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pädagogische Erwägungen mit, wenn durch eine leichte Textänderung eine wertlose Schwierigkeit beseitigt oder eine umständliche Anmerkung entbehrlich gemacht werden konnte". Dieses Verfahren ist in einer Schulausgabe durchaus berechtigt; es hätte vielleicht noch weiter Platz greifen sollen, als es geschehen ist. Ich glaube z. B. nicht, daß 21, 33, 4 der Wortlaut in den Hss. richtig überliefert, daß vielmehr ein Buchstabe hinzuzufügen ist (nach Ungers geistvoller Vermutung). Soll invia ac devia adsueti zusammengenommen werden, so wird der Schüler mit der Übersetzung,,ohne Weg und wegab" nicht recht etwas anzufangen wissen und der Unter sekundaner von der Erklärung „Der Akkusativ bei adsueti ist ein Gräcismus" keinen Nutzen haben.

Voraufgeschickt ist eine Einleitung über Livius' Leben und Werke, die alles Wissenswerte enthält1); ein Anhang (S. 194 – 199) gibt eine Zeittafel der Ereignisse des zweiten Punischen Krieges (synchronistisch nach Ländern geordnet), soweit sie in dem Buche zur Darstellung gelangt sind.

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Die Haupttätigkeit der Hsgb. war den Anmerkungen zugewandt: manche der alten Anmerkungen sind gestrichen, nur ganz wenige sind unverändert beibehalten, bei allen übrigen ist wenigstens die Fassung geändert, sehr viele Erläuterungen sind neu hinzugefügt worden. So hat der Kommentar ein ganz anderes Aussehen erhalten und ist gegenüber dem früheren als wesentlich verbessert zu bezeichnen. Es finden sich zahlreiche sehr gute sachliche und sprachliche Erläuterungen, die früher fehlten, und es sind viele neue Übersetzungshilfen gegeben. Hierunter sind einige sehr frei (z. B. S. 20 Nr. 9 migrantium modo,,mit Sack und Pack"); ob und inwieweit sich die einzelnen bewähren, muß die Praxis lehren. In den Lemmata ist wohl an manchen Stellen eine Erweiterung wünschenswert. Die schließlichen Sieger" verlangt das Lemma qui vicerunt, nicht bloß vicerunt (S. 1). Wenn es S. 10 heißt:,,hominum] nach dem Sprachgebrauch des Livius sind zweierlei Nominative dieses Ausdruckes denkbar", so muß das Lemma sicherlich (omnis generis) hominum heißen (S. 10). So müßte auch S. 11 Nr. 5 zu,,alle Gerechtigkeit erfüllen" das Lemma omnia iusta facere heißen, nicht bloß iusta u. a. m. Im ersten Teile des Buches finden sich viele Abkürzungen, deren Beseitigung sich empfiehlt, da sie der Klarheit nicht dienen und nicht einmal Raum ersparen. S. 49 Nr. 1 weiß man nicht, ob in der Klammer das erste i. = iumentorum und t. i. Schreibfehler statt i. t. ist oder ob itinere toto iumentorum p. gelesen werden soll. S. 9 Nr. 3,,si anstatt quod enthält eine halbironische Litotes" wird einem Untersekundaner ohne weitere Erklärung kaum verständlich sein. S. 51 Nr. 3 wird immo erklärt als entstanden aus

1) S. X könnte in der letzten Zeile das Wort,,jedenfalls" gestrichen werden.

,,inemo ich nehms an, laß es gelten", was als ungewiß besser fehlte (auch ist wohl ,,nehm's" zu schreiben, wie S. 109 Nr. 7 ,,zu Livius' Zeiten") u. a. m. Auch hier wird die Praxis vermutlich den einen oder anderen Wunsch nach Abänderung zeitigen.

6) Ludwig Traube, Paläographische Forschungen. Vierter Teil: Bamberger Fragmente der vierten Dekade des Livius. Anonymus Cortesianus. Mit 7 Tafeln. München 1904, Verlag der K. Akademie, in Kommission des G. Franzschen Verlags (J. Roth). 156 S. 4. Aus den Abhandlungen der K. Bayer. Akademie der Wissenschaften, III. Klasse, XXIV. Band, I. Abteilung.

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Auf S. 14 steht ,,viereinhalb" (statt,,vierte halb"); sonst ist in dieser Schrift alles eitel Wahrheit und Klarheit, Scharfsinn und profunde Gelehrsamkeit.

Auf der Kgl. Bibliothek zu Bamberg entdeckte man in dem Einbanddeckel einer theologische Traktate enthaltenden Handschrift des 15. Jahrhunderts kleine Pergamentstreifen mit lateinischen Worten in Uncialschrift, 31 an Zahl. Traube fand, daß hier Livius-Fragmente vorlagen, und zwar ergab es sich, daß 16 Stücke, 6 davon mit kleinen Überresten, zu einem Blatt aus dem 33. Buche, 6 Stücke zu einem Blatt aus dem 35. Buche und 9 Stücke zu einem Blatt aus dem 39. Buche gehörten.

S. 6-14 handelt der Verfasser von den Klassiker-Handschriften in Bamberg und ihrer Herkunft. Mit der sehr alten Handschrift F, den jetzt gefundenen Fragmenten, trifft zusammen der bekannte codex Bambergensis (B), eine aus F, als diese Handschrift noch unversehrt war, in Deutschland im 11. Jahrhundert genommene Abschrift. Demnach lag F im 11. Jahrhundert noch vollständig erhalten in Bamberg. Nach den vorhergehenden Untersuchungen des Verfassers ergibt sich zweitens, daß F vordem in Piacenza lag, dort in den Besitz des Kaisers Otto III. kam (um das Jahr 1000) und dann durch Heinrich II. nach Bamberg in die Bibliothek des Domes gelangte.

S. 14-18 wird von der Überlieferung des Livius in den einzelnen Dekaden gehandelt. Wir haben weder von der ersten noch von der vierten Dekade eine erschöpfende kritische Ausgabe. ,,Für beide brauchen wir ein so mühsames und umsichtiges Werk wie das von Luchs für die dritte". Hinsichtlich der Hss. der 1. Dekade sagt Traube (S. 15):,,Es gab keine Nicomachianische oder Victorianische Rezension, sondern nur eine einzige von den Nicomachi und Victorianus durchgesehene Handschrift. Es ist aber sehr wohl möglich, daß die so überaus zahlreichen mittelalterlichen Hss. nicht alle von diesem einen Exemplar abhängen, sondern daß auch eine dem Codex der Nicomachi und des Victorianus verwandte Hs. in ihnen fortgepflanzt wird. Diese war dann nicht von den drei Männern durchgesehen oder irgendwie von ihrer Arbeit beeinflußt, sondern umgekehrt, die drei benutzten als Text eine auch sonst verbreitete Fassung. Auch eine vierte

Urhandschrift kann bestanden haben, die dem Veronensis näher stand. Doch kann bier und in anderen Hss. die Hinneigung zum Veronensis auch so gedeutet werden, als liege nur die Bestätigung einer zwischen der Hs. von Verona, der Hs. der drei Männer und der vorher angesetzten dritten Urhandschrift vorhandenen Verwandtschaft vor, die uns stellenweise dadurch verdunkelt wird, daß vom Rand der Hs. der drei Männer Lesarten in den Text der mittelalterlichen Abschriften drangen".

S. 18-26: Die Probleme der vierten Dekade. Ich kann mich auch hier auf wörtliche Anführungen aus der Schrift beschränken. B ist eine getreue Abschrift von F; B nimmt wohl die Korrekturen, die sich in F finden, ohne weiteres an; er bemüht sich sonst aber, nicht nur den Wortlaut, sondern auch die Orthographie aufs genaueste nachzubilden. Aber in B sind mehrere Hände tätig, und es könnte leicht sein, daß eine von ihnen weniger sorgsam verfuhr als die beiden, deren Treue wir jetzt an F abschätzen können. Auch wäre der Fall zu denken, daß diese beiden selbst auf verschiedenen Strecken der Arbeit verschieden verfuhren. Es konnte F zum Beispiel nicht überall gleich leicht zu entziffern sein. Und diese Annahme muß zutreffen, wenn der Stammvater der jüngeren Hss. (P) aus der Vorlage von B (also aus F) und nicht aus B selbst stammt. Madvig hat das zur vollen Sicherheit gebracht, und Luchs hat im besonderen darauf hingewiesen, daß im 31. und 32. Buche oft genauer ist als B'). In sind zahlreiche Lücken richtig ausgefüllt, welche die Schreiber von B da gelassen hatten, wo sie die Vorlage nicht deutlich lesen konnten oder aus Unachtsamkeit einzelne Wörter übersprangen. An solchen Stellen oder auch da, wo sonst B von F abweicht2), muß dann mit F gegen B stimmen. Auch muß auf diese Weise notwendig ein scheinbarer Zusammenhang von mit der Mainzer Hs. (M) sich herstellen; denn weder B noch können zu M irgend welchen Zutritt gehabt haben. Wo B und sich von F entfernen, nähern sie sich M nur da, wo der Zufall sie zusammenführt oder ein ganz an der Oberfläche

1) Vgl. JB. 1890 S. 190 ff.

2) Die Abweichungen sind, entsprechend den unbedeutenden Resten in F, nicht zahlreich, nämlich folgende: Buch 33. 34, redditae F (in den Text einzuführen), reddita B. 35, 2 L. Stertinius F, P. Stertinius B (unrichtig). 35, 3 mandatus F, mandatis B (eine naheliegende Verbesserung). 35, 4 se acturum F, secacturum B (der Schreiber hat die vordere Hälfte von a zweimal geschrieben). 35, 8 pilaicum conuentus F, pilai conuentus B (cum vor con überschlagen; conuentus philaicum M). 35, 9 monuit ut constanter F (in den Text aufzunehmen), monuit constanter B. 36, 13 carpentaria capta capta (ria und das zweite apta durch übergesetzte Punkte getilgt) F, carpenta capta a B (er hat sich versehen und a statt c geschrieben; von dem zweiten capta in F sind die letzten vier Buchstaben getilgt). — 37,6 adepti F, adeptos B (durch das vorhergehende quos veranlaßt). Buch 35. 5, 11 proelio et dubio F, fehlt in B. 8, 5 auctoribus F (ebenso ), auribus B.

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haftendes Emendieren; nie aber dort, wo wirklich eine andere Überlieferung vorliegt.

stammt aus einer Minuskelhandschrift, wie auch S, die Speierer Hs. des Gelenius. B dagegen, die feste Stütze der Überlieferung in der 4. Dekade, stammt aus F, d. h. aus einer alten Hs. in Unciale. ,,Der Vorbereiter einer neuen kritischen Ausgabe wird nicht umhin können, hier kräftig einzusetzen. Es geht nicht an, immer nur nach den sporadischen Angaben von Hearne und Drakenborch sporadisch zu verwerten. Es scheint einmal der langweilige Versuch gemacht werden zu müssen, die jungen Hss. der 4. Dekade auf einzelne entscheidende Stellen hin zu prüfen, einige gute Vertreter herauszusuchen und diese neben B zur Rekonstruktion von F fortlaufend heranzuziehen".

Die Lesarten, in denen man jetzt M und F sich unmittelbar gegenüberstellen kann, zeigen, daß M die Abschrift aus einem von F wesentlich verschiedenen Originale ist. So ergibt sich auch dem Verfasser das Stemma der Hss., welches die Livianer als sicher festgestellt ansehen und ihren kritischen Versuchen zu Grunde legen:

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(Gelenius) (Stammvater der jüngeren Hss.).

Das letzte Kapitel ist der Beschreibung der Hs. gewidmet (vier vorzügliche Lichtdrucke erleichtern das Verständnis). Es war einst ein stattlicher Kodex von etwa 187 Pergamentblättern, jede Seite hatte 3 Kolumnen. Die Schrift ist eine zierliche Unciale. ,,F ist eine Hs. des ausgehenden Altertums, die so gut älter sein kann als das fünfte Jahrhundert, wie sie nicht jünger sein kann als das sechste".

S. 31-44 enthält eine Ausgabe der Fragmente. In einer Mittelkolumne wird F in großen Buchstaben wiedergegeben, die Ergänzungen in kleinen Buchstaben. Links am Rande stehen die Laa. der Handschriften B und , rechts am Rande die der Handschrift M, welche vom Text der Mittelkolumne abweichen.

Der

7) Auswahl aus der V. Dekade des Livius (Liber 42/45)1). Krieg mit Perseus. Für den Schulgebrauch erklärt von F. J. Ahrens. Gotha 1904, F. A. Perthes. 99 S. 8. 1,10 M.

Nach einer kurzen, inhaltlich ausreichend orientierenden, ,,historischen Einleitung" (S. 1 Z. 5 empfiehlt es sich vielleicht die Periode mit „Das Herz" zu beginnen; S. 2 am Ende muß es

1) Warum nicht ,,Buch 42/45", wie man im Deutschen kurz zu sagen pflegt? Lateinisch muß es wohl,,Libri" heißen, mag man,,42/45“ übersetzen wie man will.

172 statt 173 heißen) folgt von S. 3 an der Text, welcher die wichtigsten Teile aus der Darstellung des Krieges mit Perseus enthält. Alles Nebensächliche (so z. B. das ganze 43. Buch) ist weggelassen und das, was etwa zum Verständnis notwendig schien, als Zwischenbemerkung eingeschaltet. Das Heftchen bietet: aus Buch XLII die Kapitel 11-18. 25. 30-32. 36. 38-43. 46-53. 55-59. 63. 65-67; aus Buch XLIV die Kapitel 5-7. 22—27. 33-46; aus Buch XLV die Kapitel 1. 2. 4. 6-9. 17—18. 35. 40-42, wobei noch weiter einzelne oder mehrere Paragraphen von manchen dieser Kapitel in Wegfall gekommen sind. Die Auswahl ist mit Umsicht getroffen und verdient Beifall. Daß der gegebene Lesestoff für die Schüler fesselnd und lehrreich ist, unterliegt keinem Zweifel; ich habe wiederholt Gelegenheit gehabt, diese Partie des Livianischen Geschichts werkes als für die Klassenlektüre geeignet zu bezeichnen, zuletzt bei der Besprechung der mißlungenen Ausgabe des 45. Buches von Pflüger (JB. 1901 S. 8 ff.), auf die ich auch hinsichtlich der Grundsätze, die nach meiner Meinung in einer Schülerausgabe zu befolgen sind, verweise. Der Kommentar ist nach der bekannten Weise der Perthesschen Ausgaben gestaltet: er enthält wenig sprachliche, mehr sachliche Erläuterungen, zahlreiche auf den Inhalt bezügliche Bemerkungen, die sich hier nicht wie anderswo als Randnotizen, sondern in fetterem Druck zu Anfang der entsprechenden Abschnitte finden, und viele Übersetzungen. Letztere sind aber so gehalten, daß sie den Schüler zum Nachdenken zwingen und ihn, wenn der Lehrer den Unterricht geschickt handhabt, trefflich fördern können. Somit glaube ich, daß diese Ausgabe gut zu gebrauchen ist und der Aufmerksamkeit der Fachgenossen empfohlen zn werden verdient.

Text. Obgleich es für eine Schülerausgabe genügt, wenn sie einen Text bietet, der lesbar, lückenlos und frei von sprachlichen Anstößen ist, so hat der Verf. es doch verschmäht, einfach den Text irgend einer Ausgabe abdrucken zu lassen. Er geht vielmehr seine eigenen Wege, zeigt sich in der Literatur bewandert und entscheidet sich mit klarem Urteil für oder gegen die handschriftlichen oder von anderen Herausgebern gewählten Lesarten. Einige von diesen mögen hier kurz besprochen werden.

Buch XLII. 11, 5 schreibt A. hereditate a patre relictum bellum, was völlig einwandfrei ist. Auch von mir wurde früher hereditate als eine schlagende Verbesserung angesehen, weil WBb. die irrige Meinung verbreitet hatte, daß hereditatem im Kodex überliefert sei. Davon steht aber weder bei Hertz noch bei Madvig etwas zu lesen, und Zingerle gibt ausdrücklich an, daß die handschriftliche La. hereditarium ist. Das muß natürlich festgehalten werden (vgl. Curt. 6, 3, 12). 15, 5 liest A. escendentibus, was ich billige (vgl. 38, 1); aber im Kommentar steht Grynaeus' La. ascendentibus, sogar in der Form adscendentibus: was ist nun ge

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