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die verfügbare Zeit vollkommen aus. Zeittafel, Namenverzeichnis und Karten sind aus beiden Dekaden zusammengestellt bzw. ineinandergearbeitet. Außer den am Ende vermerkten Druckfehlern ist noch zu verbessern S. 130 Z. 20 proiectis, 163, 8 tam, 164, 3 v. u. extremi, 168, 7 v. u. ac tenore, 179 in der Überschrift XXII und XXIII (st. XII und XIII), 207, 6 P. Cornelius statt Q. Cornelius. Schulen, denen wenig Zeit für Livius zur Verfügung steht, wird diese verkürzte Auswahl nicht ungelegen kommen.

Der hierzu gehörige Kommentar ist auf zwei Bändchen verteilt. Die einleitenden Kapitel unterscheiden sich nicht in der Anlage, wohl aber in der Ausführung; denn das erste Bändchen enthält mehr Beispiele, namentlich in der Anleitung zum Übersetzen. Die Anmerkungen decken sich mit den entsprechenden Partieen des Kommentars zu der größeren Auswahl, doch sind die Abschnitte aus der dritten Dekade neu durchgesehen und an manchen Stellen verbessert, gewissermaßen neu aufgelegt worden.

Damit ist die Schülerausgabe des Livius, wie sie Fügner geplant hatte, abgeschlossen. Wir wollen dem Verfasser wünschen, daß die große Mühe, die er darauf verwandt hat, die Lektüre seines Lieblingsautors für die Schule fruchtbar zu machen, recht vielen Schülern zugute komme.

Ausländische Literatur, die mir nicht vorgelegen hat:

Livius, Books 5 and 6. Translated, with introduction, analysis, notes, and a special map of Central Italy, by B. Baker. London, Simpkin. 152 S. 8. 3 Sh.

Livius, Book 22 edited by G. G. Loane; vgl. Athenaeum 3936 S. 433. Il 22 libro delle Storie annotato dal dottore L. Pederzolli. Palermo 1902, R. Sandron. 103 S. 16.

Libri 21 et 22. Texte latin, publié avec.. des notes critiques et explicatives par O. Riemann et E. Benoist, 9. édition revue. Paris, Hachette et Cie. XXIV u. 386 S. 16. 2 fr. 50 c.

.

Libri 23-25. Texte latin, publié . . . par O. Riemann et E. Benoist, 7. édition revue. Paris, Hachette et Cie. XXIV u. 533 S. 16. 2 fr. 50 c.

30. Bog ved H. Rafu. Vgl. V. Thoresen, Nord. Tidsskr. f. fil. XI S. 42. T. Montanari, Annibale. L'uomo, la traversata delle Alpi e le prime campagne d'Italia, fino al Trasimeno secondo gli antichi e la verità storica. Rovigo 1901 (Leipzig, A. Twietmeyer). XXIII u. 780 S. gr. 8. 10 L. Vgl. Lit. Centralbl. 1903 Sp. 412-413. G. F. Warner, Zum Original manuskript der schottischen Livius übersetzung von Bellenden. Vgl. Athenaeum 3898 S. 64.

II. Beiträge zur Kritik und Erklärung.

a) Abhandlungen.

6) R. Novák, Liviana. České museum filologické VIII (1902) S. 443–451. 3, 5, 7 ist die Richtigkeit des überlieferten Wortlautes durchaus zweifelhaft. Die Erklärung, mit der WBb. sie in Schutz nimmt, ist gewiß nicht geeignet, sie glaubhaft zu machen, und

doch scheint es keine andere zu geben, wenn die Worte unverandert beibehalten werden. Das Bedenkliche liegt in der Auffassung von sustineri potuere im irrealen Sinne, als Hauptsatz zu ni . . subvenisset; denn aus deinde scheint deutlich hervorzugehen, daß mit nulla. . vi sustineri potuere die Tatsache angegeben wird, welche auf die durch den Tod des Legaten und die Verwundung des Konsuls veranlaßte Verwirrung der Römer und Ermutigung der Feinde folgte. Es muß also bei nulla vi sustineri potuere an die Schlacht gedacht werden; die Römer wurden geschlagen und ins Lager getrieben (compulsi). sie wurden von neuem belagert (obsiderentur), sie waren den Feinden weder an Mut noch an Streitkräften gleich und hätten das Lager nicht halten können, wenn ihnen nicht unerwartete Hilfe gekommen wäre. Aus dem Gesagten ergibt sich, daß für den Sinn der Stelle bei sustineri potuere ein Gedankenabschluß anzunehmen ist, was obendrein durch den Vergleich zahlreicher Stellen bei Livius, wo eine ähnliche Darstellung in eine ähnliche Form gekleidet ist, bestätigt wird. Soll man nun von der La. des Harl. 1 und einiger jüngerer Hss. Gebrauch machen und quin statt cum in den Text aufnehmen, wie es Gr. und Mg. getan haben? Es scheint auf den ersten Blick eine Hilfe zu sein, ist es aber nur insoweit, als das cum, 'quod scopas dissolutas reddit' (Gr.), beseitigt wird; denn der Ausdruck läßt sich schwerlich rechtfertigen (videtur ratio loquendi imperare: quin conpulsos in castra Romanos rursus obsiderent' Gr.). Das quin beweist ebenso wie andere Varianten in jüngeren Hss. (dum statt cum, quin pulsi statt cum conpulsi, venisset oder venissent statt venissetque), daß man schon in uralter Zeit Anstoß an diesen Worten genommen und Heilungsversuche gemacht hat, und Gr. selbst war von der Richtigkeit des quin keineswegs überzeugt. Er macht selbst den Vorschlag: cum conpulsi . . ., venisset in periculum... (so hat der Voss. 2, nur venissent; desgleichen so der Portug., nur dum statt cum im Text und quin statt cum am Rande). Das wäre eine verhältnismäßig leichte Änderung; aber es wären zwei Hauptbandlungen in einen Nebensatz zusammengedrängt, und es hätte das deinde besser nicht zwischen nulla und vi, sondern vor oder hinter cum seine Stelle gefunden 1). So sagt denn Gr.: 'Ascensius, si forte malis, edidit: Compulsi in castra Romani rursus obsidebantur', und dies ist die La., die Novák als die allein brauchbare empfiehlt. Daß die Stelle so ohne jeden Anstoß ist und den besten, natürlichsten Wortlaut gewinnt, liegt

1) Beide Bedenken sind aber nicht ausschlaggebend; vgl. 3, 2, 11; 3, 63, 4; 34, 39, 7. Unter Beibehaltung des que könnte dann wohl eher eine kleine Lücke angenommen und gelesen werden: Cum conpulsi... obsiderentur, nec spe nec viribus pares (erant), venissetque in periculum summa rerum, ni . . . subvenisset. Könnte übrigens das bioter copiis überlieferte, von den Herausgebern gestrichene cum nicht durch Umstellung (vor peregrinis oder vor copiis) gerettet werden?

auf der Hand. Livius hat sich auch anderswo (N. zählt 20 solcher Stellen auf) bei der Schilderung von Schlachtausgängen in übereinstimmender, fast stereotyper Weise ausgedrückt, was ins Gewicht fällt. Nur die Änderungen sind etwas stark; aber sie lassen sich so erklären, wie es von N. geschehen ist: cum entstand durch Dittographie vor con und bewirkte die Veränderung des Indikativs in den Konjunktiv. So ist z. B. 43, 11, 2 fehlerhaft [cum] conperta überliefert, und 10, 11, 3 ist hinter fuit ein fehlerhaftes ut entstanden, welches dann die Veränderung von deterruerunt in deterruerint zur Folge gehabt hat.

23, 17,7 ist das vor accipi (so P) überlieferte nimis weder überzeugend erklärt noch ansprechend verbessert worden. Es liegt nahe, an eine Verstümmelung aus animis zu denken und eine kleine Lücke anzunehmen, in der die Gesinnung, mit der die Legionen aufgenommen wurden, charakterisiert war. Daher schreibt N. legionesque (laetis animis accipi. Schon früher hat J. Miller den Ausfall einiger Worte wahrscheinlich gemacht und darauf hingewiesen, daß das quoque im folgenden am besten verstanden werde, wenn im ersten Satzteil etwas Ähnliches gestanden habe. Er selbst schlug dictatorem Romanum legionesque <profectos per oppida laetis a)nimis accipi vor, und daß noch etwas mehr als laetis a in der Lücke gestanden hat, ist glaublich (man vermißt die Angabe, von wem oder wo sie aufgenommen wurden); die Millersche Fassung profectos per oppida ist allerdings nicht zu empfehlen.

24, 27, 3 sucht N. die höchst wahrscheinlich lückenhaft überlieferte Stelle folgendermaßen zu heilen: praetores dissimulare primo et trahenda re (in mora) esse. Denselben Gedanken hat früher M. Müller gehabt, indem er vorschlug: et trahenda re (morae> esse. Dieser Ausdruck findet sich z. B. 31, 40, 9; gewöhnlich aber sagt Livius in mora esse. Für diese Ergänzung spricht der Umstand, daß das, was in P steht, unverändert beibehalten wird (trahenda re); gegen sie die Breite des Ausdrucks, da man nichts weiter als trahere rem erwartet.

24, 39, 7 miẞbilligt N. die Einfügung von fore vor deterritos; es müsse dahinter stehen, weil Livius es so zu stellen pflege und es sich nicht empfehle, vor und hinter deterritos eine Lücke anzunehmen. Er hält aber dieses fore überhaupt für unnötig und gibt folgende Begründung: 'nam iam tum, cum Hennensium caedis fama in Sicilia vulgata est, perterriti ceteri Siculi poterant videri nec ideo iam tum Romanorum praesidia prodituri'. Marcellus erklärte sich mit dieser gräßlichen Tat nur deshalb einverstanden, weil er glaubte, die Furcht vor einem solchen Schicksal werde künftig die Sicilier von verräterischem Tun abschrecken. Es könnte heißen: fama cladis deterriti sunt a proditionibus praesidiorum Siculi; aber glauben kann Marcellus wohl nur deterritum iri oder deterritos fore oder auch deterreri Siculos, nicht deterritos

esse. Luchs hat das bloße timore deterritos im Text stehen lassen, scheint aber den Ausdruck des Futurums ungern zu missen; denn er vermutet, daß timore in iam fore zu ändern sei.

26, 24, 2 ist in fidem gegen den Sprachgebrauch des Livius, der dafür ebenso wie andere Schriftsteller ad fidem sagt. Weißenborn hat sich mit dem Hinweis auf diese Tatsache begnügt; Harant nimmt schweren Anstoß daran und ändert in und die ganze Stelle in der willkürlichsten Weise; Novák meint, man müsse ad fidem statt in fidem schreiben. Es läßt sich kaum annehmen, daß dem Schreiber diese moderne Ausdrucksweise so geläufig gewesen sei oder daß er, wie N. glaubt, das Folgende in 'per neglegentiam' voraufgenommen und zugleich ad übergangen babe. Obwohl die Stelle mit dem zweimaligen in nicht hübsch klingt, wird man doch wohl an der Überlieferung festhalten müssen, da Livius den Zweck nicht selten durch in m. Akk. ausdrückt, z. B. in demselben 26. Buche 11, 5: milites sub vexillis in supplementum Hispaniae profectos audit und 29, 10: ut in eius laudem postremus Romanorum imperatorum caderet.

36, 18, 2 tritt N. für die Schreibung sarisophoros und ebenso 44, 28, 7 für hippagogos ein. Den Akk. Plur. mit der griechischen Endung ovç (sarisophorus, hippagogus) habe Livius sonst nirgends gebraucht, wohl aber hemerodromos, damiurgos, apocletos, synedros geschrieben. In diesem Sinne hat sich schon Drak. ausgesprochen, und Herausgeber wie Gr. und Mg. haben nicht daran gezweifelt, daß jenen Formen bei Livius die lateinische Endung zukomme.

42, 24, 10 steht conservata im Kodex, wofür Zingerle servata geschrieben hat nach dem Vorschlage von Drak., der auch observata als möglich bezeichnet hatte. Nach N. spricht für comiter conservata die 'clausula metrica Livio satis usitata quae clausula eo est h. 1. gratior et fortior, quod accentus quoque verborum cum pedum ictu concinit. quod non ita sit, si comiter servata (↓↓↓) scripseris. Livius clausulae illius gratia videtur h. 1. verbum copulatum simplici praeposuisse'. Er fährt fort: 'Eiusdem clausulae () causa Livius verbo adaugendi, quod alibi non adhibet, usus videtur 10, 23, 6: magnifica verb(a) adauxit'.

42, 26, 6 sucht N. durch Ausscheidung einer adnotatio interlinearis' in Ordnung zu bringen; ut adirent, meint er, habe über qui senatum gestanden und sei versehentlich in den Text geraten. Diese Annahme ist sehr bestechend, da man sich ein solches Glossem wohl denken kann (vgl. unten zu 44, 6, 5) und die Stelle hiermit geheilt ist; vgl. 23, 7, 11. Die La. des Grynaeus ist jedenfalls unstatthaft und die anscheinend leichte Änderung Mg.s, der qui ut statt ut qui schreibt, nicht ausreichend; denn ut adirent genügt nicht, es mußte ut adire liceret heißen (N. führt 14 Stellen aus Livius an). Und hierbei würde man außerdem ein sibi, obgleich es nicht nötig ist, doch ungern vermissen. Ich habe bisher

geglaubt, in qui stecke vielleicht das sibi; aber wer möchte den Mut haben, die Lesung legatis, (qui), ut sibi adire senatum (liceret), non postulassent vorzuschlagen?

42, 52, 13 ist Vahlen für die La. animos habendos esse, quos habuerint maiores eorum eingetreten, und Zingerle hat, ihm folgend, so in seiner Ausgabe geschrieben. Es könnte ja so heißen: aber der Singular ist doch mindestens ebenso häufig (z. B. 10, 16, 7: si sit animus Etruscis, qui Porsinnae quondam maioribusque eorum fuerit), und da muß doch das überlieferte habendum esse quem den Ausschlag geben. Die Hs. hat animum hos, und N. meint, hos sei vor habendum durch Nachlässigkeit entstanden wie 23, 1, 1 haec vor hannibal; näher liegt es wohl, an eine Doppellesart zu denken, mag man nun annehmen, daß um über animos oder daß os oder tos über animum gestanden haben.

43, 2, 2 beweist N. die Richtigkeit des überlieferten petierunt, ne se socios foedius spoliari . . . patiantur durch den Hinweis auf 6, 10, 5 und 38, 20, 10.

43, 14, 6 tritt N. für die La. quoad hi censores magistratum habebunt (Harant) ein, weil quoad von dem Sprachgebrauch des Schriftstellers gefordert werde, nicht quamdiu (WBb.). Für dieses lasse sich nur 34, 6, 6 anführen, und doch erkenne man leicht, daß hier quam diu nur gesagt worden sei, weil es im vorhergehenden entsprechend tam diu heiße.

44, 6, 5 ist es schwer, aus den Schriftzügen des Kodex eine allseitig befriedigende La. zu entwickeln. Es haben sich viele Gelehrte, auch N. schon früher, an der Verbesserung der Stelle versucht; aber Überzeugendes hat noch keiner aufgefunden. Einen ganz neuen Weg hat jetzt N. eingeschlagen, indem er, ebenso kühn wie geistreich, annimmt, es sei, um anzudeuten, daß Perseus nur kurze Zeit hätte aushalten sollen, über der Zeile duodecim dies übergeschrieben worden und dies, in zwei Teile zerlegt, in den Text gedrungen. Er vermutet also: itaque si [duo] intrepidus [decem dies] primam speciem... sustinuisset unter Hinweis anf drei Interpolationen mit Zahlangaben (23, 19, 18; 24, 3, 3; 35, 34, 4)). Wer es für möglich hält, daß jemand ad exiguum tempus, quo adventus hostium expectandus Perseo fuerit, denotandum',,zwölf Tage lang" übergeschrieben habe, der wird N.s Vermutung vielleicht mit Beifall aufnehmen; mir scheint das nicht glaublich. Aber freilich eine Zeitangabe, selbst paucos dies, ist bei primam speciem sustinuisset überhaupt nicht denkbar, und so wird man ohne stärkere Änderungen nichts Erträgliches zustande bringen. Einen Ausweg hat Vahlen gezeigt, welcher schreibt: itaque si sua intrepidus custodiens primam speciem . . . sustinuisset, nur entwickelt sich custodiens sehr wenig leicht aus .X. dies. Löst man das letztere in decem dies auf, so kann man hieraus

1) Hier will N. die Wörter uno die ausmerzen.

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