| 1888 - 1300 ページ
...Genussmitteln und Gebrauch s gegenstände n. Vom 5. Juli 1887. (Reichsanzeiger Nr. 158 vom 9. Juli 1887.) "Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,...nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt : § 1. Gesundheitsschädliche Farben dürfen zur Herstellung von Nahrungsund... | |
| 1893 - 1222 ページ
...Wein, weiuhal tigen und wein ähnlichen Getrunken. Vom 20. April 1892. (R.-G.-B1. S. 597.) Wir Wilhelm, verordnen im Namen des Reichs , nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: § 1. Die nachbenannten Stoffe, nämlich: losliche Aluminiumsalze (Alaun u.... | |
| 1892 - 832 ページ
...Getränken vom 20. April 1892. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Prenssen etc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt : § lDie nachbenannten Stoffe, nämlich : Lösliche Aluminiumsalze (Alaun und dergl.l, Baryumverbindungen,... | |
| Joseph von Held - 1872 - 324 ページ
...Verfassung des Deutschen Relches. Vom 16. April 1871. (Bundesgesetzblatt Nr. 16 vom 20. April 1871.) Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preussen usw, verordnen hiermit im Namen des Deutschen Reiches, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages,... | |
| unter mitwirkung - 1873 - 776 ページ
...welchem hier zum ersten Male Organe des neuen deutscheu Reiches zu thun bekommen. Es beisst darin: „Wir Wilhelm von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preussen usw verordnen ' im Namen des Deutscheu Reiches, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths, für Elsass-Lothringen was folgt: §.... | |
| Bruno Hildebrand - 1874 - 846 ページ
...orai seh e Gesetzgebung. in. Gesetz des deutschen Reich« über Markenschutz. Vom 30. November 1874. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preussen usw verordnen im Namen des Deutschen Reichs , nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt : S 1. Gewerbetreibende... | |
| 1878 - 898 ページ
...Gebrauchsgegeiiständen. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preussen etc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: §. 1. Der Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genussmittelu , mit Gegenständen, welche zur Haushaltung,... | |
| Joseph König - 1879 - 926 ページ
...Gebrauchsgegenständen. Wir Wilhelm, von Goites Gnaden Deutscher Kaiser. König von Preussen etc . verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: § lDer Verkehr mit Nahrungs- und Geiiussmitteln, sowie mit Spielwaaren. Tapeten, Farben, Ess-. Trink-... | |
| A. Brauer - 1879 - 218 ページ
...Abdruck des Gesetzestextes.) VVir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preussen etc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: I. Allgemeine Bestimmungen. § lDie Konsulargerichtsharkeit wird in den Ländern ausgeübt, in welchen... | |
| Bruno Hildebrand - 1879 - 1070 ページ
...Mai 1879. Wir Wilhelm , von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preussen u. 8. W. '«ordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: §. 1. Der Verkehr mit Nahrung» - und Genussmitteln , sowie mit Spiel waaren, Tapeten, Farben, Ess-,... | |
| |