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nicht zu schließen, wie schon von Heyne wenigstens angedeutet wurde (scriptoris consilio non conveniebant!).

II. Danach erweist sich die von Forchhammer (Die Athener und Sokrates (1837) S. 52 ff.) gerade auf die weggelassenen Verse gestützte Meinung, die Anklage habe nicht die Verbreitung antidemokratischer Gesinnung betroffen, sondern die Aufforderung zur Einführung einer oligarchischen Verfassung, als irrig (eine ausführlichere Widerlegung bei Zeller II 1 S. 200 f. Anm. 6).

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III. (S. 643-646). Hier streift R. die Polykratesfrage. Er findet, daß von den fünf von Xenophon I 2, 9 ff. behandelten Punkten, die auf Polykrates zurückgehen sollen, keiner mit diesem übereinstimme; drei von ihnen (worüber er sich nicht näher ausspricht) seien von Neueren konstruiert, nur zwei an der Hand der Überlieferung auf ihn zurückzuführen, frgm. 10 und 11 (Sauppe, Orat. Att. S. 222 b), hätten aber mit dem von X. Geschriebenen wenig zu tun. So ergibt sich a) aus der Homerstelle § 58 nichts anderes, als was X. selbst 59-60 ausführt, d. b. aus dem angeführten Zitate (πολλάκις αὐτὸν λέγειν erhält man keinen Beleg für den uicoduos Sokrates, sondern nur für seine tasis, den zoouoç. b) Dagegen kommt Polykr. frgm. 11 (222b S.) åhh éñɛidη oïde sqq. nur auf die Rechnung dieses Sophisten. Danach stimmt Sokrates (nicht im Gedanken der δήμου κατάAvois) dem Odysseus zu, weil dieser eben auch an die Herstellung der Ordnung gedacht habe. Den unverständlichen Schluß des Fragments denkt sich R. ansprechend etwa so: ovdèv léyov (Lysias) φροντίζειν ἄλλο αὐτὸν ἢ τῆς τάξεως· διὰ τοῦτο οὖν καὶ αὐτὸς (συντίθησι (für συντίθεται). Für Xenophons Darstellung ergeben sich die wichtigen Schlüsse: 1) Wäre er hier dem Polykrates gefolgt, so hätte er, wie dieser, von der dýpov κατάλυσις sprechen müssen, während sein κατήγορος die Verse für das moodηuov des Sokrates ausnutzt. 2) X. ist I 2, 58 dem Polykrates nicht gefolgt. Er hat die Sache nicht abgeschwächt, indem er jenen Punkt im Sinne der δήμου κατάλυσις § 9 als ersten und wichtigsten voranstellt: (τῶν καθεστώτων νόμων . . . τῆς καθεστώσης πολιτείας). Und dieser Punkt war nicht fktiv (vgl. Mem. III 5, 21; 9, 10 u. a.). 3) Der Sophist hatte die Verse Homers angeführt, doch welche? Mit 200 f. xai äλ λ wv uv tov άκουε | οἳ σέο φέρτεροί εἰσι, was sich regelmäßig in der Demokratie bei Volksversammlungen abspielte, konnte Polykrates eine Anklage auf dýμov zaváhvois nicht stützen, wohl aber, wenn zu der harten Behandlung der Leute aus dem Volke noch die Worte 204 und 205 ovx aɣatòv пolvxorgavín sqq. kamen. An diese hat er sich gehalten. Seine Darstellung konnte also X. nicht als Grundlage dienen.

Ebenso steht es, meint R., bei Anwendung der Grundsätze strenger Exegese mit der bekannten Stelle in der isokrateischen Schulrede Βούσιρις (ΧΙ 4 Ι.), § 5 Σωκράτους δὲ κατηγορεῖν

ἐπιχειρήσας, ὥσπερ ἐγκωμιάσαι βουλόμενος ̓Αλκιβιάδην ἔδωκας αὐτῷ μαθητήν, ὃν ὑπ' ἐκείνου μὲν οὐδεὶς ᾔσθετο παιδευόμενον, ὅτι δὲ πολὺ διήνεγκε τῶν ἄλλων, ἅπαντες ἂν ὁμολογήσειαν in Verbindung mit Mem. 1 2, 12 Αλλ, ἔφη γε ὁ κατήγορος, Σωκράτει ὁμιλητὰ γενομένω Κριτίας τε και Αλκιβιάδης πλεῖστα κακὰ τὴν πόλιν ἐποιησάτην. Man hat versucht, den Kritias auch in die Rede des Polykrates,,einzuschmuggelu". Aber R. zeigt: 1) Der Wortlaut bei Isokrates schließt diese Annahme aus; dieser hätte sich die Gelegenheit zu einer schōnen Periode mit uer und de schwerlich entgehen lassen, wenn Polykrates den Kritias wirklich angeführt hätte; 2) hält er Mem. 9 (συνόντας) und 12 (όμιλητά) für wortliche Anführungen im Stile des Sokrates und der Sokratiker und hier, im Munde des Anklägers, für bedeutungsvoll, Anführungen, die sich von dem popuJären Jargon μαθηταί entfernen, während Polykrates den Alkibiades μαθητής nannte, wogegen Isokrates remonstriert. Umänderungen Xenophons sind nicht glaublich. 3) Daß Kritias in der wirklichen Anklage eine Rolle spielte, hat Zeller (II 1 4 210) in einer schlichten Anmerkung (1) durch richtige Verbindung von Plat. apol. 33 A ἀλλ ̓ ἐγὼ διὰ παντὸς ...... οὔτε ἄλλῳ οὔτε τούτων οὐδενί, οὓς οἱ διαβάλλοντες ἐμέ φασιν ἐμοὺς μαθητὰς εἶναι mit 32 Cff. gezeigt. R. geht noch einen Schritt weiter; der Kreis ist ihm mit οὔτε ἄλλων οὔτε τούτων οὐδενί „als ein weiterer und engerer gezogen", und das folgende pluralische ous mache die Annahme von der Ausnutzung auch des Alkibiades gegen Sokrates wahrscheinlich. Die spätere ultrademokratische Tradition lief den Alkibiades fallen und führte nur den Oligarchen Kritias an (Aesch. Tim. § 173), und R. findet dasselbe in einem Komikerfragment (Adespota III S. 431, frgm. 121 Κ.):

οἴει δ ̓ ἑταίρας τὸν σοφιστὴν διαφέρειν

παιδεύομεν δ' οὐ χεῖρον ἡμεῖς τοὺς νέους.
σύγκρινον, ὦ τάν, Ασπασίαν καὶ Σωκράτην·
τῆς μὲν γὰρ ὄψει Περικλέα, Κριτίαν δὲ τοῦ
ἑτέρου μαθητήν.

C) kleinere Beiträge zu den Memorabilien.

52) a) f. Lincke, Miscellanea.

(vgl. o. S. 165 f. und 189).

Phil. N. F. XIII (1900) S. 190-191

L. bespricht die beiden Stellen Mem. I 1, 2 und 6f. An der ersten Stelle διετεθρύλητο γὰρ ὡς φαίη Σωκράτης τὸ δαιμόνιον ἑαυτῷ σημαίνειν findet er seinen früher (,,Sokrates" (1896) im Texte S. 61) gemachten Vorschlag d'ag' zu lesen, durch Cyr. I 3.9 fin. gestützt, wo einige Hss. d'aga (so auch Hug), andere γάρ haben, und hebt Breitenbachs Bemerkung yes könnte für γάρ auch dé stehen" rühmend hervor. Eine Verwechselung von γάρ und d'o' war natürlich möglich und ist oft zu konstatieren;

rág ist aber hier gut bezeugt und sinngemäß, gibt also keinen Anlaß zur Änderung.

...

Dasselbe gilt von § 7; hier will L. die Worte zaì voùs péλλοντας οἴκους τε καὶ πόλεις καλῶς οἰκήσειν μαντικῆς ἔφη лооóðεīσαι als absurde Interpolation nachweisen eum vero vatum gregi turbaeque hominum superstitiosorum totum apparet adhaesisse (S. 192). Der innere Widerspruch, in welchem nach L. diese Worte mit den vorhergehenden τὰ μὲν γὰρ ἀναγκαῖα μαντευσομένους ἔπεμπεν, εἰ ποιητέα und den folgenden τεκτονι κὸν μὲν γὰρ ... ὧν οὐδὲν δῆλον εἶναι τοῖς ἀνθρώποις stehen sollen, ist aber nicht vorhanden. Die verdächtigte Stelle gibt zunächst allgemein an, wer die Mantik brauche; es wird dann gesagt, was durch menschliche Einsicht gewonnen werden könne, bierauf aber durch die Einschränkung τὰ δὲ μέγιστα τῶν ἐν TOUTOS der Anteil der Götter sicher gestellt.

b) A. Roemer, Zu Xenophons Memorabilien I 2, 1. Bl. f. d. GSW. 36 (1900) S. 412-413 (vgl. o. N. 51).

Dem prophetischen Worte Platons (Apol. 38 C), wonach die Gesamtheit der Athener für den Tod des Sokrates verantwortlich zu machen ist, entspricht Xen. Mem. I 1, 1 49qvalovs und 20 9vato; merkwürdig sei und im Widerspruch damit stehe aber I 2, 1 Θαυμαστὸν δὲ φαίνεταί μοι καὶ τὸ πεισθῆναί τινας ὡς Σωκράτης τοὺς νέους διέφθειρεν, also ein Bruchteil, eine Minderheit, ein Ausschuß; der ogòs λóros verlange die Streichung des τινας. So darf man aber, meine ich, das Wort nicht pressen; es dient nur dem Wechsel des Ausdrucks. Derselbe Grund, der uns man für eine bestimmte Gesamtheit gebrauchen läßt (die doch auch, zumal wenn sie auf die Bewohner einer großen Stadt bezogen wird, sich mit der wirklichen Gesamtheit selten deckt), war, wie sonst oft im Griechischen, so auch hier bestimmend. Und gerade weil unmittelbar vorher (I 1, 20) 49nvatoi gesagt war, lag eine andere Formel desto näher, die darum keinen Unterschied des Gedankens begründet. Die Stelle ist also unangetastet zu lassen.

Über die Programme von M. Wetzel (Haben die Ankläger des Sokrates wirklich behauptet, daß er neue Gottheiten einführe? Braunsberg 1899) und F. Beyschlag (Neustadt a. H. 1900, s. o. S. 205) vgl. den nächsten Bericht.

IV a. Cyropädie.

Über die Cyropädie ist in den Berichtsjahren nichts Zusammenhängendes von Bedeutung erschienen; über einzelne in diesem Bericht herangezogene Stellen (VI 3, 57; VII 1, 4, VIII

1, 25 u. a.) vgl. S. 95, 164, 191, 200, Abschnitt V (bes. S. 215 A. 2) und das Stellenregister. In dem Aufsatze von

53) L. Radermacher, Euripides und die Mantik. Rh. Mus. 53 (1898) 497-510

findet sich S. 503 die Bemerkung: „Auch X. bat seine Zeit begriffen, wenn er dem Kyros Unterricht in der Weissagekunst erteilen läßt, damit er sich selbst zurechtfinde und nicht in der Hand der Seher sei,,,falls sie ihn hintergehen wollten, anderes kündend, als was von den Göttern angezeigt wird“ (Cyr. I 6, 2).

V. Zu den kleineren Schriften).
(Alphabetisch geordnet.)

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54) Otto Immisch, Die Apologie des Xenophon. Neue Jahrbücher für das klassische Altertum 1900 (I) S. 405–415.

Räumlich unmittelbar an Wetzels Aufsatz (vgl. S. 214) anschließend, verstärkt nicht nur Verf. in dieser „Deuterologie“ die Gründe für die Verfasserschaft Xenophons durch Erforschung des sprachlichen Bestandes, sondern erhebt diese ,,nahezu zur Gewißheit" ,,so leid es einem" (I. führt das nicht näher aus),,um X. tun kann“. Von dem historischen Werte des HermogenesXenophon sieht er dabei ab.

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Immisch hebt zunächst die eigentümlichen Schwierigkeiten hervor in bezug auf die richtige Erkenntnis dessen, was attisch, was xenophontisch sei), besonders was die Wortgeschichte anlangt: die schwankende Übergangsform der attischen Prosa zwischen Thukydides - Antiphon und Lysias - Isokrates 3), die persönlichen Lebensschicksale der Schriftsteller, besonders Xenophons1), seine sprachlichen Eigenheiten und die gleichwohl geübte Nachahmung der Attizisten 5). Dann geht er zur Beurteilung der Sprache X.s über. Für sie sind besonders wichtig die poetischen Elemente oder vielmehr die lonismen °), die nicht bloß auf seinen

1) Aus inneren und äußeren Gründen mußte eine Anzahl von Abhandlungen, die sich auf die kleineren Schriften Xenophons beziehen und im Manuskript schon fertig vorliegen, für den nächsten Jahrgang zurückgestellt werden. Näheres vgl. S. 214.

2) Vgl. G. Kaibel, Stil und Text der Hohitɛia Adŋvaíwv des Aristoteles, Berlin 1893, S. 37 ff.

5) Hierbei wird auch der Fragmente des Sophisten Antiphon mit Recht Erwähnung getan (vgl. oben S. 148 u. Anm.) und auf Blass' sprachliche Zusammenstellungen (a. a. O. S. 4-9) verwiesen.

4) Hierüber schon die Alten, Helladios bei Photios Bibl. 533 b 25 (voμɛis statt vouéas!) und Phrynichos (über oðun, S. 89 u. 123 Lobeck).

5) W. Schmid, Der Attizismus in seinen Hauptvertretern usw. III S. 347 und IV 655 ff.

6) Rutherford, The new Phrynichus, London 1881, S. 165-174, der die Abweichungen vom Attizismus verzeichnet; vgl. auch Sauppes Lexilogus Xenophonteus (1869) und Band V (S. 298) seiner Ausgabe.

Jahresberichte XXX.

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Aufenthalt in Gegenden ionischer Zunge zurückzuführen, sondern wohl auch mit den Vorgängen in Verbindung zu bringen sind, deren Ergebnis die östliche literarische Kown1) ist. Eine Erforschung ihrer Ursprünge würde, bemerkt Verf. richtig, über Epikur-Theophrast-Aristoteles hinaufzugehen und besonders X. ins Auge zu fassen haben, was er an einem Beispiel zeigt (horiso9ai, Aristoteles Ps. Dem. XLIV 34. 54 und auch schon Xen. Hell. VII 5, 16). Besonders wichtig wäre zur richtigeren Würdigung sprachlicher Eigenheiten X.s die Vergleichung mit den Пegoizά des Ktesias, dessen Verlust für die Altertumsforschung vielleicht gleichgültig, für die Sprachgeschichte aber um so mehr zu bedauern ist, als man aus den spärlichen Notizen der Späteren (Demetrios 2), Älian ), Photios)) über seinen Dialekt ersieht, daß sich gerade bei ihm vom attischen Standpunkte aus eine Menge von vereinzelten Ausdrücken finden, die zu Xenophons Wortschatz stimmen (ἐπίρρυτος, μόχθος, ἐκτε λεῖν, βλακεύειν, λιπαρεῖν), so daß nicht mit Unrecht Dionys von Halikarnaß 5) aus beiden ein Schriftstellerpaar macht). Dazu gesellt sich der dem Xenophon,,geist- wie sprach verwandte“ Taktiker Aeneas. Das alles ist von Bedeutung, wenn man bedenkt, daß die dem ,,Hellenismus zustrebende Mischsprache" der Inschriften loniens im 4. Jahrhundert schon bei dessen Beginn in einem geschichtlichen Werke als Literatursprache aufgetreten ist.

Diese einleitenden Bemerkungen (sie nehmen fast die Hälfte des Aufsatzes ein) waren nötig man wird hier I. durchaus beistimmen, um die sprachlichen Eigenheiten in die ,,historische Beleuchtung" zu setzen, da es mit statistischen Tabellen allein nicht getan ist. Jetzt wendet sich Verf. zur xenophontischen Apologie selbst (S. 410 ff.). In ihr finden sich nun tatsächlich Xenophontea der bezeichneten Art nicht wenige, so daß man geradezu ein Raffinement der Stilnachahmung annehmen müßte, wollte man die Schrift Xenophon absprechen. Auch I. weist nicht mit Unrecht (vgl. Schanz, Kommentar zur Apologie S. 83) auf die berühmte Beurteilung Cobets) (suavissimum Xenophontis scriptum) hin, der doch einer der besten Kenner griechischer Prosa war und vielleicht gerade deshalb die Überlieferung mit

1) Meister, Dialekte II S. 82 ff., Hatzidakis, Einleitung in die neugriechische Grammatik S. 169 ff.; K. Dieterich, Untersuchungen zur Geschichte der griechischen Sprache (1898) S. 271 ff. und die Besprechung von A. Thumb, Byz. Ztschr. IX (1900) S. 231-241, bes. S. 239.

3) Περὶ ἑρμην. 215.

3) Nat. anim. VII 1.

4) Bibl. S. 45 a 7.

5) Περὶ συνθ. ἐν. 53 R.

6) Über Xenophons Verhältnis zu Ktesias vergleicht I. auch R. Hirzel,

Der Dialog I S. 166.

7) Variae lectiones 2 S. 379.

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