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Schwimmen über den Tiber gerettet hatten, eilten nach Veji, einige wenige gelangten ohne Waffen nach Rom. Das römische Heer wurde an der Allia nicht geschlagen, sondern vernichtet. So erklärt es sich, daß der dies Alliensis als ein Schreckenstag sondergleichen der Nachwelt in der Erinnerung blieb.

13) E. Meyer, Die Alliaschlacht. Mit einer Karte. Apophoreton (der 47. Versammlung deutscher Philologen und Schulmänner überreicht von der Graeca Halensis), Berlin 1903 Weidmannsche Buchhandlung, S. 136-161.

In dieser Abhandlung sucht der Verf. die von O. Richter gegen die Ansetzung der Alliaschlacht auf dem rechten Tiberufer erhobenen Einwände zu entkräften. Er unterzieht die Berichte über diese Schlacht und über die Ereignisse vor und nach ihr, wie sie bei Diodor und den Späteren (besonders Livius) vorliegen, einer eingehenden Kritik und weist nach, daß, abgesehen von der fundamentalen Differenz hinsichtlich der Örtlichkeit, zwischen Diodor und Livius Übereinstimmung bestehe. Die Überlieferung gehe auf einen einzigen Urbericht zurück, den die Annalisten in dieser oder jener Weise abgeändert hätten. Demgemäß sei es die Aufgabe des Geschichtschreibers, zu ermitteln, welcher Schriftsteller die Überlieferung in der reinsten Form erhalten habe und als der glaubwürdigste anzusehen sei. Das Ergebnis, zu dem der Verf. gelangt, lautet: Der Diodorische Bericht erweist sich durchweg als klar und unanstößig, während die späteren Erzählungen nichts als Verschlechterungen des von Diodor Berichteten sind. Dies wird an vielen Einzelheiten überzeugend bewiesen1). Daher behauptet Meyer, daß man lediglich Diodor zu folgen habe, daß man nur in seiner Darstellung eine geschichtlich brauchbare Überlieferung anerkennen könne und demgemäß auch die Verlegung der Schlacht auf das linke Ufer als eine willkürliche Abänderung ansehen müsse. Begreiflich sei es, daß die Späteren die clades Alliensis um des Namens willen an den Bach selbst auf das linke Tiberufer verlegten, auch wenn sie in Wirklichkeit gegenüber der Alliamündung am rechten Ufer stattgefunden hatte; der umgekehrte Hergang würde unerklärlich sein.

Hierauf bespricht Verf. die topographischen Verhältnisse und sucht zu erweisen, daß Richters Einwände nicht stichhaltig seien. Einen Punkt hebe ich hervor. Der Verf. sagt S. 154:,,Die Gallier kamen von Clusium, und da dies westlich vom Tiber lag, Rom am Ostufer des Flusses, müssen sie auf dem Zuge gegen Rom irgendwo den Tiber haben überschreiten wollen" [d. h. es ergibt sich aus ihrem Marsch zum Tiber und ihrem eventuellen Marsch am rechten Ufer des Tiber nicht, daß sie von diesem Ufer aus einen Angriff auf Rom beabsichtigt haben]. S. 155: „Die Römer und Vejenter haben bei den ununterbrochenen Fehden

1) S. 149 Z. 24 muß es Siavn§άuevo heißen.

des fünften Jahrhunderts regelmäßig den Tiber an der Cremeramündung gegenüber von Fidenae überschritten; warum sollten die Gallier nicht denselben Punkt in Aussicht genommen haben?" S. 156:,,Die via Flaminia existierte damals noch nicht; aber gab es darum auf dem rechten Tiberufer überhaupt keine Straßen, auf denen sich ansehnliche Heere bewegen konnten? Die Römer haben gerade in den letzt vorhergegangenen Jahren hier ununterbrochen Krieg geführt und waren seit sechs Jahren Herren des Vejentergebietes. Die natürliche Heerstraße (die später, als das Land längst pazifiziert war, durch den abgekürzten Weg der via Flaminia quer über die Höhen ersetzt wurde) ging im Tibertal aufwärts, und hier ist sie in dem von den Regionen erwähnten Namen der via Tiberina erhalten und in ihren Resten als ungepflasterte Straße noch erkennbar. Auf dieser Straße werden, wie die Römer, so auch die Gallier gezogen sein". [Es ist möglich, daß Diodor gemeint hat, die Römer seien bei ihrem Auszuge aus der Stadt sogleich auf das rechte Flußufer hinübergegangen. Sachlich scheint aber der Annahme nichts im Wege zu stehen, daß die Römer zunächst auf dem linken Ufer vorgerückt sind, weil sie hier ein Anrücken der Gallier erwarteten, dann aber bei bestimmter Kunde den Fluß überschritten haben, vielleicht bei Fidenae, und den Feinden am rechten Ufer entgegengezogen sind.]

14) F. Luterbacher, Die Chronologie des Hannibalzuges (zum 3. Buch des Polybius). Phil 1903 S. 306–319.

Die Frage nach dem Wege, auf welchem Hannibal die Alpen überschritten hat, ist von den Forschern der Neuzeit mit großem Eifer wiederaufgenommen und übereinstimmend dahin beantwortet worden, daß an den Kl. Bernhard nicht gedacht werden dürfe. Es ist das Verdienst W. Osianders, diese Theorie zuerst erschüttert zu haben; jetzt kann sie, obwohl sie noch Anhänger hat, als widerlegt und abgetan gelten (vgl. JB. 1903 S. 22 ff.). Dagegen ist noch keine volle Einigkeit darüber erzielt worden, über welchen Paß Hannibal gegangen ist. Mit großer Entschiedenheit sprach sich J. Fuchs für den Genèvre aus, ebenso bestimmt W. Osiander für den Cénis, und die Anhänger jener Theorie halten noch heute an ihrer Ansicht fest, obwohl Osiander immer neue Argumente gegen sie vorgebracht hat. Daß in einzelnen Punkten Verschiedenheit der Auffassung herrscht, ist nur natürlich, da ja der Hypothese ein großer Spielraum verbleibt; manches läßt sich aber durch genauere Untersuchungen zu größerer Klarheit bringen. So hat Luterbacher früher darzulegen versucht, wie die 15 Tage des Alpenübergangs zu zählen sind und daß der Übergang im Oktober stattgefunden hat. Hiergegen erhob Osiander im Phil. 1902 S. 473-476 Einwendungen, und gegen diese richtet sich wieder die vorliegende Abhandlung Luterbachers. Für ihn ,,liegt kein Grund mehr vor, die Angaben des Livius über den

Weg Hannibals anzuzweifeln", wie er in seiner Schulausgabe des 21. Buches des Livius (7. Auflage 1902) getan hatte,

15) M. Krascheninnikov, De Gitanis Epiri oppido. Hermes 37 (1902), S. 489-500.

Bei Polybios 27, 14, 5 bietet der codex Peirescianus, wie Verf. bei seiner Kollation gesehen hat, deutlich die La. siç Titava, wodurch alle Verbesserungsvorschläge der früheren Herausgeber binfällig werden. Dieselbe Namensform stellt er bei Livius 42, 38, 1 her, wo die Herausgeber gleichfalls die mannigfachsten Vermutungen geäußert haben. Der Vorschlag ist überzeugend, und es zeigt sich, daß in dem überlieferten adgitanae/eripi nur ein doppelt geschriebenes e auszumerzen ist, welches am Zeilenende leicht durch Unachtsamkeit entstehen konnte.

Der Verf. setzt zugleich hinter mari ein Komma, wofür ihm der hier in der Hs. stehende Punkt zu sprechen scheint. Doch haben die Punkte in der Hs. als Interpunktionszeichen keine Bedeutung. Es wird also besser das Komma wegbleiben (vgl. 44, 30, 7), wenn man nicht annehmen will, daß durch die fälschlich wiederholte Zahl X (ich denke mir, daß die Vorlage auch X milia oder I gehabt und der Schreiber die Zahlzeichen durch Zahlwörter ersetzt hat) nicht bloß (a), sondern (situm a) verdrängt worden ist.

Er erklärt also die Stelle folgendermaßen: Marcius et Atilius ad Gitana, Epiri oppidum, quod decem milia (a) mari abest, a mari, scil. Onchesmo, cum escenderent, in hoc (inter Onchesmum et Gitana) itinere concilio Epirotarum habito cum magno omnium adsensu auditi sunt, was mit Ausnahme des kurzen Ausdrucks decem milia (a) mari im Sinne von 'quod decem milia (a) mari abest' Beifall verdient.

Das alte Gitana nimmt der Verf. an der Stelle an, wo heutzutage Dhélvinon (Delvino) liegt.

16) Wochenschrift für klassische Philologie 1903 Sp. 964.

An dieser Stelle findet sich folgende interessante Notiz: Grenfell und Hunt geben den Inhalt des vierten Bandes der Oxyrhynchus-Papyri, der die Ausbeute der 1903 vorgenommenen Ausgrabungen enthalten wird, schon jetzt bekannt. Das beste Stück der Sammlung ist ein lateinischer Papyrus aus dem dritten Jahrhundert n. Chr., der Teile eines Auszugs von Livius Buch 37-39 und 49-55 enthält. Dieser Auszug weicht von einem andern, uns erhaltenen hinsichtlich der Auswahl der behandelten Ereignisse beträchtlich ab.

17) R. B. Steele, The ablative absolute in Livy. The American Journal of Philology 1902 S. 295-312.

Eine eingehende, sorgfältige Studie über das Vorkommen der Konstruktion des ablativus absolutus bei Livius, die von einem bewunderungswürdigen Fleiße zeugt. Er hat 6457 Beispiele ge

zählt, wobei die Fälle, in denen sich ein Nomen mit zwei Partizipien oder zwei Nomina mit einem Partizip verbunden finden, von ihm nur als ein Beispiel gerechnet und alle Ausdrücke, die eine andere Erklärung zulassen (als Dativ, als ablativus instrumenti oder als ablativus modi), überhaupt nicht mitgezählt worden sind. Der Verfasser unterzieht sodann die Form dieser Konstruktion einer näheren Betrachtung und stellt zum Beispiel fest, von welchen Deponentien Livius die Partizipien im ablativus absolutus angewandt hat, wie oft das Neutrum eines participium perf. pass. so vorkommt und wie oft das Subjekt, das aus einem folgenden Relativsatze zu entnehmen ist, fehlt. Ferner werden die Fälle hervorgehoben und zahlenmäßig belegt, wo das Subjekt des Hauptsatzes von Teilen des ablativus absolutus eingeschlossen ist oder die beiden Hauptteile des ablativus absolutus durch andere Satzteile voneinander geschieden werden. Steele hat Nepos, Sallust und Cäsar zur Vergleichung herbeigezogen und für Livius ermittelt, daß bei einem Drittel der 6457 absoluten Ablative andere Satzteile zwischen dem Nomen und dem Verb stehen.

18) F. Dušánek, De formis enuntiationum condicionalium apud Livium. České museum filologické IX (1903) S. 88-110 (Schluß folgt).

Verfasser hat die Aufgabe, die er sich gestellt ('omnes locos, quibus apud Livium enuntiata condicionalia inveniuntur, quam diligentissime congeram et disponam atque tempora modosque suspensarum enuntiationum accurate tractabo'), mit entsagungsvollem Fleiße gelöst und wirklich keinen einzigen Kondizionalsatz bei Livius unberücksichtigt gelassen. Die Zusammenstellung ist nach dem Grundschema der sogen. realen, potentialen und irrealen Bedingungsperioden gemacht worden; das Material liegt, in drei Kapiteln gesondert, vor. Folgen werden in einem späteren Artikel noch drei Kapitel, und zwar sagt der Verfasser: 'quarto capite eas enuntiationes condicionales tractabo, quarum apodosis de particula quadam pendet, quinto de iis, quarum apodosis a verbo quodam sentiendi vel dicendi pendet, sexto de mancis et imperfectis disseram'.

Einzelne Stellen werden kurz besprochen, wobei zuweilen die Auffassung anderer verworfen oder berichtigt wird. Zu 6, 41, 3 bemerkt er: sic (nämlich necesse erit) scribendum puto pro necesse sit, cum Livius si quidem in oratione recta semper cum indicativo iunxerit (cf. 9, 15, 8; 22, 50, 7; 30, 26, 7; 34, 17, 7; 40, 14, 6) et sententia indicativum desideret'. necesse sit steht allerdings im Text der Hertzschen Ausgabe, die der Verf. benutzt hat; aber WBb. hat die von ihm selbst herrührende Verbesserung necesse erit in den Text aufgenommen.

Um Raum zu sparen, hat der Verf. nur den Anfang und das Ende der Beispiele verzeichnet. Das ist für den Leser sehr unübersichtlich und unbequem.

19) R. Luckow, Vorlagen zum Übersetzen aus dem Deutschen ins Lateinische für obere Klassen. Beilage zum Jahresbericht des Gymnasiums zu Stolp i. Pomm. 1903. 39 S. 8.

Die Grundsätze, nach denen diese Vorlagen ausgearbeitet worden sind 1) richtiges und klares Deutsch, 2) möglichste Ausnutzung des Gelesenen nach Inhalt und Form, 3) unausgesetzte Wiederholung der grammatischen Regeln, 4) Einübung der hauptsächlichsten Eigentümlichkeiten des lateinischen Stils können

nur als richtig und nachahmenswert bezeichnet werden, und die Art und Weise, wie der Verf. sie befolgt hat, verdient Anerkennung. Wir haben es mit der Arbeit eines erfahrenen Schulmannes zu tun, dem sich in langjähriger Praxis der Blick für das Unerläßliche und im lateinischen Unterricht besonders Wichtige geschärft hat. Die Schüler, welche diese Stücke mit Sorgfalt und ernstem Denken durcharbeiten, werden keinen geringen Nutzen davon haben. Sie sind im ganzen leicht gehalten und eignen sich daher auch zum Privatstudium.

Enthalten sind in dem Heftchen: 1) 16 Stücke zu Livius' Buch XXX, 2) 19 Stücke zu Ciceros Cato maior, 3) 13 Stücke zu Tacitus' Annalen Buch I. Die Liviusstücke beziehen sich auf die Kapitel 1, 4-7; 11-15; 20, 28-32; 35; 37 des erwähnten 30. Buches.

20) R. Jonas, Übungsbuch zum Übersetzen aus dem Deutschen ins Lateinische für Untersekunda auf Grund der preußischen Lehrpläne von 1901. Leipzig 1903, G. Freytag. VI u. 115 S. gr. 8. geb. 1,60 M.

Das Buch enthält: 1) Stücke zur Übung und Wiederholung in der Grammatik (S. 1-16); 2) der Lektüre entnommene Stücke (S. 16-97). Die letzteren schließen sich an die Reden Ciceros pro Sex. Roscio, de imperio Cn. Pompei, in Catilinam I-IV und an Livius an. Von den Stücken zu Livius (zu Buch I und II je 26 Stücke, S. 62-97) kann man nur sagen, daß sie mit Sachkenntnis und Geschick gearbeitet sind. Der sachliche Anschluß an den lateinischen Text ist hier und da vielleicht etwas zu eng; manches dürfte für den Schüler nicht so interessant sein, daß es wiederholt zu werden brauchte.

21) Bild des Livius.

Titus Livius ist von seiner Vaterstadt Padua fast 2000 Jahre nach seinem Tode durch ein Denkmal geehrt worden. Dieses Denkmal, das in Carraramarmor ausgeführt ist, setzt sich aus einer in die Wand eingelassenen Platte und einer Büste zusammen. Reiche Renaissanceornamente winden sich um die zwei Meter hohe Platte, während eine Ausbuchtung den Sockel mit der Büste aufgenommen hat. Bei der Einweihung hielt Professor Laudi die Festrede; er sprach von der zivilisatorischen Bedeutung des großen Historikers.

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