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solcher Verbindung dürfte der Zweifel Mg.s an alias und agilis sich schwächen. An agilis wird man aber doch zweifeln müssen angesichts der sonstigen, abweichenden Verwendung dieses Wortes und des Substantivs agilitas bei Livius.

19, 9 lesen die Herausgeber nach dem Vorschlage Weißenborns: navali proelio (superior) fuerat, und daran dürfte nichts auszusetzen sein. Der Verf. aber sagt: ,,Man könnte vermuten, daß aus fuerat einfach vicerat herzustellen und auch hier wieder der häufige Fall anzunehmen sei, daß eine Silbe aus der Nähe die richtige verdrängte". Diese ,,Silbe aus der Nähe" steht aber ziemlich fern; daher gibt Z. noch eine zweite Erklärung der Verderbnis: „Es konnte das fuerat des vorangehenden Paragraphs herabwirken oder möglicherweise unter Einfluß des unmittelbar sich anschließenden et tumultuario zunächst ein tuerat entstanden und dies dann zu fuerat gemacht worden sein". 19, 10 schreibt Z. nach Weißenborn: imperio (Romano), da,,dieses Wort, respective die Kürzung nach dem vorhergehenden regno regibusque und beim dann gleich folgenden populi Romani doppelt leicht ausfallen konnte". Es gehört doch eine starke Phantasie dazu, sich diesen Vorgang plausibel vorzustellen. Ist Romano unentbehrlich, so kann man es ohne weiteres hinzusetzen; denn auch das versehentliche Auslassen einzelner Wörter gehört zu den Eigentümlichkeiten des Schreibers des cod. Vindobonensis1). Unentbehrlich ist aber Romano nur dann, wenn an imperio festgehalten wird, und dieses Wort ist hier mindestens auffallend. Erstens ist der Zusatz überflüssig (vgl. 37, 54, 8. 9; 40, 17, 5 u. a.); zweitens ist der Ausdruck ungewöhnlich (statt populo Romano); drittens kann der Dativ neben regno regibusque nach opem ferrent mißverstanden werden (wäre amicus imperii Romani ein gangbarer Ausdruck, so würde ich vorschlagen, imperir = imperi Romani zu schreiben). Danach scheint mir die Sache keineswegs sicher zu sein und die Erklärung Weißenborns, der in imperio sogar einen scharfen Gegensatz zu regno witterte, vor Nováks Änderung impigre den Vorzug nicht zu verdienen.

20, 4 hält Z. an der Ergänzung dierum fest, erklärt aber die Zahl sex für zu klein; er ist geneigt, uiginti dierum) zu schreiben, und das gefällt mir recht wohl.

21, 10 teilt Z. mein gegen Macedoniam geäußertes Bedenken, möchte aber nicht bloß Illyricum dafür einsetzen, sondern provinciam Illyricum (vgl. § 4);,,nach einer unter Einwirkung des nahen Macedoniam (§ 8) erfolgten Korrumpierung des Wortes provinciam in Macedoniam sei vielleicht in der Folge naheliegend Illyricum von einem Schreiber weggelassen worden".

1) So schreibt Z. 6, 17 (patefactisque) omnibus (aditibus) nach Novák (vgl. § 2); cunctis aditibus früher Vahlen; saltibus Drechsler, der aditibus wegen der Form beanstandete, zugleich aber fragte, ob man nicht ohne eine Hinzufügung auskommen und omnibus als Subjekt zu nudatis und patefactis nehmen könne. So Ahrens in seiner Ausgabe.

10) T. Livi ab urbe condita libri. Edidit Antonius Zingerle. Pars VII. Fasciculus IIII. Liber XXXXIIII. Editio maior. Vindobonae, F. Tempsky; Lipsiae, G. Freytag 1904. VIII u. 69. kl. 8. 1 K 50 h (1,50 M). Das Erscheinen eines neuen Teilchens von Zingerles Ausgabe der 5. Dekade des Livius ist für die Livianer regelmäßig ein freudiges Ereignis. Jeder weiß, und das bestätigt sich auch dieses Mal, daß man 1) eine authentische Kollation der Wiener Handschrift erwarten darf und 2) einen kritischen Apparat von solcher Fülle und Vollständigkeit, wie er nach eigenen Aufzeichnungen schwerlich jemandem zur Verfügung steht. Nimmt man hinzu, daß, wie es auch in dem vorliegenden Hefte wieder der Fall ist, in allen Angaben die größte Zuverlässigkeit herrscht (nirgends ein Versehen oder auch nur ein Druckfehler), so stellt sich die Ausgabe als das Werk eines bewunderungswürdigen Fleißes dar, für das man dem Bearbeiter nebst seinem Sohne1) vielen Dank schuldig ist.

Bei der Auswahl der Lesarten ist Z. mit der bei ihm bekannten Umsicht und gründlichen Erwägung zu Werke gegangen. Über manche Lesarten wird Übereinstimmung der Ansichten schwerlich jemals erzielt werden. An einigen Stellen bin auch ich anderer Ansicht als der Herausgeber. Im allgemeinen, glaube ich, wird der Name Hartels und der meinige im Apparat öfter genannt, als sie es verdienen.

Über manche Lesarten habe ich mich oben bei der Anzeige der Ahrensschen Ausgabe und der Zingerleschen Akademie -Abhandlung geäußert. Folgende Kleinigkeiten füge ich hinzu.

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6, 8 verdiente ein Vorschlag von E. Thomas Erwähnung, der nicht recht bekannt geworden ist (Schedae criticae in Senecam rhetorem selectae, Diss. von Berlin 1880, Thesis 5): nam praeter angustias per quinque milia ... oculorum animique possit terret et tonitus et altitudo usw. 6, 17 ist das Fehlen des richtigen Subjekts immerhin anstößig. Wird eine Lücke angenommen, so kann in dieser auch noch rex (hinter aditibus) gestanden haben. 17,3 statt receptas möchte Luterbacher lieber allatas lesen, und dies verdient den Vorzug, da jene Verbindung bei Liv. überhaupt nicht begegnet. Die in litteras allatas a consule liegende Undeutlichkeit des Ausdrucks ist ja nur scheinbar; vgl. außerdem 22, 56, 1; 27, 39, 1. Um kenntlich zu machen, daß das Auge des Schreibers von consulem zu consule abgeirrt sei, wird die angegebene Wortfolge in der Ergänzung am besten beibehalten; sonst könnte es auch litteras a consule allatas und natürlich auch litteras consulis allatas usw. heißen (vgl. 29, 10, 1). 24, 1 hätte das überlieferte regem doch wohl im Text stehen bleiben sollen. 25, 5 ist Cobets (ad) conciliandam gratiam schon früher von

1) Der Sohn des Herausgebers, Josef Zingerle, hat den Kodex aufs sorgfältigste verglichen. Bei einer Reihe von Varianten beschreibt er den handschriftlichen Befund mit minutiöser Genauigkeit (S. IIII-VIII).

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Um

Wesenberg vorgeschlagen worden, der freilich selbst seiner anderen Vermutung conciliandae gratiae den Vorzug gibt. Ob Hartels Vorschlag Aufnahme verdiente, ist mir zweifelhaft. Freilich magis bleibt unerklärt, in magni (Mg.) ist es jedenfalls nicht zu ändern. Vgl. oben S. 13. 27, 3 durfte die Form Threciam wohl nicht unverändert beibehalten werden. 28, 11 empfehle ich die Streichung von que; denn die Korresponsion von que und et in der hier vorliegenden Weise findet sich sonst bei Livius nicht, vielmehr erst bei Tacitus, wenn die Angabe Drägers (I12 79) richtig ist. 35, 14 scheint mir das Asyndeton höchst auffällig und (et) Q. wünschenswert zu sein. 35, 18 hat Mg. mit der Annahme, daß etwas mehr ausgefallen sei, wohl recht; wenigstens läßt es der folgende Zusatz cum suis legionibus vermuten. das Abirren des Schreibers zu verstehen, möchte ich schreiben: hinc <rege cum phalange, hinc) consule cum suis legionibus. — 37, 5 zu der Namensform Gallus vermißt man eine Notiz, wenigstens den Hinweis auf Mommsen im Rhein. Mus. 16, 355. 38, 7 würde ich Dukers Vermutung nicht unerwähnt gelassen und auf den Vorschlag Rupertis (adfuerimus) empfehlend hingewiesen haben. Auch daß Vahlen eine Lücke in der Gedankenreihe aufweist und welche Ergänzung er beispielsweise anführt, sollte nicht verschwiegen sein. Vahlens Ansicht über die ganze Rede wird überhaupt nicht recht deutlich, wenigstens nicht das, was er in den Sitzungsberichten der preußischen Akademie (1889) geäußert hat. Den Vorschlag, 39, 1 habuissemus zu wiederholen, hat er, glaube ich, aufgegeben; er hat ihn a. a. O. nicht erwähnt und sich statt dessen erst für (sed), dann für das Asyndeton ausgesprochen. Auch die Versetzung von 39, 5 sine ulla ... dimicaremus und 38, 7 parvum hoc ... iuvantibus sumus? hinter 39, 1 in quo pugnaremus, (so!), welche mir sehr durchdacht erscheint, finde ich nirgends angeführt. 42, 6 ich glaube, daß (ex), nicht (e) vor scaphis einzufügen ist; eine Untersuchung, zu der mir jetzt die Zeit fehlt, wird wahrscheinlich ergeben, daß Livius ex oder e vor s nicht ohne Unterschied anwendet. 43, 4 wird die La. wohl richtig sein; aber um nur eine Lücke anzunehmen, könnte man an Euctus (et Eulaeus at)que regii ... denken.

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11) The Oxyrhynchus Papyri Part IV. Edited with Translatious and Notes by B. G. Grenfell and A. S. Hunt. With eight Plates. London 1904, The Offices of the Egypt Exploration Fund. XII u. 306 S. 4. geb. Vgl. Athenaeum Nr. 4002 S. 39; F. B., Lit. Zentralbl. 1904 Sp. 927-931; J. S. Reid, The Class. Rev. XVIII (1904) S. 290-3001; O. Rossbach, Berl. phil. WS. 1904 Sp. 1020-1022 und 1319-1320; E. Kornemann, Berl. phil. WS. 1904 Sp. 1182-1183; K. Fuhr, Berl. phil. WS. 1904 Sp. 1183.

Die Einrichtung des vierten Bandes der Oxyrhynchus-Papyri ist die nämliche wie in den früheren Bänden; die Urkunden sind, wie im dritten Bande, nach dem Inhalte gruppiert; die er

klärenden Bemerkungen stehen, wie früher, hinter dem Text. In dem Buche zu studieren ist ein Genuß; man fühlt sich in gleicher Weise durch das, was veröffentlicht wird, angezogen wie durch die Art, in der die Herausgeber ihres Amtes gewaltet haben. Grenfell und Hunt bewegen sich auf diesen so ganz verschiedenen Gebieten mit einer Sicherheit und zeigen überall eine Gelehrsamkeit und einen Scharfsinn, die bewundernswert sind. Es ist überflüssig, darüber ein weiteres Wort zu verlieren. Man kann den unermüdlichen Forschern nur wünschen, daß das Glück ihnen hold bleibe und sie in den Stand setze, uns mit noch vielen solchen interessanten Funden zu überraschen und zu erfreuen.

Das Wichtigste von dem, was sich in diesem Bande veröffentlicht findet, ist folgendes: 1) theologische Fragmente (neues Stück der Logia, Bruchstücke von einem unbekannten und unbenannten Evangelium, von dem Buche Genesis in der Septuaginta-Übersetzung, von dem Brief an die Hebräer u. a.); 2) neue klassische Fragmente (ПagévɛLa des Pindar aus vorchristlicher Zeit, ein Paan, einige Epoden, Epigramme u. a. m. von geringerer Bedeutung); 3) Fragmente erhaltener Klassiker (Homer, Hesiod, Sophokles, Thukydides, Xenophon u. a.) mit zum Teil interessanten Varianten; 4) Urkunden mannigfaltigster Art und Addenda zu den früher veröffentlichten Funden.

An dieser Stelle ist genauer über den Papyrus Nr. 668 zu berichten (S. 90-116), der eine Epitome Livii enthält, und zwar Auszüge aus den Büchern 37–40 und 48-55. Es sind 8 Papyrusblätter; je auf der Vorderseite steht der lateinische Epitome-Text, je auf der Rückseite der griechische Text des erwähnten Hebräerbriefes. Zwischen dem 3. und 4. Blatt fehlen 9-10 Blätter, zwischen dem 6. und 7. Blatt fehlt 1 Blatt (mit einem Teile der Epitome des 54. Buches), und auf dem 4. und 6. Blatte sind nur die Anfänge der Zeilen mit je 6-10 Buchstaben erhalten.

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Geschrieben sind die Blätter etwa im Anfange des 4. Jahrhunderts, vielleicht schon im 3. Jahrhundert unserer Zeitrechnung11) in großen Uncialen, untermischt mit Minuskelformen, die, soweit es der Zustand der Blätter nicht erschwert, meist deutlich zu lesen sind. Aber sämtliche Zeilen zeigen Lücken, manche Buchstaben sind nicht sicher zu erkennen, und in den einzelnen Wörtern treten uns viele, zum Teil namentlich in den Eigennamen sehr starke Verderbnisse entgegen; z. B. Z. 3 Lepidinus (st. Licinius), Z. 7 Rhodonia (Bononia), Z. 25 Metellis (Petilliis). Z. 56 lanatone (M. Catone), Z. 57 uastaita (basilica), 75 Nerylli (Petillii), 78 L. Liuius (L. Villius), 120 miliaannum (Aemilianum), 123 socius (occisus), 145 Mumanus (Mummius), 176 Salasso (Sapiente), 178 Uemilius (Manlius), 182 Assilium (Asellum), 191 C. Pollio (M. Popillio), 203 decemuiru[m (Decimum Bru[tum),

1) L. Traube hält den Papyrus für jünger als die englischen Herausgeber.

214 Suriague (Syriaque) u. a. m. So stößt die Emendation des Textes auf nicht geringe Schwierigkeiten. Aber diese lassen sich gerade bei den Eigennamen am leichtesten heben, da wir in den meisten Fällen die richtigen Namensformen nachzuweisen vermögen, und viele Verschreibungen sind die auch sonst in den Hss. uns häufig begegnenden, welche durch Hörfehler, durch Verlesen oder aus Unachtsamkeit entstanden sind. Gebräuchlich und stehend sind die Abkürzungen: cos. für consul und consules in allen Kasus, pr. für praetor, trib. pl. für tribunus plebis, in den Überschriften lib. für liber.

Andere Abbreviaturen lassen sich nicht nachweisen1). Auch eigenmächtige Änderungen finden sich nicht, ebenso wenig Glosseme2). Aber häufig sind kleine Fehler wie Manilius statt Manlius (21. 113), Rutilius statt Rutilus (38), umgekehrt Manlio statt Manilio und Marco statt Marcio (103), filis statt filiis, Annio statt Anio, Lussitani, Chartago u. drgl. finden sich oft; auch pass st. passa (15), funeribus st. funebribus (60), coniurium st. conubium (17), composito st. proposito (9); oft falsche Endungen, zum Teil, wie es scheint, durch Assimilation an ein in der Nähe befindliches Wort entstanden u. a. m.

Für die Emendation des Textes ist natürlich möglichst das Original zum Vergleiche heranzuziehen, sonst die Periochae und diejenigen Schriftsteller, die nach den Ergebnissen gelehrter Untersuchung aus der zuerst von Mommsen nachgewiesenen Epitoma 3), welche im 1. Jahrhundert n. Chr. verfertigt worden ist, geschöpft haben. So sind die beiden Herausgeber verfahren, so auch die Gelehrten, die sich seither mit diesen Fragmenten beschäftigt haben (Fowler, Fuhr, Gundermann, Kornemann, Reid, Rossbach, Wissowa), und man muß gestehen, daß von diesen vieles endgültig verbessert und für viele Lesarten auf Grund geistvoller Kombination eine große Wahrscheinlichkeit erzielt worden ist.

Es erhebt sich die Frage, in welchem Verhältnis die Epitoma zu dem als Periochae uns erhaltenen Auszuge steht. Wie wenig sie übereinstimmen, läßt sich aus der Gegenüberstellung eines beliebigen Abschnittes deutlich erkennen (s. S. 28 u. 29).

Obgleich die hier (S. 28) gedruckten Ergänzungen keineswegs alle sicher sind, so ergibt sich doch klar, daß im 39. Buche (in allen übrigen Büchern tritt uns das gleiche entgegen) Epit. und Per. voneinander sehr verschieden sind und als selbständige, voneinander unabhängige Elaborate angesehen werden müssen. Epitome und

1) Nur Z. 207 omnib (ohne Punkt dahinter) für omnibus.

2) Rossbach ist geneigt, Z. 168 im Hinblick auf Aur. Vict. 60, 3 statuas für ein Glossem zu halten und nach dessen Tilgung tabulas (que) zu schreiben. Doch vgl. Plin. Ep. 1, 20, 5: vides, ut statuas, signa, picturas amplitudo commendet; Cato bei Gell. 3, 7, 19: decoravere monumentis: signis, statuis, elogiis, historiis gratissimum id eius factum habuere.

3) Vgl. JB. 1899 S. 20. 24. 25; 1900 S. 37; 1902 S. 26; 1903 S. 20.

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