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lieferung (nonuim) führt, zu dem Ausdruck,,Diktator" nicht recht passen will. Wölfflin nimmt hieran keinen Anstoß und liest novi dictatoris; Gr. vermutete novi ductoris (vgl. 61, 5); ich habe an novi imperatoris extemplo gedacht und angenommen, ein zur Erklärung übergeschriebenes dictatoris habe die Korruptel verursacht; Luchs hat die Wörter non vim 'ut insitiva' gestrichen, und vermißt wird nach ihrer Entfernung allerdings nichts. 17, 2 schreibt Ltb. nach eig. Verm. calorque iam ad vivum ad intimaque cornua veniens an die Wurzeln der Hörner, wo man doch eher infimaque erwartete, was den Gegensatz zu dem obersten Teil, den Spitzen, der Hörner richtiger bezeichnen würde. Es ist auch, glaube ich, an der Wiederholung der Präposition Anstoß zu nehmen, da man nicht recht erkennt, inwiefern mit ad ... cornua etwas Besonderes,,,Steigerndes" hinzugefügt wird, und der Gedanke liegt nahe, daß die unverständlichen Buchstaben diu eine fälschliche Wiederholung aus dem unmittelbar vorhergehenden aduuom seien. Nach deren Streichung ließe sich aus atimaque cornua vielleicht atque ima cornua machen. 21, 4 liest Ltb. nach eig. Verm. ut tumultariam manum fudere, multis occisis, quibusdam captis . . ., klar und verständlich; sicher könnte Livius so geschrieben haben. Aber die Überlieferung (P 1) lautet momnis, und daraus entwickelt sich multis nicht gerade einfach. In dem ersten Buchstaben das Zahlzeichen für 1000 zu sehen (Mg.), hat doch viel für sich, weil der Schriftsteller gern so bestimmte Angaben macht, während hominibus (Hwg.) unsicher und wohl durch P2 (omnibus) veranlaßt worden ist. Sollte an mille omnino occisis zu denken sein? 27, 8 nimmt Ltb. die Überlieferung des P in Schutz, die von den neueren Herausgebern nach dem Vorgange von Burmann und Mg. abgeändert worden ist. Bei diesen liest man: omnia fortunam eam habitura, quamcumque temeritas collegae habuisset, dem Sinne durchaus entsprechend; denn Fabius will auf den Vorschlag des Minucius (§ 6—7) nicht eingehen, weil dann zeitweilig das Schicksal des Ganzen (omnia steht mit Betonung an der Spitze des Satzes) von der Unbesonnenheit des Kollegen abhängen würde. Dazu paßt, was er § 8 hinzufügt: er wünsche die Teilung des Heeres, damit er, da er das Ganze nicht zu retten vermöge, wenigstens das rette, was zu retten ihm möglich sei. Bei Ltb. steht im Text: omnia enim fortunam habituram, quaecumque temeritas collegae habuisset (enim fortunam nach 5; P hat fortunam enim), und dazu wird als Erklärung gegeben:,,alles, was dem unbesonnenen Minucius gegeben wird, ist dem Glück übergeben, dessen Laune alles beherrscht". Der Gedanke wird manchem Leser etwas dunkel vorkommen. Wenn, worauf Ltb. verweist, fortuna in omni re dominatur (Sall. Cat. 8, 1), so steht doch auch das, was einem besonnenen Feldherrn übergeben oder was von ihm auf Grund des ihm übergebenen Imperiums unternommen wird, unter dem Einfluß der dominierenden fortuna, und wie ver

steckt liegt das alles in den Worten fortuna omnia habebit, quaecumque...? Daß fortunam an dieser Stelle Subjekt ist, ergibt sich nach Ltb.,,bestimmt aus 29, 1, wo Fabius sich auf diese Worte beruft"; zu 29, 1 ita est merkt er an:,,Da haben wir's", nachdrückliche Bestätigung einer schon früher (nämlich 27, 8) ausgesprochenen Behauptung. Allein man kann eigentlich nicht sagen, daß etwas früher Ausgesprochenes bestätigt werde; hier handelt es sich nur darum, daß eine Befürchtung von ihm sich frühzeitig erfüllt, eine Befürchtung, die Fabius natürlich von Anfang an gehegt, aber doch nicht bestimmt ausgesprochen hat. Freilich diesen Sinn (,,ich habe gefürchtet, daß das Unheil so schnell die Unbesonnenheit ereilen werde") will Ltb. an dieser Stelle nicht zulassen und glaubt ihn dadurch auszuschließen, daß er hinter temeritatem ein Fragezeichen setzt. Nach ita est erwartet man aber eher einen Aussagesatz als einen Fragesatz, in einem Fragesatz eher nonne als non (trotz 5,53,8); am besten würde non fehlen, und Lipsius hat es getilgt, um Übereinstimmung mit Plutarch herbeizuführen. Für den Schüler ist auch die Bemerkung zu 27, 9: „,daher ist der lateinische Ausdruck richtiger" nicht recht verständlich und sicher entbehrlich. Kurz, an diesen beiden Stellen wären einige weitere Worte zur Aufklärung und Förderung des Verständnisses erwünscht.

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Den Kommentar hat der Hsgb. von neuem durchgesehen und dabei besonders auf den zweiten Band von Nissens Italischer Landeskunde Rücksicht genommen. Sehr zu billigen ist das Streben nach Kürze in den Anmerkungen; aber hier und da sollte doch etwas hinzugefügt werden, um einer verkehrten Auffassung vorzubeugen. 1, 1 könnte der Schüler die Worte „wie. Pyrenaeus, die Pyrenäen" so verstehen, als wenn auch Pyrenaeus stets Singular sei, während er doch 21, 23, 1 Pyrenaeis montibus gelesen hat. 1, 8 pluribus] = compluribus. Aber der Schüler hat plures von complures unterscheiden gelernt, und pluribus kann auch hier Komparativ sein (,,mehreren" mehr als einem). 3, 1 kann das,,wie Cicero" so aufgefaßt werden, als wenn in beiden Beziehungen zwischen Livius und Cicero Übereinstimmung herrsche; darum wird,,wie Cicero" besser umgestellt: seltener, wie Cicero, pro certo habeo (7, 10). 4, 4,,da es . . . Tag war"; besser ,,als . . .“, da es sich um eine bloße Zeitangabe handelt. zu „sc. ei“ würde als Lemma besser nomen erat als Ducario passen. 11, 4,,an vier anderen Stellen": ,,vier" wird besser gestrichen, da auf die Zahl nichts ankommt. 14, 9 könnte das im Text

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6, 3

Daß

stehende in rebus adfectis als Lemma beibehalten werden. 21,5 cedentem dem Sinne nach Präteritum sei qui cesserat), wird dem Schüler nicht einleuchten, und es kann auch wohl (trotz 20, 12) qui cedebat genommen werden. 29, 3 statt ,,besser wäre" würde ich vorziehen: gewöhnlich heißt es" oder dergl. Solcher Kleinigkeiten ließen sich noch viele anführen; sie

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sind von geringer Bedeutung, aber für den Schüler nicht ganz ohne Wichtigkeit.

Die neueste deutsche Rechtschreibung ist eingeführt worden, aber, wie es scheint, von den Setzern nach Anleitung des sogenannten Buchdrucker-Duden oder von einem Korrektor nach dem Wörterverzeichnis ,,zum Gebrauch in den preußischen Kanzleien". So ist denn das z kräftig verwandt (an,,Auspizium, Zensor, Zenturio“ muß man sich erst gewöhnen), aber das c in,,die Caudiner" beibehalten worden,,,gleich kommen" in zwei Wörtern,,,die ägatischen Inseln“ mit kleinem Anfangsbuchstaben geschrieben worden

u. a. m.

Druckfehler: bei Kap. 32 stehen am Rande die Paragraphenzahlen 6 und 8 (statt 8 und 9).

2) H. Deiter, Übungen zum Übersetzen im Anschluß an Titus Livius, Buch XXII. Hannover 1904, Norddeutsche Verlagsanstalt 0. Goedel. 22 S. 8. 0,40 M.

Das Heft enthält 33 teils längere, teils kürzere Stücke, von denen die Mehrzahl sich an ein Kapitel des Livius-Textes anlehnt, einige aber auch an zwei oder drei Kapitel angeschlossen sind. Unberücksichtigt gelassen hat der Verf. die Kapitel 8-11; 13; 19-23; 31-33; 36–38; 56–57. Inhalt und Form der Stücke sind durchaus ansprechend. Vielleicht hätten aber noch etwas mehr syntaktische und stilistische Regeln verarbeitet und manche Partieen etwas schwerer gestaltet werden können, wenigstens wenn diese „Übungen" Obersekundanern vorgelegt werden sollen.

3) T. Livii ab urbe condita libri I. II. XXI. XXII. Adiunctae sunt partes selectae ex libris III. IV. V. VI. VIII. XXVI. XXXIX. Unter Mitwirkung von A. Scheindler für den Schulgebrauch herausgegeben von A. Zingerle. Sechste Auflage. Mit 3 Karten, 2 Schlachtplänen und 1 Abbildung. Leipzig 1903, G. Freytag. VII u. 352 S. kl. 8. geb. 2 M.

Diese 6. Auflage ist als Nachfolgerin der 4. Auflage anzusehen, die ich JB. 1897 S. 2-4 besprochen habe. Es genügt, auf diese Anzeige binzuweisen, da die 6. Auflage ohne Wissen und Mitwirken des Herausgebers, wie mir dieser auf meine Anfrage mitgeteilt hat, veranstaltet, d. h. ganz unverändert geblieben ist. Die 5. Auflage, die ich ebenso wenig wie der Hsgb. selbst jemals zu Gesicht bekommen habe, ist, wie mir die Verlagsbuchhandlung schreibt, 1900,,nur bei F. Tempsky in Wien und Prag" erschienen. Die 6. Auflage der österreichischen, bei F. Tempsky erschienenen, Ausgabe trägt auf dem Titelblatt den Vermerk: „Inhaltlich unveränderter nach der neuen Rechtschreibung hergestellter Abdruck der mit Ministerial-Erlaß vom 24. September 1899 approbierten 5. Auflage". Ein ähnlicher Vermerk fehlt auf dem Titelblatt der Leipziger Ausgabe, wäre aber auch hier, soviel ich sehe, berechtigt gewesen.

4) A. Schmidt, Schülerkommentar zu Livius' Buch I, II, XXI, XXII und den Partes selectae (nach der 4. Auflage der Ausgabe von A. Zingerle). Zweite Auflage. Wien 1903, F. Tempsky. 248 S. kl. 8. geb. 2 K. Vgl. E. Wolff, WS. f. kl. Phil. 1904 S. 871; A. Zingerle, Zeitschr. f. d. österr. G. 1904 S. 410.

Die zweite Auflage ist eine gründliche Überarbeitung der ersten. Manche Unrichtigkeiten und Ungenauigkeiten sind entfernt, einige überflüssige Bemerkungen, namentlich die sprachgeschichtlichen, gestrichen und dafür in einem Anhange syntaktische und stilistische Regeln zusammengestellt worden (S. 242— 248), auf die bei der Übersetzung einzelner Wendungen Rücksicht genommen und hingewiesen wird. In erster Linie galt es auch diesmal als Ziel, dem Schüler eine Vorpräparation zu bieten, mit deren Hilfe er eine glatte Übersetzung liefern kann“. „Hier muß noch erwähnt werden, daß die Schüler bei fast allen behandelten Stellen kaum imstande sind, mit den in den Schulwörterbüchern angegebenen Bedeutungen eine glatte Übersetzung herzustellen". Diesem Zwecke entsprechend, enthält das Buch viel mehr Übersetzungen und Übersetzungshilfen als Erklärungen und unterscheidet sich daher von den sogenannten „Präparationen“ nicht wesentlich. Als Beispiel gebe ich die Bemerkungen zum 25. Kapitel des 2. Buches auf S. 73 (ohne Wahl herausgegriffen). § 1. castra temptare, si einen Angriff auf das Lager machen, um zu versuchen, ob nicht qua (ratione) irgendwie frustra esse fehlschlagen. - § 2. reliquum noctis, s. Nr. 11 [der partitive Genitiv beim Neutrum substantivierter Adjektiva, wie reliquum aestatis der Rest des Sommers usw.] - prima luce (sole, die) oft bei Liv. mit Tagesanbruch, am frühen Morgen fossas explere die Gräben ausfüllen, zuwerfen. § 3. munimenta vellere die Pfähle (des Walles) niederreißen cum consul ... moratus (Relativsatz).. dato signo beiordnen zu emittit et und zwar experiendi militum animos causa um den Mut der Soldaten auf die Probe zu stellen - ardor Kampfeslust (s. Nr. 22) [mit Vorliebe verwendet Livius nach dem Vorgange der Dichter Tropen; besonders oft sind diese Bilder dem Feuer entlehnt, wie iuvenem flagrantem cupidine belli usw.] — militem, pedes s. Nr. 2 [kollektiver Singular]. § 4. fugientibus Dat. incomm.

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terga caedere

s. 11, 9 alicui (Dat. commodi, gemeint ist wohl incommodi) terga caedere jmdm. in den Rücken fallen] agere vor sich hertreiben, jagen § 5. capitur, captum (und dann) aliquid praedae (Zweck) dare etwas zur Plünderung überlassen - inde Grund: hierdurch recreari sch erholen § 6. sua persönlich victor exercitus, s. Nr. 1 [ein Substantiv tritt zu einem zweiten attributiv in gleichem Kasus, wie exercitus victor das siegreiche Heer usw.] decedentem während seines Abzuges, seiner Rückrebus suis timere für ihren Staat, für sich besorgt sein. Man kann aus dieser Probe zugleich erkennen, daß das Ganze

kebr

sehr kurz und knapp gehalten ist, ohne daß das Verständnis darunter leidet. Denn mit Ausnahme der Parenthese (= sole, die) wird dem Schüler alles deutlich sein. In dieser Kürze ist jedoch etwas zu weit gegangen, wenn es z. B. S. 1 heißt:,,tota mente mit ganzer, voller Seele, Herzen“ oder S. 166,,insidiator jemand, der einen H. legt, Hinterhalt" u. a. m. Dagegen hätte durch Streichung einiger allzu elementarer Bemerkungen Raum gespart werden können. Übrigens ist es kein gutes Vorbild für die Schüler, daß am Ende der Erklärungen und Übersetzungen nirgends ein

Punkt steht.

Der Druck soll gefälliger und übersichtlicher geworden sein. Vom Vorwort ist das, trotz der kleinen Typen, anzuerkennen; im ganzen übrigen Buche stehen aber die Zeilen gar zu eng.

5) Ausgewählte Stücke aus der dritten Dekade des Livius. Mit Anmerkungen für den Schulgebrauch herausgegeben von V. Jordan. Neu bearbeitet von C. Minner und H. Planck. Stuttgart 1904, A. Bonz & Comp. XII u. 199 S. 8. 1,50 M. Vgl. O. Weißenfels, WS. f. klass. Phil. 1904 Sp. 1066 f.

Jordans Livius-Auswahl, in 4. Auflage 1891 noch vom Verf. herausgegeben (vgl. JB. 1899 S. 4), ist nach seinem Tode von zwei württembergischen Schulmännern einer Neubearbeitung unterzogen worden, die sich bei näherer Betrachtung als sehr gründlich und sachkundig erweist. Beide hatten das Bueh jahrelang im Unterricht benutzt und so Gelegenheit gehabt, die praktische Brauchbarkeit der Anmerkungen unmittelbar zu erproben. Solche Erfahrungen bilden die beste Unterstützung einer Revision.

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Das Buch ist ein wenig erweitert und umfaßt jetzt folgende Partieen: XXI 1-5 Anf. (Paragraphenzahlen sind am Rande überall weggelassen worden); 9-11 (von Kap. 9 nur § 3-4, von Kap. 11 nur § 1-2; so sind auch weiterhin nach Bedürfnis Weglassungen und Kürzungen eingetreten); 12-15; 18; 22; 26-28; 12; 30-38; 42-47; 52-57. XXII 2-10; 12; 14-18; 25 -30; 34-35; 38; 40; 43-51; 53-55; 61. XXIII 7-13; 44-46. XXIV 33-34. XXV 30-31. XXVI 7-11; 14-16; 18-19; 45-46; XXVII 1; 19—20; 26—27; 43 -51. XXVIII 9; 12; 35; 38. XXVIIII 26-27. XXX 3-6; 20; 28-37; 40-44. Der Text ist in Abschnitte zerlegt mit besonderen Überschriften; es sind 50 Stücke (statt der bisherigen 46), und die Reihenfolge ist zum Teil geändert, um sachlich Zusammengehörendes nicht, wie es bei Livius der Fall ist, zu zerreißen. Hier und da sind zum besseren Verständnis des Folgenden orientierende Bemerkungen, teilweise von großer Ausdehnung, vorangestellt worden. Alles wohlerwogen und zweckentsprechend.

Bei der Textgestaltung schlossen sich die Hsgb. an die Ausgabe von Luchs an; doch ,,wirkten bei manchen Stellen auch

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