ページの画像
PDF
ePub

Buchstaben, genauer mitgeteilt, als es in der englischen Ausgabe der Fall ist. Die Ergänzung und Emendation des Textes hat Kornemann sehr gefördert, und sein Kommentar enthält alles, was der Philologe sich ohne diese höchst willkommene Hilfe mühsam zusammensuchen müßte. Folgende Kleinigkeiten mögen Erwähnung finden.

[ocr errors]

-

Z. 3 ist data unrichtig; hier muß wohl ein Abschreiberversehen angenommen und (negata gelesen werden; vgl. Z. 202. Z. 3 ist maximus allerdings wohl durch das Z. 4 folgende maximus veranlaßt worden, aber dieses Wort hat meiner Meinung nach nur den Schreiber, als er den dritten Namen verzeichnen wollte, zu dem Versehen verleitet. Zu P. Licinius Crassus vgl. Z. 59. Z. 6 ist, wenn 6 Buchstaben fehlen, prohib]uit eine ziemlich sichere Ergänzung. Z. 7 kann ich an die Ineinanderschachtelung zweier Sätze nicht recht glauben. Vielleicht ist Bononia de sc.ti(s) deducta zu lesen (de sc. Rossbach); das Senatskonsult wird zweimal bei Livius erwähnt: Kap. 47, 2 und 57, 7. -Z. 9 wird proposito das Richtige sein; auf die Verschreibung hat wohl der Anfang des dem Schreiber noch im Ohre tönenden vorhergehenden Wortes eingewirkt. Nach Z. 163 könnte es auch abstitit heißen; aber bei Livius steht desistere se petitione Glabrio dixit. Z. 14 hat Gundermann mit der Annahme, daß der Schreiber Or(i)giacontis als Name der Frau gefaßt habe, vielleicht recht, aber wahrscheinlich ist es nicht gerade, und vielleicht hat uxor vor Or(1)giacontis gestanden und das zweimalige or den Ausfall mitveranlaßt. Z. 15 ist wohl an der Infinitivkonstruktion Anstoß zu nehmen, wenn sie nicht dem Epitomator aufs Konto gesetzt werden soll. Eine überzeugende Ergänzung ist nicht gefunden und läßt sich auch wohl nicht finden. Ich dachte an aurum ad eam [missum]_poscentem und nahm an, der Centurio habe davon gehört, daß an die Frau Lösegeld geschickt worden sei, und habe es für sich gefordert. Z. 17 scheint mir re nicht gerade angezeigt; aber [suum portauit] sind 2 Buchstaben zu viel, [suum tulit] 1 Buchstabe zu wenig; vielleicht ist mit Grenfell [secum tulit] zu schreiben. Z. 20 ist, wie Kornemann vorgeschlagen hat, permagna praeda ex Gallograecia per Thra[eciam] recht brauchbar, aber Z. 21 vielleicht [abacta] zu ergänzen, nur ist dieses Wort um 1 Buchstaben zu kurz. Z. 26 ist durch ein Versehen in aus der englischen Ausgabe beibehalten worden; der erübrigte Raum ist durch ei zu füllen: Africanus a Quintis Petilli(i)s die(s) [ei dicta Liternum abi(i)t; vgl. Periocha 38. Z. 31 Flaminia (via) bezieht sich auf Liv. Kap. 2 § 6. — Z. 32 ist das Wort hominum an sich und wegen seiner Stellung auffallend; da das i unsicher ist, hieß es vielleicht Latinorum [XII milia domum coacta ab Roma redire; vgl. Livius: domos redierunt.

[ocr errors]
[ocr errors]

--

Z. 34 habe ich an cum de [G]allograecis immerito triumph]ar[et] gedacht, indem ich annahm, zu diesem Urteile (vgl. Liv. 34, 52, 3)

sei der Epitomator durch den Bericht des Livius veranlaßt worden (Kap. 6, 4-7, 5), wonach dieser Triumph militari magis favore quam populari celeber war und die Freunde des Manlius ad populi gratiam conciliandam die Rückzahlung der tributa veranlaßten. Man ist zunächst geneigt, int[... zu in t[riumpho triumph]ar[et] zu ergänzen, was zu der Buchstabenzahl so ziemlich stimmen würde (14 B.), aber nur bei der kühnen Vermutung annehmbar ist, daß die Worte in triumpho zu früh gebracht, d. h. vor translata erat (Z. 35) zu stellen sind. Bei translata erat vermißt man diesen Zusatz nicht gerade (vgl. L. 28, 38, 5; 34, 52, 4; 40, 59,2; 42,7, 2); aber er steht doch gewöhnlich daneben. Bei L. 23, 14, 4 ist vermutlich (in) triumpho zu schreiben. 2. 41 ist in Italia überflüssig; es könnte dafür auch ab senatu heißen. Möglich wäre auch ab Acidino (oder a L. Manlio) Hispani subacti. Z. 44 ist der Sachverhalt auf dem Papyrus unzutreffend dargestellt (persuasit ist in keinem Falle ein passender Ausdruck); aber der Senat bleibt hier wohl besser unerwähnt. Ich glaube an einen unrichtigen Akkusativ und vermute: his Marcellus persuasit, [ut domum redirent]. Z. 49 ist K.s Ergänzung sehr brauchbar, nur daß der absolute Ablativ, um verständlich zu sein, den Zusatz antea oder paulo ante oder prius erhalten müßte. Wenn nicht in der Chronologie ein Bedenken liegt, würde ich vorziehen: Ligures fulgati. clades ab illis accepta. S. 60 stört factis, wenn auch der Schmaus post ludos stattfand; man erwartete cum ludi funebres fierent, d. h. das bloße ludis funebribus. Vielleicht hieß. es: ludis funebribus [epulum factum. in quo] tabernaculis usw. Zu der relativen Anschließung, aus Livius genommen, vgl. Z. 26, 99(?), 119, 139, 201 (?). Z. 63-65 scheinen jeder Herstellung zu spotten. Daß hier der Tod der drei großen Heerführer erwähnt worden sei, ist eine sehr naheliegende Vermutung (das war ein fetter Bissen für einen Epitomator!), und Hannibal, das einzige Wort, das sich sicher ergänzen läßt, steht in der zweiten Zeile, also an der zweiten Stelle, wo man ihn erwartet, mag nun Philopoemen oder Scipio an erster Stelle genannt gewesen sein. Aber Z. 64 wird in dim.....m schwerlich etwas anderes stecken als dimicatum, und sieht man bei Livius nach, so findet man im Kap. 56 nicht nur glückliche Kämpfe mit den Celtiberern, sondern› auch den Tod Hannibals abermals und allein erwähnt unter Hervorhebung des Namens des T. Quinctius Flamininus, cuius in ea re celebre est nomen. Dies ergibt folgende Ergänzung: in Celtiberia prospere] dim[icatum. Hannibal per T. Quintium] F[lamininum e[xpostulatus se occidit] (den letzten Satz nach dem Vorschlage von Fuhr). Zum ersten Satz vgl. Z. 125. Z. 71 ist aus dem Original wohl deiecit beizubehalten. Z. 73 empfiehlt sich, der Deutlichkeit wegen, venenum statt poculum. Z. 82 vielleicht [finitae simultates] nach Livius Kap. 46, 7 ut in isto templo finiatis simultates und § 11 non modo simultates, sed bella quoque finiuntur.

Jahresberichte XXXI.

3

[ocr errors]

Z. 90 ist es ein vergebliches Bemühen, aus dem überlieferten locant auxiliate etwas Sinngemäßes herzustellen; es wird wohl nichts anderes darin stecken als locuti auditique (Reid). Die Gesandtschaft war grata patribus, daher auch benigne audita est (vgl. L. 1, 9, 5), und häufig findet bei solchen Gesandtschaften das benigne respondere statt (L. 27, 4, 7; 39, 55, 1). Obige Verbindung findet sich bei Livius 43, 17, 4. Z. 92 vielleicht mo[ti ira. Z. 95 vielleicht fidem Poeni experti. Z. 111 gebe ich der Ergänzung Rossbachs den Vorzug, und Z. 113 könnte man, um einen Buchstaben zu ersparen, icto schreiben (mehr als acht Buchstaben dürfen wohl nicht als fehlend angenommen werden). Z. 114 ff. ist vieles unsicher. Zu Anfang fehlen wohl nur acht Buchstaben; vielleicht [bonam eam] legationem dixerunt. M. Cato respondit (von hier an fehlen fehlen am Zeilenanfang je zehn Buchstaben) [eam nec caput] nec pedes nec cor habere(nt). M. Sca[n]tius [grauem poen]am tulit in stupro deprehens[us]. Die Annahme einer ausgefallenen Zeile (116 a) ist nicht probabel. Z. 118 würde die vorgeschlagene Ergänzung besagen, daß Masinissa 44 unechte Kinder hinterlassen habe; nothos scheint mir also nicht haltbar zu sein. Etwas Brauchbares weiß ich zum Ersatz nicht vorzuschlagen; vielleicht könnte man an numer]o denken, da dieser Ausdruck, wenn auch in anderer Konstruktion, bei Valerius Maximus steht. Z. 123 ist die unter dem Text stehende Vermutung bei weitem vorzuziehen. Z. 125 [a M.' Manilio] in Africa(m) pr[os]pere dimicatum [es]t. Die Änderung eines Buchstabens ist der Annahme, daß es ein Deponens dimicari gegeben habe, wohl vorzuziehen. Auch scheint es mir unbedenklich, Z. 88 den richtigen Vornamen (M,' statt M.) herzustellen. Z. 141 scheint mir iacta nicht gut möglich; eber (im Anschluß an Fuhr) filiis in incendium se iecit, ne in potestate[m uictoris ueniret]. Z. 158 ist ein Ausdruck mit dem Substantiv contentio oder contentiones vorzuziehen. Z. 180 wohl eodemque. Z. 204 ist wohl zu lesen: in_carc[er]e(m) [c]ollocarent, utrique] precibus populi mul[t]a re[missa]. Freilich wenn wirklich nur vier Buchstaben fehlen, ist utrique zu lang, ebenso ambobus, selbst wenn man wie Z. 207 bei omnib die Abbreviatur ambob annimmt. Z. 217 war die Ergänzung der englischen Forscher trans[iuit] wohl nicht beizubehalten.

-

--

--

Ausländische Literatur, die mir nicht vorgelegen hat.

Livius Book 1, edited by Allkroft and Mason. Introduction, text, notes, vocabulary, and translation. London, Clive. 4,6 Sh.

Book 6, edited by H. Marshall. Cambridge, University Press. XXXIV u. 171 S. 12. With maps. 2,6 Sh.

Libri 21, 22. Traduzione di L. Mabil, riveduta etc. da T. Gironi. Vgl. Riv. di fil. XXXII S. 339.

II. Beiträge zur Kritik und Erklärung.

13) Σ. Βάσης, Αθηνα 1904 S. 242.

7

[ocr errors]

34, 32, 13 habe ich JB. 1903 S. 19 die von Bάons vor, genommene Änderung von vos in nos als unnötig bezeichnet, zumal das zweifelnde ut iam ita sint haec nicht recht dazu passe. Diesen zweifelnden Sinn will aber Baons hier, wie er jetzt hervorhebt, nicht annehmen; er verweist auf die von Forcellinide Vit unter iam zitierten Stellen, besonders auf Ovid A. A. 3, 89 (verglichen mit V. 31).

14) Die Verba affluere and afluere.

3

Der I. Band des Thesaurus bringt Sp. 1250 das Verb afluere in der eigentlichen und einzigen Bedeutung = ἀποῤῥεῖν mit der Bemerkung, daß dieses Wort 'propter confusionem cum adfluere' außer Gebrauch gekommen und durch effluere, defluere und ähn liche Ausdrücke ersetzt worden sei. Unter affluere wird gesagt: 'non confudendum est cum afluo άñoддéш'; endlich heißt es am Schluß des Artikels afluo, die angeführten Beispiele seien nicht 'extra omnem dubitationem posita'. In der Bedeutung von abundare wird nur die Form afluere angenommen und also Stöcklein recht gegeben, der im Programm von Dillenburg 1894 S. 31 ff. sich gegen die Ansicht Dombarts (N. Jahrbücher 1877 S. 341 ff.) ausgesprochen hat. Auf Sp. 1242 ff. wird das gesamte Stellenmaterial vorgeführt und dabei angegeben, wo das Wort mit einem f geschrieben erscheint. Daß dies lauter Verschreibungen sind, ist ja möglich; aber auch das umgekehrte Verhältnis läßt sich denken, ja dieses ist von vornherein eher denkbar, weil die Annahme näher liegt, daß das seltene Wort dem häufiger angewandtent zum Opfer gefallen sei. Bemerkenswert ist jedenfalls, daß bei Livius die Hss. entweder adfluere,,zuströmen" oder afluere « ,,reichlich vorhanden sein" bieten. Ich kann Fügner nur beistimmen, wenn er im Lexicon Livianum I Sp. 532 und 729 diese Scheidung beibehalten und ein Verb affluere überhaupt unerwähnt gelassen hat, und ich glaube nicht, daß die zuerst von Alschefski in den Livius-Text eingeführte und von späteren Herausgebern beibehaltene Schreibweise wieder verschwinden wird. Mich hat Dombart, der diese Frage mit großem Scharfsinn behandelt hat, überzeugt, daß afluere, genau ebenso gebildet wie ab-undare, in gleichem Sinne wie dieses gebraucht worden ist. Aber es scheint, daß eine schlechte Aussprache und häufige Verschreibung schon früh (etwa zu Ciceros Zeit) das Bewußtsein von der Verschiedenheit der beiden Verba getrübt und zu der Vorherrschaft von affluere im Sinne von abundare geführt hat. Das schließt natürlich die Möglichkeit nicht aus, daß der Unterschied manchem Schriftsteller bewußt geblieben und im Ausdruck von ihm festgehalten worden ist, wie ich es z. B. für Livius annehme. Darum wird..

es wohl das richtigste sein, den Hss. zu folgen und trotz der an sich wahrscheinlichen Vermutung, daß nur gedankenlose Abschreiber hier und da das richtige afluere festgehalten haben, von. der Abänderung eines überlieferten affluere in der Bedeutung von abundare Abstand zu nehmen1).

15) Nachträglich habe ich eine ausgezeichnete lexikalisch-sema siologische Untersuchung zu erwähnen, die auf einem begrenzten Gebiete den Sprachgebrauch der Schriftsteller von der ältesten Zeit bis Apulejus endgültig feststellt:

K. Reissinger, Über Bedeutung und Verwendung der Präpositionen ob und propter. Teil I. Progr. Landau 1897, 82 S. Teil II. Progr. Speyer 1900, 63 S. 8.

8.

Von Livius im besonderen wird II S. 4 11 und S. 48 gehandelt und weiter im Zusammenhange mit den anderen Schriftstellern in dem ganzen zweiten Teile.

=

1. Die Grundbedeutung (räumlich, ob entgegen, propter = neben) findet sich bei ob, außer obviam, in der Formel ob oculos an zwei St., propter an fünf St.

2. Die geschäftliche" Bedeutung von ob (Begriff der Vergeltung: zum Lohn für, zum Dank für, zur Strafe für usw.) an 48 St. (2, 23, 1 zeigt den Unterschied zwischen diesem ob und dem rein kausalen propter recht deutlich); daß diese Bedeutung aber allmählich verblaßte, erhellt aus 10, 44, § 4 verglichen mit § 5, wo wir das ob nicht, wie gewöhnlich, durch pro, sondern durch propter ersetzt finden.

3. In kausaler Bedeutung gebraucht Livius propter 153 mal neben zahlreichen Fällen, wo er ob gewählt hat. Eine auch wegen der Wortstellung auffallende Ausdrucksweise ist 23, 15, 9 ob eius gratiam meriti2), ein Pleonasmus (statt ob id meritum), der als Vulgarismus anzusehen ist und nach Ansicht des Verfassers zu dem gegen den Schriftsteller erhobenen Vorwurf der Patavinität mit Anlaß gegeben hat. Bemerkenswert ist auch 5, 4, 11 ob unam mulierem als erstes Beispiel für kausales ob bei einer Personenbezeichnung ohne beigefügtes Part. Perf. Pass. (letztere Ausdrucksweise, bei Cicero nur in der Formel ob res gestas begegnend, findet sich bei Livius häufig, mit ob und propter gleich oft). Eine Erklärung für obige Ausnahme findet der Verf. in der vom Schriftsteller,,offenbar beabsichtigten Alliteration oppugnata ob“.

1) Im Thesaurus-Artikel werden Sp. 1242, 25 zwei Livius-Stellen genannt, an denen affluo mit nur einem f überliefert ist. Dennoch wird die erste Stelle (3, 26, 7) auf derselben Spalte Z. 80 mit der La. affluant, die zweite auf der folgenden Spalte Z. 23 mit der La. affluit zitiert (versehentlich Z. 54 noch einmal, hier aber in richtiger Schreibweise). Ebenso wird Sp. 1242, 80 das dritte Beispiel (23, 4, 4) mit der La. adfluenti gegeben, wo der Puteaneus afluenti hat.

2) Diese gesuchte Wortstellung rührt vielleicht von einem Abschreiber her (statt ob eius meriti causam); doch vgl. z. B. 39, 56, 7.

« 前へ次へ »