Auf allen natürlichen Wasserstrassen dürfen Abgaben nur für die Benutzung besonderer Anstalten, die zur Erleichterung des Verkehrs bestimmt sind, erhoben werden. Diese Abgaben, sowie die Abgaben für die Befahrung solcher künstlichen Wasserstrassen,... Staats- und sozialwissenschaftliche Forschungen - 323 ページ 編集 - 1900全文表示 - この書籍について
| Hermann Johann Friedrich von Schultze-Gävernitz, Hermann Johann Friedrich Schulze - 1867 - 526 ページ
...dieser Anstalten erforderlichen Kosten nicht übersteigen. Auf allen natürlichen Wasserstrassen dürfen Abgaben nur für die Benutzung besonderer Anstalten , die zur Erleichterung des Verkehrs bestimmt sind , erhoben werden. Diese Abgaben, sowie die Abgaben für die Befahrung solcher künstlichen... | |
| Hermann Schulze - 1867 - 152 ページ
...dieser Anstalten erforderlichen Kosten nicht übersteigen. Auf allen natürlichen Wasserstrassen dürfen Abgaben nur für die Benutzung besonderer Anstalten , die zur Erleichterung des Verkehrs bestimmt sind , erhoben werden. Diese Abgaben, sowie die Abgaben für die Befahrung solcher künstlichen... | |
| 1867 - 852 ページ
...dieser Anstalten erforderlichen Kosten nicht übersteigen. Auf allen natürlichen Wasserstrassen dürfen Abgaben nur für die Benutzung besonderer Anstalten, die zur Erleichterung des Verkehrs bestimmt sind, erhoben werden. Diese Abgaben, sowie die Abgaben für die Befahrung solcher künstlichen... | |
| Hermann Johann Friedrich von Schulze-Gävernitz - 1867 - 516 ページ
...dieser Anstalten erforderlichen Kosten nicht übersteigen. Auf allen natürlichen Wasserstrassen dürfen Abgaben nur für die Benutzung besonderer Anstalten , die zur Erleichterung des Verkehrs bestimmt sind, erhoben werden. Diese Abgaben, sowie die Abgaben für die Befahrung solcher künstlichen... | |
| 1870 - 564 ページ
...dieser Anetalten erforderlichen Kosten nicht übersteigen. Auf allen natürlichen Wasserstrassen dürfen Abgaben nur für die Benutzung besonderer Anstalten, die zur Erleichterung des Verkehrs bestimmt sind, erhoben werden. Diese Abgaben, sowie die Abgaben für die Befahrung solcher künstlichen... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1868 - 466 ページ
...dieser Anstalten erlorderlichen Kosten nicht übersteigen. Auf allen natürlichen Wasserstrassen dürfen Abgaben nur für die Benutzung besonderer Anstalten, die zur Erleichterung des Verkehrs bestimmt sind, erhoben werden. Diese Abgaben, sowie die Abgaben für die Defahrung solcher künstlichen... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1868 - 512 ページ
...dieser Anstalten erforderlichen Kosten nicht übersteigen. Auf allen natürlichen Wasserstrassen dürfen Abgaben nur für die Benutzung besonderer Anstalten, die zur Erleichterung des Verkehrs bestimmt sind, erhoben werden. Diese Abgaben, sowie die Abgaben für die Befahrung solcher künstlichen... | |
| Norddeutscher Bund (1866-1870). Reichstag - 1870 - 628 ページ
...die Zeilen verlesen will, die darauf Bezug haben : „Auf allen natürlichen Wasserstraßen dürfen Abgaben nur für die Benutzung besonderer Anstalten, die zur Erleichterung des Verkehrs bestimmt find, erhoben werden. Diese Abgaben, sowie die Abgaben für die Befahrung solcher künstlichen... | |
| Joseph von Held - 1872 - 324 ページ
...dieser Anstalten erforderlichen Kosten nicht übersteigen. Auf allen natürlichen Wasserstrassen dürfen Abgaben nur für die Benutzung besonderer Anstalten, die zur Erleichterung des Verkehrs bestimmt sind, erhoben werden. Diese Abgaben sowie die Abgaben für die Befahrung solcher künstlichen... | |
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