Da die Dauer des preussisch-deutschen Zoll-Vereinigungs-Vertrags mit den Königr. Sachsen durch Art. 41 des berliner Vertrags vom 30. März 1833 vorläufig bis zum 1. Jan. 1842 festgesetzt worden ist, und derselbe, wenn er während dieser Zeit und spätestens... Allgemeine Literatur-Zeitung - 159 ページ1839全文表示 - この書籍について
| Baden (Germany) - 1836 - 578 ページ
...Dauer des gegenwärtigen Vertrages wird vorläufig bis zum 1^n> Januar 1842 festgesetzt. Wird derselbe während dieser Zeit und spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Frist nicht gekündigt, so soll er auf 12 Jahre, und sofort von 12 zu 12 Jahren als ver, länger! angeschen werden. Letztere... | |
| 1838 - 890 ページ
...Sachsen, durch Art. 41. de* berliner Vertrage» vom SO. Mars 1833, vorläufig bis zum 1. Jan. 1342 festgesetzt worden ist, und derselbe, wenn er während...sich die Gesellschaft bewegen, die von ihr bereits im J. 1834 aufgestellte und im J. 1837 beantwortete Preisfrage, mit Bezugnahme auf die Erfahrungen, welche... | |
| 1838 - 730 ページ
...Sachsen durch Art. 4. des Berliner .- Vertrags «om 3». März <»33 vorläufig bis zum >. Jan. l«<« festgesetzt worden ist, und derselbe, wenn er während...Frist nicht gekündigt wird, auf zwölf Jahre als »er, länge« angesehen werden soll, so fand sich die Geseilschaft bewogen, die von ihr bereits l83<... | |
| 1839 - 1044 ページ
...Königr. Sachsen durch Art. 41. des berliner Vertrages vom SO. März 1833 vorläufig bis zum 1. Jan. 1842 festgesetzt worden ist , und derselbe , wenn...Jahre vor Ablauf der Frist nicht gekündigt wird, auf 12 Jahre als verlängert angesehen werden soll, so fand sich die Gesellschaft bewegen, die von ihr... | |
| VOM JAHRE - 1840 - 790 ページ
...Zoll-Vereiniguugs-Vertrages mit dem Königreiche Sachsen durch Art 41. des Berliner Vertrages vom 30. Alar/, 1833 vorläufig bis zum 1. Januar 1842 festgesetzt...angesehen werden soll, so fand sich die Gesellschaft hewogen, die von ihr bereits ¡in Jahre 1834 aufgestellte und im Jahr 1837 beantwortete Preisfrage,... | |
| 1841 - 740 ページ
...Königr. Sachsen durch Art. 41 des berliner Vertrags vom 30. März 1833 vorläufig bis zum 1. Jan. 1842 festgesetzt worden ist, und derselbe, wenn er...Jahre vor Ablauf der Frist nicht gekündigt wird, auf 12 Jahre als verlängert angesehen werden soll, so fand sich die Gesellschaft bewegen, die von ihr... | |
| 1842 - 734 ページ
...Königr. Sachsen durch Art. 41. des berliner Vertrag« vom 30. März 1833 vorläufig bis zum 1. Jan. 1842 festgesetzt worden ist, und derselbe, wenn er...zwölf Jahre als verlängert angesehen werden soll, K fand sich die Gesellschaft bewegen, die von ihr bereits im J. 1834 aufgestellte und im J, 1837 beantwortete... | |
| 1842 - 930 ページ
...Königr. Sachsen durch Art. 41. des berliner Vertrags vom 30. März 1833 vorläufig bis zum 1. Jan. 1842 festgesetzt worden ist, und derselbe, wenn er...spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Frist nicht gekündigt \MK|, auf zwölf Jahre als verlängert angesehen werden soll, w fand sich die Gesellschaft hewogen,... | |
| 1843 - 640 ページ
...Königr. Sachsen durch Art. 4l des Berliner Vertrags vom 30. März 1833 vorläufig bis zum 1. Jan. 1842 festgesetzt worden ist, und derselbe, wenn er...angesehen werden soll, so fand sich die Gesellschaft bewogen, die von ihr bereits im J. 1843 aufgestellte und im J. 1837 beantwortete Preisfrage, mit Bezugnahme... | |
| Georg Friedrich Martens - 1844 - 628 ページ
...soll, wird vorläufig auf zwölf Jahre, also bis zum letzten December 1853, festgesetzt. Wird derselbe während dieser Zeit, und spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Frist, nicht gekündigt, so soll er auf weitere 12 Jahre, und so fort von 12 zu 12 Jahren, als verlängert angesehen werden.... | |
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