ページの画像
PDF
ePub

-323. 93, 7 daß Livius,,der Regel Ciceros" folgt, darf man wohl nicht sagen. 97, 8 amtlich] gemeint ist wohl „rechtlich". 98, 8,,bekannte" kann wohl fehlen. 99, 4 Dienste leistete.

Manche Fremdwörter müssen dem Schüler selbst erst wieder erklärt werden.,,Distrikt" mag er vielleicht kennen; zweifelhaft ist mir das bei,,sollennen Worten“ (87, 2); mehr noch bei 51, 16 des hegemonischen Stammes; 62, 1 Generalappell; 74, 6 Pikett; 75, 4 Theorie (etwa: in dem schönklingenden Namen); 81, 12 Feluke (88, 2); 84, 6 Staffette; 93,3 Regal.

[ocr errors]

In einer Schülerausgabe ist eine schulmäßige Interpunktion wünschenswert; ich würde ein Komma, bzw. zwei, hinzufügen: 29, 1; 32, 11 vor ist"; 33, 14 vor,,ist"; 34 hinter Widerstande"; 43, 2; 43, 6; 44 vor ,,nach"; 47, 1 vor,,durch"; 48, 12 vor dem Gleichheitszeichen; 54, 4; 61,6 vor ,,als"; 68, 1 vor ,,findet"; 79,3 hinter ,,Adverb"; 89, 9 hinter Druck"; 89, 11 vor nach"; 90, 4 vor,,steht"; 92, 3 vor ,,im"; 92, 5 vor,,wie"; 94, 6 hinter,,Punkt"; 94, 7 vor ,,enthält"; das Komma ist zu streichen 94, 7 hinter ,,setzt".

Druckfehler: 29,9 ist im Text durch ein Versehen Acidini eine Zeile zu tief geraten; es gehört hinter das erste Manli in Z. 4. 49,4 muß es im Text pro certo heißen, wie im Kommentar steht. 51, 12 ist im Text rebus eine Zeile tiefer hinter gerendis zu pedita zu entfernen.

stellen.

[ocr errors]

78,3 ist im

Text errore vor ex

92, 4 ist im Text

91, 7 zerschmet-tert.

amplexa zu lesen; desgleichen 93, 7 im Text laceratis viribus.

8) F. Luterbacher, N. Phil. Rundschau 1904 S. 219-223, spricht sich in einer Anzeige der Ahrensschen Ausgabe über den Wortlaut mehrerer Stellen ebenso aus, wie ich es getan habe. Außerdem äußert er folgende beachtenswerte Vermutungen:

42, 59, 3 sei über die Thrazier Genügendes berichtet, und über die Mazedonier auf dem rechten Flügel werde sonst nichts gesagt; deshalb möchte er die lückenhafte Stelle: tur || bareturire [oder tre]. . . . . . sis hastas pe || tere pedites . . mquei || nunc succidere crura ... is nunc | ilia suffodere folgendermaßen ergänzen oder verbessern: turbaretur. inde Meno gladiis hastas petere pedites iussit equitumque || nunc succidere crura equites, nunc ilia suffodere. Es scheint mir aber kein zwingender Grund zu der Annahme vorzuliegen, daß auch die Mazedonier erwähnt sein müßten; das hastas petere ist ein auffallender Befehl, desgleichen das equitum succidere crura und besonders das ilia suffodere. Letzteres ist wohl nur von den Pferden zu verstehen (vgl. Tac. Ann. 2, 11), und so wird in der vierten Zeile am zweckmäßigsten equis geschrieben (für equit ist kein Raum, und es ist is, nicht es überliefert). Auch in die zweite Zeile, wo nur 6 Buchstaben fehlen, geht Meno gladiis nicht hinein, selbst wenn man

Jahresberichte XXXI.

2

die Schreibung gladis voraussetzt, und das gleiche ist von der dritten Zeile zu sagen.

In Ahrens' Lesart: tur || baretur. ingentibus gladiis Thraces pe || tere pedites nunc, || nunc succidere crura equis, nunc || ilia suffodere ist in der zweiten Zeile ingentibus und die Verwandlung von hastas in Thraces nicht wahrscheinlich. In der dritten Zeile, die viel zu kurz geraten ist, würde man sich die beiden nebeneinander stehenden nunc gefallen lassen, wenn sie überliefert wären; für eine Konjektur bilden sie aber einen gar zu harten Ausdruck, und die letzten Buchstaben sind unberücksichtigt geblieben. Da der Name der Thrazier im Vindobonensis sehr häufig in der ersten Silbe mit e geschrieben ist, was auf die Form Thraecia hinweist (s. JB. 1901 S. 12), so fing die Lücke vielleicht mit tre, d. h. mit Thraeces an (vgl. den Gitlbauerschen Vorschlag). Um weiteres Nachdenken über die Stelle anzuregen, stelle ich folgendes als möglich hin: tur || baretur. re<gii longis hastis pe || tere pedites <iussi gladi)isque || nunc succidere crura (equ) is, nunc || ilia suffodere.

44, 22, 2 empfiehlt Ltb.: consul sum renuntiatus. Schon Zingerle hat die Ansicht geäußert, daß consul wiederholt und dadurch der Anfang des Verbs verzehrt worden sei, was sehr wohl möglich ist. Er entscheidet sich für creatus (Pluygers). 22, 6 verwirft Ltb. mit Recht die La. von Ahrens und gibt als ungefähren, dem Sinn entsprechenden Wortlaut an: vos, quae scripsero senatui aut vobis (nuntii mei exposuerint [vgl. 45, 2, 6], eis moneo ut acquiescatis nec rumores. . alatis. Ähnlich Novák, nur daß er, kürzer als Ahrens, auch vobis mit scripsero verbindet: vos.. vobis, (iis modo credite et cavete rumores . . alatis. Was zu ergänzen ist, bleibt im einzelnen natürlich unsicher; vgl. meine Bemerkung bei Weißenborn. 24, 7 schreibt Ahrens: suspectum Romanis Eumenem falsis gravabant probris, während die Hs. statt der letzten beiden Wörter gravioribus hat. Eine Belastung mit Vorwürfen scheint aber Ltb. zum Folgenden nicht zu passen; der Sinn sei, die Verhandlungen machten Eumenes durch falsches Gerede verdächtig: falsis rumoribus (..). 25, 1 ist, wie Ltb. mit Recht betont, die handschr. Überlieferung festzuhalten; auch von Hartels Umstellung quia non tam.. quam kann ruhig abgesehen werden. Ahrens' La. (non tantum. . etiam) und die meinige (non tam .. etiam) sind nicht zu gebrauchen. 33, 2 ist mancherlei zur Verbesserung des Verbs vorgeschlagen worden. Merkwürdig, daß keiner der Hsgb. an dem Konjunktiv Anstoß genommen hat. Diesen verlangt Ltb. und schreibt emittebant (Novák früher emitterent). Der Ausdruck ist brauchbar (s. 21, 37, 5; 32, 13, 3), die Wortform liegt aber von den Zügen der handschr. La. (euergentt) etwas weit ab. 36, 1 ergänzt Ltb. (gravissimum tempus) anni .. erat, es war die drückendste, heißeste Zeit des Jahres (vgl. Ovid Met. 6, 339: cum sol gravis ureret arva); ganz ansprechend.

[ocr errors]

36,2 hebt Ltb. hervor, daß Grynaeus' La. accessurum utrumque gegen die Grammatik verstoße, welche accessuram utramque verlange. Ob er dies in den Text gesetzt wissen will, ist nicht ersichtlich. In der Überlieferung scheint aestum zu liegen (vgl. § 5 und 7) und adcesserunttum als adcesserunt mit Korrekturvariante tum vel um) aufgefaßt werden zu können. Dann würde an meridie aestum magis accessurum mox apparebat nur anstößig sein, daß mox hinter dem Infinitiv steht, ein Anstoß, der sich durch Umstellung von mox beseitigen ließe. Novák ist für diesen Wortlaut, streicht aber mox. 39, 1 verwirft Ltb. die Streichung von habentes (Mg.) und meint, man müsse es korrigieren, _,,etwa zu habebamus". Besser, glaube ich, wird mit Vahlen eine Lücke angenommen:,,Nun ja, wird man mir antworten, wir hätten allerdings ein Heer gehabt, das ungeordnet war und nicht in Reih' und Glied stand, aber [Komma hinter habuissemus] (wir hätten) doch ein befestigtes Lager (gehabt), eine geordnete Wasserzufuhr, den Weg dorthin gesichert durch aufgestellte Posten, alles ringsumher wohlausgekundschaftet; oder hätten wir vielmehr, nichts unser eigen nennend als das kahle Feld, auf dem (...), fechten sollen? Eure Vorfahren waren der Ansicht" usw. 43, 4 weist Ltb. darauf hin, daß nach der Hs." zu lesen sei: difficultatibus viae est vexatus. in regia. wozu ich bemerke, daß est im Kodex fehlt und von Novák vor vexatus eingeschoben worden ist, während es in den Ausgaben seit Grynaeus hinter vexatus gelesen wird. Die Vermutung WBb.s, die sich in Ahrens' Text findet, hat niemals Anklang gefunden.

[ocr errors]
[ocr errors]

45, 7,5 streicht Ltb. et hinter consul,,,wie es der Gedanke und der Satzbau fordern", worin ich ihm beistimme. 18, 6 hat Ahrens sich insofern an Mg. angeschlossen, als er improbatum aufnahm, wozu Ltb. in der Annahme, daß Ahrens,,doch wohl est ergänze", sagt:,,Besser wäre improbabant". Ich habe mich bei WBb. gegen improbare mit abhängigem Acc. c. inf. ausgesprochen, kann also auch improbabant nicht für besser halten. Der Sinn der Stelle ist ja deutlich, und an Herstellungsversuchen, welche sachgemäß sind, fehlt es nicht; eine überzeugende Ergänzung ist aber noch nicht gefunden worden. Ich will einer Idee Ausdruck geben, die darauf fußt, daß man möglichst nur an einer Stelle Wörter einfügen soll und daß sich eine Einteilung im vorhergehenden erkennen läßt (§ 1 omnium primum; § 3 quoque): defore. (denique ne, si) commune concilium gentis (oder genti) esset, inprobus vulgi adsentator. . traheret, in quattuor regiones discribi Macedoniam, ut suum quaeque concilium haberet, placuit.

9) A. Zingerle, Zum 44. Buche des Livius. Wien 1904, Carl Gerold's Sohn. 14 S. gr. 8. (S.-A. aus den Sitzungsberichten der Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien, philosophisch - historische Klasse. Band CXLVIII.)

1,5 schlägt Z. vor, das überlieferte iunctam zu (in)iunctam

zu vervollständigen; ,,die Hervorhebung, daß der Befehlshaber die Soldaten von ihrer völligen Zügellosigkeit zu der ihnen wieder aufgebürdeten strengen Zucht zurückgebracht habe, scheint im ganzen Zusammenhange gut passend". Das vom Verf. eingefügte Attribut,,streng" bildet wohl zu effusa licentia einen besseren Gegensatz und ist auch wohl bezeichnender als das ziemlich nichtssagende,,aufgebürdet"; denn zügellose Soldaten müssen selbstverständlich zur Ordnung gezwungen werden. Das Verb an sich ist mir nicht anstößig; aber man erwartet den Begriff hier nicht neben (ad militarem disciplinam) formato, welches der mildere Ausdruck für coacto ist und in einfacher Weise die Tatsache des Erfolgs, den der Feldherr hatte, angibt. Die Änderungen cunctam, unicam, iustam und intentam sind nicht treffend, auch mit dem Sprachgebrauch schwer zu vereinbaren; am natürlichsten hieße es bloß ad militarem disciplinam (Novák). Aber die Entstehung des fehlerhaften iunctam läßt sich, wie Z. richtig hervorhebt, nicht erklären. Ich habe, ohne daß ich damit eine wirkliche Emendation gefunden zu haben glaube, mir angemerkt: ad (d)iu neglectam militarem disciplinam.

2, 10 wird das schon von Crévier beanstandete und von mir für ein Glossem erklärte iuvenum als unechter Zusatz eingeklammert und zur Begründung auf Stellen hingewiesen, wo die velites als levis armatura bezeichnet werden.,,Hieraus könnte es sich erklären, daß einst ein nicht ungeübter Abschreiber dem levis armaturae am Rande die Glosse uel uelitum heischreiben zu sollen glaubte, woraus wohl ein iuuenum entstehen und allmählich in den Text dringen konnte".

3,1 schreibt Z. im Anschluß an Hartel: dux regius castra (habebat), womit man einverstanden sein kann. Er versucht auch hier eine Erklärung, wie man sich die Entstehung der Korruptel denken soll,,nach vielen Beispielen ähnlicher Abirrungen konnte aus ursprünglichem duxregius leicht duxiusregius entstehen und daraus zur Herstellung einer Wortform die Änderung duximus regis sich entwickeln, wobei auch der Zeilenschluß (die Hs. hat: duxi || mus regis) einiger Beachtung wert sein dürfte". regius scheint von Z. herzurühren und ist besser als regis.

6,6 schreibt Z. nach meinem Vorschlage: itaque si [du] intrepidus rex primam speciem . eine La., die auf kühnem Pfade gewonnen und keineswegs über allen Zweifel erhaben ist. Aber durch Z.s paläographische Erörterungen hat sie eine Stütze erhalten und an Wahrscheinlichkeit etwas gewonnen (vgl. JB. 1892 S. 25). Mit Recht weist Z. darauf hin, daß falsche Wort- und Buchstaben wiederholungen nicht nur zu Entstellungen des ursprünglichen Wortlautes geführt, sondern sogar den Ausfall von Wörtern veranlaßt haben. Dieser Vorgang ist meiner Meinung nach auch 27, 1 anzunehmen, wo vielleicht das fälschlich wiederholte multitudinem das ursprüngliche und, wie auch Z. ùrteilt, un

entbehrliche eum verdrängt hat. Unmöglich scheint mercedum (eum) multitudinem, wie Hartel vorgeschlagen hat. — 6, 15 könnte, wie Z. behauptet, spatii allerdings unter der Einwirkung des vorhergehenden passum (so die Hs.) zu spatium geworden sein; aber zu jener La. darf doch erst dann gegriffen werden, wenn die Unhaltbarkeit von spatium erwiesen ist. Drakenborchs Erklärung möchte ich mir nicht aneignen; sie spricht mehr für spatii als für spatium. Aber ich sehe nicht ein, warum plus mit diesem Begriff und nicht mit dem Zahlwort verbunden werden soll. Hätte Livius quam ausgelassen, was er anderswo oft getan hat, so könnte es ja gar nicht anders als spatium heißen. Hiernach halte ich Weißenborns Erklärung für richtig.

7,1 spricht sich Z. für Grynaeus' La. aus, der nur von der überlieferten Wortform segnitia nicht hätte abgehen sollen, und gibt beachtenswerten Aufschluß darüber, wie die stark verderbte La. hat entstehen können. Zum Ausdruck vergleiche ich 34, 25, 10. Ebenso erklärt und befürwortet er: 9, 4 (ad) oppugnationem (Vahlen); 9, 6 decursu (Doujat); 13, 3 (ab) necopinato (Novák); 18, 4 gestum (Gronov); 35, 4 castra (Romana> (Harant).

9,5 teilt Z. das von Weißenborn geäußerte Bedenken und fragt:,,Wurde etwa dadurch (durch inductio) instructio verdrängt? Letzteres Wort würde in der Bedeutung,,Aufstellung". ,,Anordnung" wohl passen und wäre auch gut nachweisbar". Ich glaube, daß Weißenborn hier befangen war und an der Überlieferung nichts auszusetzen ist.

15. 1 scheint Z. geneigt, (ut) sciret iudicatum (ut) nach Sigonius) zu lesen, und fragt: „Sollte aber dann vielleicht statt iudicatum geradezu iudicium herzustellen sein?" Trotz der Erklärung Mg.s ('causam a populo Romano tamquam domino iudicatam esse') kann ich an den durch Konjektur hineingebrachten Gedanken (die Hs. hat indicatum) nicht recht glauben, der nach dem Vorhergehenden sehr blaß und eigentlich nichtssagend ist. Man erwartet nicht mehr als etwa cum senatus consulto, und fehlten die Worte ganz, so würde gar nichts vermißt. Eine unrichtige Wiederholung sah in ihnen Hartel. der nach der Angabe bei Hertz glaubte und glauben mußte, daß screcitatum in der Hs. überliefert sei; das war aber ein Versehen bei Hertz (von ihm später als 'erratum' berichtigt). Im Kodex steht tatsächlich sciretindi || catum, und das ist ohne allerlei Änderungen nicht zu gebrauchen. Ich habe von je her in diesen Worten eine falsche Wiederholung von sc. recitatum gesehen, das vom Abschreiber verwässert, vielleicht durch Hineinziehen eines zur Erklärung oder Emendation übergeschriebenen indicatum (recitatum paßte hier ja nicht) verunstaltet wurde, und empfehle noch heute ihre Entfernung aus dem Texte.

18, 1 würde vielleicht, meint Z., allem Genüge geleistet durch die Kombination praeterquam quod ali(as agil)is vir erat.

Bei

« 前へ次へ »