Zeitschrift für die Freiwillige Gerichtsbarkeit und die Gemeindeverwaltung in Württemberg und Jahrbücher der württembergischen Rechtspflege (WürttZ.), 第 15 巻

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J.B. Metzler, 1878
 

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382 ページ - Jeder Bundesangehörige hat das Recht, innerhalb des Bundesgebietes, 1) an jedem Orte sich aufzuhalten oder niederzulassen, wo er eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen sich zu verschaffen im Stande ist...
342 ページ - Schulden-Zahlungs-Casse, nach der deshalb bei der Verwilligung zu treffenden Verabschiedung, eingeliefert. Die erwähnten Steuer-Einnehmer sind dafür verantwortlich, daß sie die eingehenden Steuer-Gelder unter keinem Vorwand an eine andere, als an die durch die Verabschiedung bestimmte Casse, oder auf eine von derselben im gesetzlichen Wege ausgestellte Anweisung verabfolgen.
64 ページ - die Hoffnung, womit sich mancher tröstet, dass ein Feld in Griechenland^ Irland, Spanien oder Italien, von dem man weiss, dass es einst hohe Getreide-Ernten lieferte, die es nicht mehr gibt, jemals auch bei dem besten Anbau wieder dauernd fruchtbar werden könnte, ist völlig eitel ; die Auswanderung aus Irland wird noch ein Jahrhundert lang fortdauern und nie wird die Bevölkerung von Spanien oder Griechenland eine gewisse sehr enge Grenze wieder überschreiten können
382 ページ - Aufenthalts, beziehungsweise der Niederlassung, Gewerbe aller Art zu betreiben, unter den für Einheimische geltenden gesetzlichen Bestimmungen. In der Ausübung dieser Befugnisse darf der Bundesangehörige, soweit nicht das gegenwärtige Gesetz Ausnahmen zuläßt, weder durch die Obrigkeit seiner Heimath, noch durch die Obrigkeit des Ortes, in welchem er sich aufhalten oder niederlassen will, gehindert oder durch lästige Bedingungen beschränkt werden.
185 ページ - Mit diesem Tage tritt das Bundes- und Landesstrafrecht. insoweit dasselbe Materien betrifft, welche Gegenstand des Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund sind, außer Kraft. In Kraft Weihen die besonderen Vorschriften des Bundes- und Landesstrafrechts, namentlich über strafbare Verletzungen der Preßpolizei-, Post-, Steuer-, Zoll-, Fischerei-, Jagd-, Forst- und Feldpolizei-Gesetze, über Mißbrauch des Vereins- und Versammlungsrechts und über den Holz-(Forst)Diebstahl.
4 ページ - Bestimmungen des Gesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1.
170 ページ - Gesetz, betreffend die Eheschliessung und die Beurkundung des Personenstandes von .Bundesangehörigen im Auslande. Vom 4. Mai 1870.
170 ページ - Gesetz, betreffend das Urheberrecht an • Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Compositionen und dramatischen Werken, vom 11. Juni 1870, 26) das Gesetz, betreffend die Commandit-Gesellschaften auf Actien und die Actien-Gesellschaften, vom 11.
65 ページ - Vampyr gleich, sagt Liebig (IES 133), hängt es an dem Nacken Europa's, man kann sagen der Welt und saugt ihr das Herzblut aus ohne genügenden Grund und ohne dauernden Nutzen. Es ist unmöglich sich zu denken, dass solch ein sündhafter Eingriff in die göttliche Weltordnung...
383 ページ - Grossjährigkeit übersteigenden Alters oder des Nachweises einer Wohnung, eines hinreichenden Vermögens oder Erwerbes, wegen erlittener Bestrafung, bösen Rufes, vorhandener oder zu befürchtender Verarmung, bezogener Unterstützung oder aus anderen polizeilichen Gründen. Auch darf von der ortsfremden Braut ein Zuzugsgeld oder eine sonstige Abgabe nicht erhoben werden.

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