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Miscellen.

Unsere höheren Schulen als Pflanzstätten allgemeiner Bildung.

In den Bemerkungen zu der Ordnung der Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen vom 5. Februar 1882 heifst es unter 2:

„Der in den Lehrplänen und in der Reifeprüfung der höheren Schulen, sowohl gymnasialen als realistischen Charakters, umfafste Kreis von Lehrgegenständen hat ein Anrecht darauf, mit dem Namen der allgemeinen Bildung bezeichnet zu werden, da für die Hauptrichtungen menschlichen Wissens, sowohl in dem sprachlich - geschichtlichen, als in dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereiche die Aneignung sicherer Elementarkenntnisse und ein verständnisvolles Interesse erstrebt wird, auf welcher Grundlage weitergebaut werden kann."

Die preufsische Unterrichtsverwaltung ist also der Ansicht, dafs Gymnasien wie Realgymnasien die Grundlagen allgemeiner Bildung in ausreichender Weise legen. Dennoch werden nicht beiden Arten höherer Schulen gleiche Berechtigungen zugestanden. Nur das Reifezeugnis eines Gymnasiums berechtigt zu jedem höheren Berufsstudium, während den mit dem Zeugnis der Reife entlassenen Zöglingen der Realgymnasien der Zugang zu den eigentlichen Universitätsstudien noch immer beinahe gänzlich verschlossen ist; denn sie werden nur zum Universitätsstudium und zur Staatsprüfung für das höhere Schulfach in den mathematischen, naturwissenschaftlichen und neusprachlichen Fächern zugelassen. Reifezeugnis der lateinlosen Oberrealschulen, welche in der Cirkularverfügung des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten, betreffend die Einführung der revidierten Lehrpläne für die höheren Schulen, vom 31. März 1882 ausdrücklich als Schulen allgemeiner Bildung anerkannt worden sind, gewährt gar keine Berechtigung mehr, nachdem der Minister der öffentlichen Arbeiten die einzige, welche den Oberrealschulen zugestanden worden war, im Jahre 1886 aufgehoben und damit die Lebensfähigkeit dieser Schulen vollständig untergraben hat.

Das

Aus dieser ungleichen Verteilung der Berechtigungen geht hervor, dafs man an entscheidender Stelle der Kenntnis der alten Sprachen, in welchen allein die Reifeprüfung der Gymnasien höhere Anforderungen stellt als die der Realgymnasien und der Oberrealschulen, einen gröfseren Wert für allgemeine Bildung und die Befähigung zu den eigentlichen Universitätsstudien beilegt, als der besseren Kenntnis der neueren Sprachen und dem tieferen mathematisch-naturwissenschaftlichen Wissen, wodurch sich die mit dem Reifezeugnis entlassenen Schüler der Realgymnasien und der Oberrealschulen vor denen der Gymnasien entschieden auszeichDarin liegt aber offenbar ein Widerspruch gegen die in den Be

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merkungen zu der Ordnung der Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen und in der Cirkularverfügung vom 31. März 1882 ausgesprochene Ansicht der Unterrichtsverwaltung.

Doch dies nur nebenbei.

Alle unsere höheren Schulen legen den Schwerpunkt des Unterrichts in die fremden Sprachen, insbesondere die Gymnasien. Abgesehen von dem Unterricht im Schreiben und Zeichnen, entfallen von 258 wöchentlichen Unterrichtsstunden in den Gymnasien allein 138, also mehr als die Hälfte, auf den fremdsprachlichen Unterricht, davon 77 auf Latein, 40 auf Griechisch und 21 auf Französisch, in den Realgymnasien 108, davon 54 auf Latein, 34 auf Französisch und 20 auf Englisch, in den Oberrealschulen kommen von 246 wöchentlichen Unterrichtsstunden, Schreiben und Zeichnen ebenfalls ausgenommen, 82 auf fremde Sprachen, 56 auf Französisch und 26 auf Englisch. Daneben verwenden die Gymnasien nur 21 Stunden wöchentlich auf den Unterricht in der Muttersprache, während die Realgymnasien demselben 27, die Oberrealschulen sogar 30 Stunden wöchentlich zuweisen. Für den geschichtlichen und geographischen Unterricht haben die Realschulen ebenfalls mehr Stunden als die Gymnasien, jene 30, diese nur 28 wöchentlich. Rechnen und Mathematik erscheinen im Lehrplan der Gymnasien mit 34, im Lehrplan der Realgymnasien mit 47 und in dem der Oberrealschulen sogar mit 49 Stunden. Der Unterricht in den Naturwissenschaften beschränkt sich in den Gymnasien auf 14 Stunden wöchentlich, 10 Stunden Naturbeschreibung und 8 Stunden Physik; die Chemie bleibt dabei gänzlich unberücksichtigt. Der Lehrplan der Realgymnasien weist dagegen für Naturbeschreibung und Physik je 12, für Chemie 6 Stunden, der Lehrplan der Oberrealschulen für Naturbeschreibung 13, für Physik 14 und für Chemie 9 Stunden wöchentlich auf. Für christliche Religionslehre bestimmen die Lehrpläne in jeder der drei höheren Schulen 19 Stunden wöchentlich, für Schreiben in den Gymnasien und Realgymnasien je 4, in den Oberrealschulen 6 Stunden, für Zeichnen in den Gymnasien, wo dieser Unterricht nur in den drei unteren Klassen obligatorisch ist, 6 Stunden, in den Realgymnasien 18 und in den Oberrealschulen 24 Stunden.

Der

Wir haben bereits darauf hingewiesen, dafs jede allgemeine Bildung auf nationaler Grundlage sich aufbauen müsse, damit sie nicht in einen vaterlandslosen Kosmopolitismus ausarte und zu verschwommenen Humanitätsbegriffen führe, und dafs daher das rechte Verständnis deutscher Art und Sitte, Vertrautheit mit deutscher Geschichte und Litteratur und vor allem eine gründliche Kenntnis der deutschen Sprache und freie Beherr schung derselben im mündlichen und schriftlichen Gebrauche für jeden Deutschen die vornehmste Grundlage allgemeiner Bildung sei. Unterricht in deutscher Sprache, deutscher Litteratur und deutscher Geschichte mufs also auch in deutschen höheren Schulen eine hervorragende Stelle einnehmen. Dies ist jedoch in keiner unserer höheren Schulen und am allerwenigsten in den Gymnasien der Fall, in welchen auf den Unterricht in der Muttersprache nicht einmal der sechste Teil der dem fremdsprachlichen Unterrichte zugewiesenen Stundenzahl kommt. Diese mangelhafte Berücksichtigung des Deutschen im Lehrplane der Gymnasien sucht man dadurch zu begründen, dafs man sagt, jede andere Unterrichtsstunde trage zur Ausbildung in der Muttersprache bei. Auch in den Bemerkungen zur Ordnung der Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen ist diese Ansicht vertreten. In Bezug auf den Unterricht im Deutschen heifst es da: „Die hohe Aufgabe dieses Momentes der Jugendbildung kann nur in dem Mafse erfüllt werden, als dazu mitzuwirken die Gesamtheit der Lehrer, ohne Unterschied ihrer speciellen Unterrichtsfächer, sich durch ihren Lehrberuf selbst verpflichtet erachtet." Und an einer anderen Stelle wird gesagt: „Auf die Beherrschung der deutschen Sprache

für schriftlichen und mündlichen Gebrauch und auf Erweckung des Interesses für die Meisterwerke der deutschen Litteratur und der Achtung vor ihnen hinzuwirken, ist an deutschen Schulen nicht blofs Aufgabe der wenigen diesem Unterrichtsgegenstande besonders zugewiesenen Lehrstunden, sondern ist nur durch das Zusammenwirken des gesamten Unterrichts zu erreichen." Hier wird also die hohe Aufgabe des deutschen Unterrichts als Bildungsmoment ausdrücklich anerkannt, zugleich aber auch die Unfähigkeit der bestehenden deutschen höheren Schulen und insbesondere der Gymnasien, diese hohe Aufgabe in den wenigen dem Unterrichte in der Muttersprache zugewiesenen Lehrstunden erfüllen zu können, offen eingestanden. Von dem Unterrichte in jedem anderen Lehrgegenstande verlangt er ganz mit Recht, dafs er selbständig zu dem ihm gesteckten Ziele führe, den Unterricht im Deutschen verweist man auf die meistens wertlosen und immer unsicheren Handlangerdienste der übrigen Lehrfächer. Freilich sollen alle Lehrer der deutschen höheren Schulen in jeder Unterrichtsstunde sich selbst eines guten Deutsch befleifsigen und ihre Schüler zum mündlichen und schriftlichen Gebrauche eines solchen unbedingt anhalten; aber selbst wenn dies überall geschähe, würde es falsch sein, dem deutschen Unterrichte eine so geringe Stundenzahl zuzuweisen, dafs er nicht selbständig seine hohe Aufgabe erfüllen kann. Die preufsische Unterrichtsverwaltung selbst scheint aber recht erhebliche Bedenken betreffs der ausreichenden allgemeinen Bildung, welche die Lehrer höherer Schulen im Deutschen besitzen, zu hegen, wie aus zwei Stellen der Bemerkungen zu der Ordnung der Prüfungen für das Lehramt an höheren Schulen geschlossen werden mufs. Es heifst dort unter 2: Nach manchen Anzeichen wird es nicht als überflüssig zu betrachten sein, die künftigen Lehrer unserer höheren Schulen thatsächlich daran zu erinnern, welche Ansprüche sie als Lehrer an deutschen Schulen notwendig an ihre eigene Bildung im Deutschen zu stellen haben“; und unter 12 wird in betreff der an die Lehramtskandidaten zu stellenden Forderung einer sicheren Kenntnis der neuhochdeutschen Grammatik bemerkt „Die Erfüllung derselben und die davon zu erwartende Einwirkung auf den Schulunterricht kann dazu beitragen, der in bedenklicher Ausbreitung begriffenen Nachsicht gegen Inkorrektheiten des deutschen Schreibgebrauchs Schranken zu setzen. Die Anzeichen von einem den Lehrern der höheren Schulen anhaftenden Mangel in der Kenntnis und im mündlichen und schriftlichen Gebrauche der Muttersprache sind also bereits so auffällig, dafs die Unterrichtsverwaltung sich genötigt sieht, ausdrücklich darauf hinzuweisen und die Beseitigung dieses Übelstandes anzustreben. Hierin liegt aber zugleich eine vernichtende Kritik der Erfolge des bisherigen Gymnasialunterrichts. Denn da jeder Lehrer höherer Schulen vor seinem Eintritte in ein Fachstudium den Lehrkursus an einer höheren Schule allgemeiner Bildung, zumeist an einem Gymnasium, abgeschlossen und den Erfolg dieser Schulzeit durch das Bestehen der Reifeprüfung bewiesen hat“, so können Mängel, welche seiner Bildung im Deutschen später anhaften, nur daraus erklärt werden, dafs ihn der Schulunterricht nicht zu einer sicheren Kenntnis der neuhochdeutschen Grammatik und zu freier Beherrschung der deutschen Sprache für schriftlichen und mündlichen Gebrauch geführt hat. Das Gymnasium hat also diesen Leuten das Reifezeugnis erteilt, obwohl sie der vornehmsten Grundlage allgemeiner Bildung ermangeln.

Und worauf die angeführten Bemerkungen der Unterrichtsverwaltung nur schliefsen lassen, das wird in den übrigen höheren Berufsständen von mafsgebender Stelle offen ausgesprochen. Immer lauter werden die Klagen über die für jedes höhere Berufsstudium, ausgenommen das klassischphilologische, völlig unzureichende Vorbildung der Gymnasial-Abiturienten, namentlich über die Unfähigkeit sehr vieler, ihre Gedanken geschmack

voll, klar und gegliedert darzulegen. So lesen wir bei Wiese, dem langjährigen Leiter des preufsischen Unterrichtswesens (Pädagog. Ideale u. s. w. S. 85): Sehr auffallend ist, wie die Beschäftigung mit dem Lateinischen und Griechischen in den Gymnasien von bildender Einwirkung auf die eigene deutsche Darstellung und auch auf grammatisch wie stilistisch korrekten Gebrauch der Muttersprache abnimmt, was man in Druckschriften und in schriftlichen Arbeiten von Prüfungs- und AnstellungsAspiranten, die ein Gymnasium durchgemacht haben, und sonst im geschäftlichen Leben vielfach wahrnehmen kann. Es sind nur Ausnahmen, einem freithätigen Vermögen, einer Empfänglichkeit für gute Eingebungen und einem Geschick zu begegnen, das z. B. schwerfällige Eingänge vermeidet und ungezwungen und unreflektiert den Gedanken ein passendes und ansprechendes Kleid zu geben weifs. Nicht selten hört man Äufserungen junger Männer, die erkennen, woran es ihnen hierin fehlt, und die bedauern, in ihren Schuljahren viel Zeit auf Latein und Griechisch verwandt zu haben, ohne im Deutschen dadurch gefördert worden zu sein." Und in seinen Lebens - Erinnerungen B. II, 188 sagt Wiese: „Geht es denn rückwärts mit dem deutschen Stil und dem sachgemäfsen und korrekten Gebrauch unserer Muttersprache? Wie oft muls ich von höheren Civil- und Militärbeamten die Klage hören und nehme es selbst an den von mir durchzusehenden Aufsätzen junger Juristen und Offiziere wahr, dafs diese Arbeiten an starken stilistischen und logischen Mängeln leiden. Der thüringische Minister N. sprach gestern gegen mich dieselbe Klage aus. Nach meinen Wahrnehmungen, sagte er, trägt die Beschäftigung mit den alten Sprachen und ihrer Litteratur immer weniger die Früchte, die man von ihnen erwartet. Die jüngeren Beamten können keinen Aufsatz machen, entweder bewegen sich ihre Arbeiten in den bureaumässigen Ausdrücken wie auf einem Knüppeldamm, oder sie sind ganz vage und charakterlos ohne logische Schärfe." Dieselbe Klage erhob der Geheimrat Wasserschleben im Jahre 1883 bei den Verhandlungen der Hessischen Kommission zur Prüfung der Überbürdungsfrage: Vor einer längeren Reihe von Jahren," sagte er, sah sich die juristische Fakultät der Landesuniversität veranlafst, in einem Bericht an das Ministerium auf die überaus mangelhafte Vorbildung einer grofsen Reihe von Kandidaten im Deutschen hinzuweisen. Es ist damals hingewiesen worden auf die Unfähigkeit derselben, ihren Gedanken einen korrekten, orthographisch reinen Ausdruck zu geben, und in einer Form, die wenigstens einigermafsen gefällig und abgerundet sei. Die juristische Fakultät ist nicht die einzige, die diese Bemerkung gemacht hat; ich kann wohl sagen, dafs sämtliche Prüfungs-Kommissionen mehr oder weniger Klage erheben über dieselbe Mangelhaftigkeit. Ich bin jetzt länger als dreifsig Jahre Mitglied der juristischen Fakultät, und ich mufs offen aussprechen, dafs dieselben Übelstände, dieselben Mängel bis auf den heutigen Tag hervorgetreten sind." Der Professor Dr. v. Liszt klagte in seiner Antrittsrede, die er bei Übernahme des Rektorats der Universität Marburg im vorigen Jahre hielt, über den Mangel an allgemeiner Bildung, ja auch nur des Strebens der Studierenden nach einer solchen: „Mit einer kümmerlichen, vom Gymnasium mitgebrachten Bildung, ohne jede Liebe zur Wissenschaft, ohne jede Anhänglichkeit an die Lehrer, die sie vielleicht nur zweimal, bei der An- und Abmeldung zu Gesicht bekommen haben, und darum ohne jede Begeisterung für die grofsen, unser Volk bewegenden Zeitfragen, Philister, trotz des dreifarbigen Bandes dem Handwerkergeiste verfallen," schildert der ausgezeichnete Rechtslehrer die Mehrzahl der jungen Juristen, welche die Gymnasien der Universität zuführen. Zahlreiche ähnliche Urteile könnten wir noch anführen von Gneist, Kirchhoff, Fuchs, von Sybel, von Richthofen, Bosse, Göbel und auch dem Reichskanzler Fürsten von Bismarck. Es unterliegt deshalb keinem Zweifel: unsere Gymnasien sind

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in ihrer heutigen Organisation und Lehrrerfassung am allerwenigsten von allen höheren Schulen fähig, die für alle höheren Berufsstände notwendigen Grundlagen allgemeiner Bildung zu legen. Die Ursache ist in dem übermäfsigen und dabei meist verkehrten Betriebe der alten Sprachen zu suchen, aus welchem sich trotz der revidierten Lehrpläne nicht der Anfang derjenigen Entwickelung ergiebt, welche in ihrer Vollendung als klassische Bildung bezeichnet wird," wie das Ziel des altsprachlichen Unterrichts in den Erläuterungen zu den Lehrplänen von 1882 sehr abstrakt und daher etwas unklar gezeichnet wird. Der Freiherr von Richthofen sagt in seiner Schrift Zur Gymnasialreform in Preufsen“ S. 33 in Bezug auf das Ideal klassischer Gymnasialbildung: „einer durch keine praktischen Zwecke, nicht einmal durch den Staat bedingten, der freien Geistesbildung lediglich als solcher dienenden Erkenntnis", wie es in der wissenschaftlichen Beilage zum Osterprogramm des Königstädtischen Gymnasiums in Berlin 1887 gezeichnet wird: „Nein, zu diesem blauen Dunst wünschen wir unsere Söhne nicht hingeführt. Ganz im Gegenteil. Für uns, die wir uns durch hochtönende Phrasen den Verstand nicht umnebeln lassen, giebt es kein Ideal ohne praktische Zwecke. Wir kennen keine abstrakte Humanitas, sie existiert für uns nur insoweit, als sie sich an ins Leben tretenden Handlungen manifestiert, für uns sind praktisch und human keine sich ausschliefsende Begriffe, sie gehören zusammen, wie die Luft zum Menschen. Die besondere gymnasialschulmäfsige Idealität und Humanität, die im Reiche der Gedanken eine vornehme Ausnahmestellung und Überhebung über die praktische Idealität und Humanität prätendiert, ist nach unseren Ansichten geradezu verwerflich, wie sich recht deutlich hier zeigt, indem sie auch das Leben und Wirken im Staat als engherzig bezeichnet, von welchem die Jugend zurückzuhalten sei; von diesem Gesichtspunkte aus, der die nationale Erziehung der Jugend verleugnet, ist sie auch, wenn auch unbewusst, unpatriotisch.

Das Vaterland, unser Staat und Volk, das nützliche Schaffen in ihm, eines jeden nach seinen Kräften und Verhältnissen, das ist es, wofür wir unsere Jugend erwärmen, ihre Herzen erfüllen und sie durch die Schule zu nützlicher Thätigkeit angeregt sehen wollen. Wir wollen nicht, dafs unsere Jugend als engherzig bezeichnet werde, worin wir die Erfüllung ihres höchsten Lebenszweckes finden." Dr. Kuntzemüller.

Zu Heinrich von Kleists Prinzen Friedrich von Homburg.

Von Prof. L. Zürn in Rastatt.

Unter den Verdiensten, die sich L. Tieck um die Werke und den Nachruhm des unglücklichen Heinrich von Kleist erworben hat, steht das jedenfalls obenan, dafs er 1821 in „Heinrich von Kleists hinterlassenen Schriften" die beiden hochbedeutenden Dramen desselben, die Hermannsschlacht und den Prinzen Friedrich von Homburg, veröffentlichte, für die der Dichter vergebens bei seinen Lebzeiten einen Verleger gesucht hatte, und sie so vor dem Untergange, dem sie wahrscheinlich verfallen wären, rettete. Leider haben sich Kleists Handschriften, die sich L. Tieck verschafft hatte, in dem Nachlasse dieses nicht vorgefunden, und so sind wir, was die Textgestaltung anlangt, auf Tiecks Ausgabe von 1821 angewiesen, was um so mifslicher ist, da der Herausgeber nicht immer mit der nötigen Pietät verfuhr, sondern viele ganz willkürliche Änderungen vornahm und Druckfehler, die sich in den Text einschlichen, nicht immer beseitigte. Am meisten noch ist der „Prinz Friedrich von Homburg" von solchen willkürlichen Änderungen frei. Tieck klagt in den „Dramaturgischen Blättern", dafs sein Freund Solger durch den Tod verhindert

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