“.

III. Schriften gemischten Inhaltes

(Sprachgebrauch, Quellen u. s. w.).

11) H. Dessau, Die Vorrede des Livius. Beiträge zur alten Geschichte und griechisch-römischen Altertumskunde. Festschrift zu Otto Hirschfelds sechzigstem Geburtstage (Berlin 1903, Weidmannsche Buchhandlung) S. 461-466.

1. Verf. weist darauf hin, daß Livius bei remedia (§ 9) an bestimmte Heilmittel gedacht haben müsse, da er sie für zu schwer erkläre. Es könne natürlich nur an Mittel gegen die Sittenverderbnis gedacht werden, und unter diesen seien die Gesetze zu verstehen, durch die Augustus der Ehelosigkeit und dem ausschweifenden Leben der Jugend der besseren Stände vorbeugen wollte. Und zwar habe Livius vornehmlich ein Gesetz im Sinne gehabt, mit dem der Alleinherrscher im Jahre 28 v. Chr. hervortrat, als er von Aktium und Alexandria nach Rom zurückgekehrt war. Dieses Ehegesetz stieß auf den schärfsten Widerspruch, so daß der Kaiser sich zur Zurücknahme entschloß, wie aus Properz (2, 7) zu folgern ist1).

,,Die über die ganze Vorrede verstreuten Klagen sind nicht der Erguß eines bekümmerten Idealisten oder gar eines frondierenden Politikers, sondern das Echo der Parole, die von oben ausgegeben war. Wie immer, hat Livius auch hier Takt und Mäßigung walten lassen; aber den Zeitgenossen war die Anspielung deutlich, und dem Kaiser mochte diese Vorrede, die die Berechtigung der neuen Sittengesetze nicht ausdrücklich, aber nachdrücklich vor

1) Die lex Julia de maritandis ordinibus erlangte erst zehn Jahr später Gesetzeskraft, und gegen diese lex dauerte der Kampf bis in die letzten Lebensjahre des Kaisers.

Augen führte und den Widerstand, der dem einschneidendsten derselben, dem Ehegesetz, entgegentrat, beklagte, mehr genehm sein als eine direkte Huldigung“.

2. Man nimmt an, daß Livius die ersten Bücher nicht vor 27 und nicht nach 25 v. Chr. publiziert oder geschrieben habe, da er den Kaiser Augustus unter diesem Namen erwähne, der ihm erst im Jahre 27 erteilt worden sei, und von der im Jahre 29 erfolgten Schließung des Janustempels rede, nicht von der im Jahre 25 erfolgten. Dieses zweite Argument erklärt Dessau für nicht stichhaltig.,,Livius bemerkt, daß nach Numa der Janus nur noch zweimal geschlossen gestanden habe, einmal nach Beendigung des zweiten Punischen Kriegs, zum zweitenmal als Augustus nach der Schlacht bei Aktium den allgemeinen Frieden hergestellt hatte. Hier war es nicht geboten und kaum angemessen, darauf hinzuweisen, daß der Friedenszustand bald wieder eine Störung erlitten hatte, im Jahre 26 der Janus wiedergeöffnet worden war und im Jahre 25 von neuem hatte geschlossen werden können. Vielmehr hat Livius so, wie er geschrieben hat, auch in späterer Zeit schreiben können. Aber ist auch das Argument hinfällig, so mag doch die Annahme, der es dienen sollte, ungefähr richtig sein. Frisch war auch, als Livius schrieb, die Erinnerung an die Bürgerkriege. Die Vorrede dürfte ungefähr zu derselben Zeit geschrieben sein, wie das Gedicht von Horaz III 6, das ebenfalls bald nach 27 v. Chr. entstanden ist“.

12) O. Richter, Beiträge zur römischen Topographie. 1. Alliaschlacht und Serviusmauer. II. Capitolium und clivus Capitolinus. Progr. des Prinz Heinrichs-Gymnasiums in Berlin 1903. 31 S. 4. Die Frage, auf welchem Tiberufer die Alliaschlacht stattgefunden hat, ist von Mommsen (R. F. 2, 297 ff.) und später von Hülsen und Lindner (s. JB. 1891 S. 191) dahin beantwortet worden, daß mit Diodor, der ausgesprochenermaßen die Römer über den Tiber gehen läßt, die Schlacht auf das rechte Ufer zu verlegen sei, etwa gegenüber der Einmündung des Alliaflüßchens. In demselben Sinne spricht sich E. Meyer (Gesch. d. Alt. 5, 155) aus. Diese Ansicht wird in der vorliegenden Abhandlung von 0. Richter unter kräftiger Hervorhebung der topographischen Verhältnisse angefochten.

1. Auf der rechten Tiberseite war keine Heerstraße; alle von Norden kommenden Feinde rückten auf derselben Straße an, der einzigen, die es damals gab, der uralten via Salaria am linken Tiberufer. Feindliche Angriffe richteten sich auf den Punkt Roms, der in allen Kriegen bis in die Zeit Oktavians und bis zum gänzlichen Verfall der Servianischen Mauer stets das Angriffsobjekt bildete, die porta Collina (vgl. O. Richter im Hermes 17, S. 436).

2. Die Befestigung des republikanischen Roms ist durch die zahlreichen Reste und durch Beschreibungen bis in die Einzel

heiten bekannt; die so gut wie uneinnehmbare Befestigung war an der Tiberseite am stärksten. Das Ufer war aufgemauert, und der tiefe, breite und reißende Strom machte jede Annäherung unmöglich (vgl. O. Richter, Topographie Roms S. 40 ff.). Eine einzige Brücke, der pons sublicius, vermittelte den Verkehr mit den am rechten Tiberufer gelegenen Örtern; sie war aber darauf eingerichtet, beim Herannahen von Feinden abgeworfen zu werden.

3. Von Rom aus ging die via Salaria über Fidenae an der linken Seite des Tiber nach Norden. Von Veji führte eine Straße an den Tiber, den sie Fidenae gegenüber erreichte. Eine Brücke ist hier nie gewesen, man setzte mit Kähnen über den Fluß. Auf diesem Gebiete spielen sich die Kriege zwischen Rom und Veji oder Fidenae ab, und alle haben denselben Verlauf: die Vejenter gehen bei Fidenae über den Tiber und fallen, mit den Fidenaten verbündet, in das römische Gebiet ein, oder die Römer gehen über den Anio, bemächtigen sich der Stadt Fidenae und dringen von da in das vejentische Gebiet ein (S. 8). Das ist die topographische Voraussetzung, die einen direkten Angriff auf Rom vom rechten Tiberufer ausschließt. Nie ist es den Römern in den Sinn gekommen, diese Seite der Stadt durch Übersetzen eines Heeres aufs jenseitige Ufer zu schützen oder zu verteidigen. Durch den Abbruch des pons sublicius war hier alles getan, was nötig war (S. 10). Der Versuch, die Römer vor Abbruch dieser Brücke zu überraschen und so in die Stadt einzudringen, ist nur einmal gemacht worden, von Porsenna, und ist mißglückt.

4. Offenbar denkt Diodor bei den Worten §ɛdóvtes navδημεὶ καὶ διαβάντες τὸν Τίβεριν παρὰ τὸν ποταμὸν ἤγαγον Tv dúvaμiv an das Rom seiner Zeit mit der via Flaminia, das Rom jener Zeit, in der die nach Norden ausziehenden Heere sich auf dem campus Martius sammelten und über den pons Mulvius auf der via Flaminia dem Feinde entgegenzogen. Das aber war

erst anderthalb Jahrhunderte nach der Alliaschlacht der Fall. Von dieser Notiz bei Diodor ist also Abstand zu nehmen und daran festzuhalten, daß die Schlacht auf dem linken Tiberufer stattfand, wie Livius angenommen hat1).

5. Aber ganz verkehrt ist der von Livius erzählte Ausgang der Schlacht und durchaus glaubhaft, was Diodor berichtet. Das ganze römische Heer wurde an und in den Tiber gedrängt, und dort kam die Mehrzahl ums Leben. Diejenigen, welche sich durch

1) Verf. glaubt, daß Diodors Bemerkung of пheiσtol Twv diαowdévτWV πόλιν Βηίους κατελάβοντο nicht anders verstanden werden könne, als daß die Mehrzahl derer, die sich durch den Tiber hindurchretteten, nach dem auf dem rechten Tiberufer gelegenen Veji flohen, daß also Diodors Angabe ¿že¿Dóνtes u. s. w. (Nr. 4),,wie hineingesprengt sei in eine Schilderung, die sonst in allen Punkten auf das linke Ufer führe". Allein Diodors Bericht enthält keinen Widerspruch; διασωθέντων darf nicht im Sinne von διὰ τοῦ лoraμoù diαowdévτwv genommen werden, sondern heißt einfach,,sich glücklich gerettet hatten".

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