Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, 第 6 巻Bruno Hildebrand, Johannes Conrad, Edgar Loening, Ludwig Elster, Wilhelm Hector Richard Albrecht Lexis, Heinrich Waentig G.Fischer Verlag, 1866 |
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人気のある引用
391 ページ - As soon as the land of any country has all become private property, the landlords, like all other men, love to reap where they never sowed, and demand a rent even for its natural produce.
449 ページ - Die bestehenden Beschränkungen des vertragsmüssigen Zinssatzes und der Höhe der Konventionalstrafen, welche statt der Zinsen für den Fall der zur bestimmten Zeit nicht erfolgenden Rückzahlung eines Darlehns bedungen werden, sind für Darlehne, zu deren Sicherheit nicht unbewegliches Eigenthum verpfändet wird, aufgehoben.
79 ページ - Sprache gestattet, in deutscher^ lateinischer oder französischer Sprache zu verfassen, müssen deutlich geschrieben und paginirt, ferner mit einem Motto versehen und von einem versiegelten...
335 ページ - die Grundbesitzer, welche durch ihre Sklaven die Rohproduktionsarbeiten vornehmen Hessen, auch gleich selbst durch andere Sklaven an den Rohprodukten die Fabrikationsarbeiten, ja bei denjenigen Produkten, die überhaupt von ihnen in den Handel gebracht wurden, auch sogar die Transportationsarbeiten bewirkt, sodass also das Nationalprodukt im Laufe seines ganzen produktiven Prozesses niemals den Besitzer wechselte«.
256 ページ - Gepräge verschwunden sein sollte. Art. 5. Die nach den Vorschriften des Art. 4 geprägten Silbermünzen sollen für die Privaten desjenigen Staates, der sie ausgegeben hat, bis zum Belaufe von Fr. 50 auf jeder Zahlung gesetzlichen Kurs haben. Der Staat, der sie in Umlauf gesetzt hat, wird sie von seinen Landesangehörigen ohne Beschränkung des Betrags annehmen. Art. 6 Die öffentlichen Kassen jedes der vier Staaten werden die von einem oder mehreren der andern Vertragsstaaten gemäß Art.
101 ページ - ... person who shall be an inhabitant of any district or territory, without a settled place of residence, shall be inserted in the column of the schedule which is allotted for the heads of families, in the division where he or she shall be, on the said first day in June ; and every person occasionally absent at the time of enumeration, as belonging to the place in which he or she usually resides in the United States.
101 ページ - La résidence n'exige pas le domicile dans le sens légal de ce mot, et elle ne résulte pas non plus du simple fait accidentel de la présence d'un individu dans un certain lieu.
111 ページ - II convient que les recensements tle la population soient nominatifs et basés sur le principe de la population de fait. Néanmoins, des renseignements spéciaux pourront être demandés pour établir, selon les circonstances, la population de droit. II. — Les recensements auront lieu par périodes décennales; ils seront faits dans le mois de décembre. III.
439 ページ - Mittlieilungeii jeder Art versehen •werden, ohne dass eine weitere Erhebung stattfindet. Die Gebühr ist bei der Aufgabepostanstalt zu entrichten. Auf Postanweisungen eingezahlte Beträge können auf Verlangen des Absenders durch die Postanstalt am Aufgabeorte auf telegraphischem Wege der Postanstalt am Bestimmungsorte zur Auszahlung überwiesen werden. In diesem Falle hat der Absender, neben der Postanweisungsgebühr und neben der Gebühr für das Telegramm, die...
436 ページ - Uebereinkünfte mit auswärtigen Regierungen -oder Verwaltungen besondere Bestimmungen nicht enthalten, kommen für die Behandlung der Sendungen die in dem gegenwärtigen Vertrage getroffenen Festsetzungen in Anwendung. Die vom Auslande mit der Briefpost eingehenden und ihrer Natur nach zur Weiterbeförderung mit der Briefpost geeigneten Sendungen sind, insofern die Vorschriften über die zollamtliche Behandlung nicht entgegenstehen , ohne Unterschied des Gewichts mit der Briefpost weiterzubefordern,...