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aufheben (38), Sichelwagen (117), Archonten (286), Ephoren, Heloten (287), Kothurn, Peltasten (288), Phalanx, Talent (290) entweder Bescheid oder kann sich leicht aus allgemeinen Hilfsmitteln Rat holen. Wesentlicher ist es, daß öfters auf Schwierigkeiten des Zusammenhanges, wirkliche oder vermeintliche Lücken der Darstellung der Ereignisse und der Charakteristik der Personen und ähnliches (z. B. S. 15, 16, 20, 51, 78 u. ō.) kurz, aber zuverlässig hingewiesen wird; denn in diesen Dingen bedarf der unkundige Leser am ehesten des Rates und sucht ihn anderwärts leicht vergeblich. Derartige Hinweise, besonders knapper Art, wie sie hier nur sein können, sind schwieriger zu geben, aber viel fōrderlicher als jene andern.

Erwünscht wäre es gewesen, Buch und Kapitel am Kopf, die Paragraphen am Rande jeder Seite angegeben zu finden. Eine Übersicht des Ganzen, nach den Kapiteln geordnet, findet der Leser S. 291–296. An die beigefügte Karte darf man natürlich keine hohen Ansprüche stellen, was die Ausführung anlangt; vielleicht konnten aber, soweit es der kleine Maßstab zuließ, die in den Hellenika vorkommenden und der Lage nach annähernd bestimmbaren Örtlichkeiten vollständiger verzeichnet werden, als es geschehen ist.

Über den Kommentar zu Sorofs Hellenikaausgabe (1899) wird in Verbindung mit der zweiten Auflage seines Textes (1901) im nächsten Jahre berichtet werden.

B. Zur Kritik und Erklärung der Hellenika.

36) Georg Busolt, Aristoteles oder Xenophon? Hermes XXXIII (1898) S. 71-86.

Nach der Wiederauffindung der Adηvaiwv noliteia des Aristoteles ist die Frage nach den Quellen des Schriftstellers im ersten Teile, dem geschichtlichen Abriß (K. 1-41), und die nach dem Maße der ihm zukommenden Glaubwürdigkeit lebhaft erörtert worden und hat eine kaum noch zu übersehende Literatur hervorgerufen.

B. unterzieht hier den Abschnitt 34, 3-38, von der Einsetzung der Dreißig bis zur Versöhnung, und den entsprechenden Teil in Xenophons Hellenika II 3 und 4 einer eingehenden Untersuchung mit besonderer Rücksicht auf die Reihenfolge der Ereignisse und sucht zu beweisen, daß Aristoteles, bzw. seine Quelle, sie richtiger dargestellt habe als Xenophon.

Auch diese besondere Frage ist im einzelnen schon häufiger behandelt worden, und die Verfasser der größeren geschichtlichen Handbücher haben, so oder so, zu ihr Stellung genommen. Von ihnen geht B. aus. U. v. Wilamowitz (Aristoteles und Athen I 122 f., 165 f.; II 218 A. 2) und Pöhlmann (Griechische Ge

schichte 2 S. 147 f., in Iwan Müllers Handbuch III 4) geben Aristoteles den Vorzug (letzterer nimmt nur die Besetzung Phyles aus), wogegen A. Börner in einer ergebnisreichen Göttinger Dissertationvon 1894 (De rebus Graecis inde ab a. 410 usque ad a. 403 a. Chr. n. gestis S. 55 ff.; doch vgl. die einschränkenden Bemerkungen A. Bauers, WS. f. klass. Phil. 1895 Sp. 319-323) und J. Beloch(Griech. Gesch. II 116 ff.) sich im wesentlichen für Xenophon entscheiden. B. hätte zu den Fürsprechern des Aristoteles noch A. Bauer fügen können (Literarische und historische Forschungen zu Aristoteles' Adŋvaíwv πolitɛía, München 1891; vgl. oben S. 86), um so mehr, als dieser (vgl. besonders S. 151 ff.) z. T.. schon skizziert hat, was B. nun im einzelnen ausführt. Entschieden für Xenophon ist dagegen neuerdings noch eingetreten Eduard Meyer (Gesch. d. Alt. V, besonders S. 18—25, 36–41), dessen klare und, wie ich glaube, im ganzen auch richtige Ausführungen Busolt gewiß manche Bedenken erregt hätten, wären sie ihm schon bekannt gewesen.

Ausgehend von der Behauptung von v. Wilamowitz (a. a. O. 165 f.), daß die Übereinstimmung einer Einzelheit, Xen. Hell. II 3, 19 und Д9. π. 36, 2, auf gemeinsame Benutzung einer schriftlich verbreiteten Rede des Theramenes zurückzuführen sei1), schreibt B. beide Stellen mit Recht in etwas weiterem Umfange aus (Hell. II 3, 17-19 und А9. π. 36, 1–2) und weist nach, daß Aristoteles hier X. selbst benutzt hat, indem er den Worten des Theramenes nur eine schärfere Fassung gab (vgl. schon A. Bauer a. a. O. S. 152 o.). Und wiederum in Anknüpfung an v. W.s Meinung, daß Aristoteles den,,Wert eines selbständigen Zeugen habe" (a. a. O. I S. 122) unterzieht er (S. 73 ff.) das Verhältnis von Diodor XIV 3-5 und 32-33 zu der gesamten Darstellung 49. π. 34-38 einer eingehenden Prüfung. Diodor hat schon in Buch XI-XIII Thukydides und Xenophon mit einer andern Quelle verarbeitet; ebenso findet sich in XIV 3-5 (was B. im einzelnen ausführt) xenophontisches Gut neben anderem. Dabei ergibt sich nun die merkwürdige Tatsache, daß Aristoteles von den xenophontischen Stücken abweicht, mit den nichtxenophontischen aber ziemlich genau, oft bis auf den Wortlaut,. übereinstimmt. So entsprechen sich die Wahl der Dreißig (Diod. XIV 3, 7 und 9. π. 34, 3), Besetzung der Ämter (D. 4, 2; A. 35, 1), Beseitigung der Tovηooí und Beifall der Bürger (D. 4, 2; A. 35, 3), Konfiskationen (D. 5, 5; A. 35, 4), erfolgloser Vorstoß der Dreißig gegen Phyle (D. 32, 3; A. 37, 1) — dies vor dem Tode des Theramenes ; danach: wachsende Willkür (D. 5, 6; A. 37, 2), Bitte um Hilfe in Sparta (D. 32, 6; A. 37, 2)2), Ein

1) B. (S. 73 Anm. 1) vermutet in Archinos, dem Freunde des Thera meues, den Verfasser einer solchen Parteischrift.

2) Doch ist zu bemerken, daß D. die oovoά des Kallibios schon vorher (XIV 3, 3 und 4) erwähnt (wie Xenophon), während der Ausdruck

nahme von Munychia (D. 33, 2; A. 38, 1), Einsetzung der Zehn (D. 33, 5; A. 38, 1). Und wenn auch, wie ich hinzufüge, mehrere der Stellen (z. B. D. 32, 3 und A. 37, 1; s. S. 172 A. 2) sich in so allgemein üblichen Ausdrücken bewegen, daß auf eine Entlehnung nicht gleich zu schließen ist, so ergibt sich doch aus den übrigen mit Sicherheit, daß (S. 75) Aristoteles wenigstens zum Teil aus einer von Diodor oder dessen Gewährsmann benutzten Quelle geschöpft hat. Und noch näher als Diod. XIV 4, 2 vols EπIεικεστάτοις τῶν πολιτῶν εὐηρέστει τὰ γιγνόμενα und den anderen Ähnliches berichtenden Quellen (Hell. II 3, 12; Lys. XII (g. Eratosth.) 5, XXV 19 und zwei Plutarchstellen) steht den Worten 49. π. 35,3 ἐφ' οἷς ἔχαιρεν ἡ πόλις γιγνομένοις, ἡγούμενοι τοῦ βελτίστου χάριν ποιεῖν αὐτούς die bekannte Äußerung des Sallust (Cat. 51, 29) ea populus laetari et merito dicere fieri. Sallust hat nun, so folgert B.,,,natürlich“ nicht den Aristoteles benutzt, wohl aber den Ephoros, dessen Werk Diodor, wie sonst, so auch in der Geschichte der Dreißig ausgeschrieben hat, was ansprechend begründet wird. Da nun aber (nach v. Wilamowitz a. a. O. I 306) weder Ephoros aus der 49. π. noch Aristoteles für diese aus jenem geschöpft haben. kann1), so müssen beide derselben Quelle gefolgt sein. Als solche möchte B. eine Atthis, und zwar, wie sonst oft, so auch hier, die Androtions 2), annehmen und sucht dies zu begründen, soweit es bei dem spärlichen Material möglich ist, das uns hierfür zur Verfügung steht.

Bis hierher (S. 77 o.) kann man B. im wesentlichen beistimmen die Abhängigkeit des Aristoteles in der Stelle 49. π. 36, 1-2 von Xen. Hell. II 3, 17-19 scheint mir unzweifelhaft, die Benutzung einer gemeinsamen Quelle mit Ephoros-Diodor sicher und diese in Androtions Chronik zu sehen, wenigstens wahrscheinlich oder doch möglich, und es stehen bei der Frage nach der Zeitfolge der Ereignisse etwa des letzten Drittels des Jahres 404 und des ersten Drittels von 403 in der Tat eigent

32, 6 allgemeiner ist und zu der von Aristoteles erst zu der späten Stelle 37, 2 erwähnten Sendung des Kallibios nicht stimmt. Entweder sind also zwei Gesandtschaften anzunehmen, oder, was wahrscheinlicher, D.s Chronologie ist, wie oft, in Verwirrung geraten. B. (S. 81) meint, die auxilia in 32, 6 seien ein Versuch des Ephoros, zwischen Xenophon und der Chronik Androtions (s. o.) zu vermitteln.

1) Die von Bauer früher angenommene (a. a. O. S. 155; vgl. auch die weitere dort angeführte Literatur über den Gegenstand) und von Busolt bekämpfte Abhängigkeit des Aristoteles von Ephoros ist von jenem inzwischen wesentlich eingeschränkt worden; vgl. die,,Forschungen zur griechischen Geschichte" u. s. w. (s. o. Nr. 7) S. 271 und 272 o. Busolt weist auch noch darauf hin, daß sich im Falle einer Benutzung des Ephoros durch A. bei diesem mehr xenophontisches Gut finden müßte.

2) Vgl. Busolt, Griech. Gesch. II 2 S. 8, 32 ff., 54 und außer der dort angeführten Literatur noch M. Heller, Quibus auctoribus Aristoteles in republica Atheniensium. conscribenda et qua ratione usus sit. Diss. Berol. 1893.

lich nun Xenophons Hellenika nicht mehr dem Aristoteles in der 49. ., sondern der Chronik gegenüber.

Wenn nun aber B. hier aus äußeren und inneren Gründen der Chronik vor Xenophon trotz wechselnden Ausdrucks im einzelnen; vgl. S. 77, 78, 81, 86 - im ganzen doch den Vorzug zu geben geneigt ist, so vermag ich ihm darin nicht mehr zu folgen. Die Bedeutung des Umstandes zwar, daß X. wahrscheinlich unter den Dreißig als Ritter gedient hat1) und so die erzählten Ereignisse wohl alle aus eigener Anschauung kannte2), verkennt auch B. nicht. Daß aber die hier geschilderten Ereignisse in seiner Erinnerung zurückgetreten und verdunkelt sein sollen, so daß sich ihm ihre Reihenfolge bei der Niederschrift nach 394 (wohl noch viel später; vgl. die mehrfach zitierten Untersuchungen von E. Schwartz) verschob, daß nur die mit anschaulicher Lebendigkeit das gibt B. zu geschilderten militärischen Ereignisse für ihn Interesse gehabt hätten, während, abgesehen von dem Gegensatz zwischen Kritias und Theramenes und seiner Sympathie für dessen tragisches Ende, das übrige ihn nur wenig interessiert habe, kann ich nicht zugeben; handelte es sich doch hier nicht um langweilige Parlamentsakte, sondern um eine zwar kurze, aber furchtbare Schreckensepoche athenischer Geschichte, die der junge X. miterlebt hatte und bei der sein eigenes Leben dessen damals niemand sicher war gewiß auch auf dem Spiele gestanden haben mochte. Dergleichen Eindrücke junger Jahre, scheint mir, haften auch im höheren Alter. Daß ferner niemand bezweifelt habe, daß in der '49. T. das Verfahren gegen Theramenes klarer dargestellt sei als bei X., ist doch auch vor Ed. Meyer nicht richtig; auch die Reden (vgl. Thukydides und Xenophon in der Anabasis) möchte ich nicht mit B. gegen X. verwerten. Und die,,Detailkenntnis" von Androtion-Aristoteles (Müller FHG. I 372, frg. 11), bestehend in der Nennung des Namens (Molpis) eines der Zehn, der sonst nicht überliefert ist, scheint mir wirklich zu minimal, um ernstlich gegen X. verwertet zu werden.

Wichtiger sind nun die in der Tat bestehenden Unterschiede in der Zeitfolge der Ereignisse zwischen X. und Aristoteles bzw. der Chronik des Androtion. Bei X. ist die Reihenfolge des hier in Betracht Kommenden diese: 1) Aufnahme der lakonischen Besatzung unter Anaxibios am Anfang der Regierung der Dreißig (Hell. II 3, 13 f.) als „Voraussetzung des Übergangs zu einem tyrannischen Regiment", 2) die Entwaffnung der w τοῦ καταλόγου (ΙΙ 3, 20; vgl. die Rückbeziehung in der Rede des Theramenes 40 f.), 3) die Hinrichtung des Th. (54 ff.), 4) die

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1) E. Schwartz in seinen auch sonst grundlegenden Untersuchungen, Rhein. Mus. 44 (1889), S. 161-193, bes. 165 für diese Frage.

2) Beloch a. a. O. S. 116 Anm. 3: „Die Angaben des Augenzeugen X. müssen selbstverständlich allen anderen Berichten vorgehen".

Ausschließung der ἔξω τοῦ καταλόγου aus der Stadt (Il 4, 1), 5) die Besetzung Phyles durch Thrasybul (II 4, 2). Anders bei Aristoteles: 1) Die Besetzung Phyles (37, 1), 2) Tod des Theramenes (ebenda), 3) die Entwaffnung der Ew Tov xaraλóyov (37, 2), 4) Aufnahme der lakonischen Besatzung. B. konstatiert, daß in der 49. . die Ausschließung aus der Stadt fehlt (S. 79); aber vielleicht liegt das bei X. an vierter Stelle erwähnte und ausgeführte Dekret, aber nur als Dekret, in den Worten 19. π. 37, 1 τῶν πολιτῶν ἀποκτεῖναι τοὺς μὴ τοῦ καταλόγου με τέχοντας τῶν τρισχιλίων (vor dem Tode des Th.) vor. Wer hat nun die richtige Folge, Xenophon oder Androtion-Aristoteles? Sachliche Erwägungen und etwaige unabhängige Zeugnisse, meint B. S. 78, müssen den Ausschlag geben, und er entscheidet sich in seinen nun folgenden Ausführungen, denen ich im Interesse junger Studenten z. B., die sich in derartige sehr lehrreiche Untersuchungen einführen lassen möchten, nur eine etwas durchsichtigere Gliederung gewünscht hätte, für Aristoteles.

Besonderer Zeugnisse für die Richtigkeit der xenophontischen Reihenfolge der Ereignisse bedarf es nicht (die dahinzielenden Erörterungen Börners a. a. O. S. 58 ff., 61 ff. erledigen sich durch Busolts Auseinandersetzungen S. 78f.), wofern nur einerseits der von B. allzuschnell (S. 77) erledigte, aber von Beloch mit Recht so sehr hervorgehobene Grundsatz recht beachtet wird, daß der Erzähler die Begebenheiten aus eigener Anschauung kannte, und man andrerseits die von E. Schwartz und Ed. Meyer in den Vordergrund gestellte Tatsache berücksichtigt, daß X., gegen dessen Schwächen gerade in den Hellenika diese Forscher durchaus nicht blind sind, zwar manches übergangen hat1), aber in dem, was er berichtet,,,sich überall als ein sehr gut unterrichteter und wahrheitsgetreuer Berichterstatter erweist"). Wie Aristoteles bzw. die Chronik zu der von X. abweichenden Folge der Ereignisse gekommen ist, ob ihnen solche urkundlichen Zeugnisse zu Gebote gestanden haben, die Richtigeres boten als die Angaben des Augenzeugen X., oder ob gar Aristoteles bzw. seine Quelle, wie Meyer anzunehmen geneigt ist (vgl. a. a. O. V S. 18 und 40), die Darstellung in bestimmter Tendenz gefälscht hat, ist bei der Dürftigkeit dessen, was wir von dieser Chronik wirklich wissen können, mit Sicherheit oder auch nur großer Wahrscheinlichkeit nicht zu ermitteln; und so gern heute aus Fragmenten, die Spätere oft nach formellen Gesichtspunkten aus dem Zusammenhang gerissen und uns so erhalten haben, mit ebensoviel Scharfsinn wie geringem bleibendem Ergebnis alles Mögliche erschlossen wird, man wird wohltun, gegenüber allzu kühnem Fluge der Phantasie Zurück

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1) und übergehen konnte; vgl. besonders Ed. Meyer, Gesch. d. Alt. III S. 278.

2) Ebenda S. 281.

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